Strong H7916 – Studienbibel

Elberfelder Übersetzung (Version 1.3 von bibelkommentare.de) (Vorwort)
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Tagelöhner 13 Vorkommen in 13 Bibelstellen
3. Mo. 19,13 Du sollst deinen Nächsten nicht bedrücken {O. übervorteilen} und sollst ihn nicht berauben. Der Lohn des Tagelöhners soll nicht bei dir über Nacht bleiben bis an den Morgen.
3. Mo. 22,10 Und kein Fremder {S. 4. Mose 16,40} soll Heiliges essen; der Beisasse und der Tagelöhner eines Priesters sollen Heiliges nicht essen.
3. Mo. 25,6 Und der Sabbat des Landes soll euch zur Speise dienen {S. V. 12}, dir und deinem Knecht und deiner Magd und deinem Tagelöhner und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten;
3. Mo. 25,40 wie ein Tagelöhner, wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahr soll er bei dir dienen.
3. Mo. 25,50 Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr; und der Preis, für den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre gemäß sein; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein {d.h. seine Arbeitszeit soll derjenigen eines Tagelöhners entsprechend ihm angerechnet werden}.
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[?] 2 Vorkommen in 2 Bibelstellen
2. Mo. 12,45 Ein Beisasse und ein Mietling soll nicht davon essen.
5. Mo. 24,14 Du sollst nicht bedrücken den dürftigen und armen Mietling {O. Tagelöhner} von deinen Brüdern oder von deinen Fremden, die in deinem Land, in deinen Toren sind.
mieten 1 Vorkommen in 1 Bibelstelle
2. Mo. 22,14 Wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen.
Söldner 1 Vorkommen in 1 Bibelstelle
Jer. 46,21 Auch seine Söldner in seiner Mitte sind wie gemästete Kälber; ja, auch sie wandten um, sind geflohen allzumal, haben nicht standgehalten; denn der Tag ihres Verderbens {O. Untergangs} ist über sie gekommen, die Zeit ihrer Heimsuchung.