Strong H7794 – Studienbibel

Elberfelder Übersetzung (Version 1.3 von bibelkommentare.de) (Vorwort)
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Ausgewählte Übersetzung: Ochse

Ochse 26 Vorkommen in 17 Bibelstellen
2. Mo. 21,28 Und wenn ein Ochse {Eig. ein Stück Rindvieh; so auch in den folgenden Kapiteln} einen Mann oder eine Frau stößt, dass sie sterben {W. dass er stirbt}, so soll der Ochse gewisslich gesteinigt und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein.
2. Mo. 21,29 Wenn aber der Ochse vorher stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder eine Frau, so soll der Ochse gesteinigt und auch sein Besitzer soll getötet werden.
2. Mo. 21,32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer {W. er} ihrem Herrn 30 Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.
2. Mo. 21,33 Und wenn jemand eine Grube öffnet oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein,
2. Mo. 21,35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, dass er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös {W. sein Geld} teilen, und auch den toten sollen sie teilen.
2. Mo. 21,36 Ist es aber bekannt gewesen, dass der Ochse vorher stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewisslich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.
2. Mo. 21,37 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen, und vier Stück Kleinvieh für das Stück. –
2. Mo. 22,3 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten.
2. Mo. 22,8 Bei jedem Fall von Veruntreuung bezüglich eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, bezüglich alles Verlorenen, wovon man sagt: „Das ist es“, soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten.
2. Mo. 22,9 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgendein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es,
2. Mo. 22,29 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du es mir geben.
2. Mo. 23,4 Wenn du den Ochsen deines Feindes oder seinen Esel umherirrend antriffst, sollst du ihn demselben jedenfalls zurückbringen.
2. Mo. 23,12 Sechs Tage sollst du deine Arbeiten tun; aber am siebten Tag sollst du ruhen, damit dein Ochse und dein Esel raste, und der Sohn deiner Magd und der Fremde sich erhole.
5. Mo. 25,4 Du sollst dem Ochsen {Eig. dem Rind} das Maul nicht verbinden, wenn er drischt.
Spr. 7,22 Auf einmal ging er ihr nach, wie ein Ochse zur Schlachtbank geht und wie Fußfesseln zur Züchtigung des Narren dienen {Wahrsch. ist zu l.: und wie ein Narr zur Züchtigung in Fußfesseln},
Spr. 15,17 Besser ein Gericht Gemüse und Liebe dabei, als ein gemästeter Ochse und Hass dabei.
Jes. 1,3 Ein Ochse kennt seinen Besitzer, und ein Esel die Krippe seines Herrn; Israel hat keine Erkenntnis, mein Volk hat kein Verständnis.