Strong H6064 – Studienbibel
Altes Testament
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ענשׁ
‛ânash
Direkte Übersetzungen
- Strafe erleiden (2x)
- strafen (2x)
- auferlegen (1x)
- bestrafen (1x)
- Strafgelder (1x)
- [?] (1x)
Strafe erleiden 2 Vorkommen in 2 Bibelstellen
Spr. 22,3 |
Spr. 22,3
Der Kluge sieht das Unglück und verbirgt sich; die Einfältigen aber gehen weiter und erleiden Strafe. |
Spr. 27,12 |
Spr. 27,12
Der Kluge sieht das Unglück und verbirgt sich; die Einfältigen gehen weiter und erleiden Strafe. |
strafen 2 Vorkommen in 2 Bibelstellen
2. Mo. 21,22 | 2. Mo. 21,22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen eine schwangere Frau, dass ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewisslich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann der Frau ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter {O. nach der Richter Ermessen}. |
5. Mo. 22,19 |
5. Mo. 22,19
und sie sollen ihn strafen mit 100 Sekel Silber und sie dem Vater der jungen Frau geben, weil er einen bösen Namen über eine Jungfrau in Israel verbreitet hat. Und sie soll seine Frau sein; er kann sie nicht entlassen alle seine Tage. |
auferlegen 1 Vorkommen in 1 Bibelstelle
2. Chr. 36,3 | 2. Chr. 36,3 Und der König von Ägypten setzte ihn ab in Jerusalem; und er legte dem Land eine Buße von 100 Talenten Silber und 1 Talent Gold auf. |
bestrafen 1 Vorkommen in 1 Bibelstelle
Spr. 21,11 |
Spr. 21,11
Wenn man den Spötter bestraft, so wird der Einfältige weise; und wenn man den Weisen belehrt, so nimmt er Erkenntnis an. |
Strafgelder 1 Vorkommen in 1 Bibelstelle
Amos 2,8 | Amos 2,8 und neben jedem Altar strecken sie sich hin auf gepfändeten Oberkleidern {Vergl. 2. Mose 22,26.27; 5. Mose 24,12.13}, und im Haus ihres Gottes trinken sie Wein von Strafgeldern {W. Wein der an Geld Gestraften}. |
[?] 1 Vorkommen in 1 Bibelstelle
2. Mo. 21,22 | 2. Mo. 21,22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen eine schwangere Frau, dass ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewisslich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann der Frau ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter {O. nach der Richter Ermessen}. |