Strong H5980 – Studienbibel
Altes Testament
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עמּה
‛ûmmâh
Direkte Übersetzungen
- gleichlaufend (7x)
- neben (5x)
- dicht bei (3x)
- gegenüber (4x)
- gegen (2x)
- wie (3x)
- [?] (2x)
- entsprechen (1x)
- gerade (1x)
- so (1x)
- über (1x)
Zusammengesetzte Wörter
- dicht (1x)
Ausgewählte Übersetzung: gleichlaufend
gleichlaufend 7 Vorkommen in 6 Bibelstellen
Hes. 42,7 | Hes. 42,7 Und eine Mauer außerhalb, gleichlaufend den Zellen, nach dem äußeren Vorhof hin, war an der Vorderseite der Zellen; ihre Länge war 50 Ellen. |
Hes. 45,6 | Hes. 45,6 Und als Eigentum der Stadt sollt ihr 5000 in die Breite und 25000 in die Länge geben, gleichlaufend dem heiligen Hebopfer; dem ganzen Haus Israel soll es gehören. |
Hes. 45,7 | Hes. 45,7 Und dem Fürsten sollt ihr geben auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs des heiligen Hebopfers und längs des Eigentums der Stadt, an der Westseite westwärts und an der Ostseite ostwärts, und der Länge nach {d.h. eigentlich der Breite nach, da es die Schmalseite ist; aber hier und in Kap. 48 bedeutet der Ausdruck „Länge“ stets die von Osten nach Westen sich erstreckende Seite. S. Die Anm. zu Kap. 48,21} gleichlaufend einem der Stammteile, die von der Westgrenze bis zur Ostgrenze liegen. |
Hes. 48,13 | Hes. 48,13 Und die Leviten sollen gleichlaufend dem Gebiet der Priester, 25000 Ruten in die Länge und 10000 in die Breite erhalten; die ganze Länge {d.h. die beiden Längsseiten von Osten nach Westen} soll 25000 und die Breite 10000 sein. |
Hes. 48,18 | Hes. 48,18 Und das Übrige in der Länge gleichlaufend dem heiligen Hebopfer, 10000 Ruten, nach Osten und 10000 nach Westen, (es ist gleichlaufend dem heiligen Hebopfer) dessen Ertrag soll den Arbeitern der Stadt zur Nahrung dienen. |
Hes. 48,21 | Hes. 48,21 Und das Übrige soll dem Fürsten gehören; auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs der 25000 Ruten des Hebopfers bis zur Ostgrenze, und nach Westen längs der 25000, nach der Westgrenze hin, gleichlaufend den Stammteilen {Das Gebiet des Fürsten soll demnach auf beiden Seiten des Gebietes der Priester, der Leviten und der Stadt liegen, und zwar westlich bis zum Meer und östlich bis zum Jordan hin reichen, indem es sich westlich und östlich so weit wie die Stammgebiete erstreckt. (Vergl. Kap. 45,7)}, soll dem Fürsten gehören. Und das heilige Hebopfer und das Heiligtum des Hauses soll in dessen Mitte sein. |