Strong H4465 – Studienbibel

Elberfelder Übersetzung (Version 1.3 von bibelkommentare.de) (Vorwort)
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Direkte Übersetzungen


verkaufen 3 Vorkommen in 3 Bibelstellen
3. Mo. 25,33 Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines {d.h. des Leviten, der verkauft hat} Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel.
3. Mo. 25,50 Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr; und der Preis, für den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre gemäß sein; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein {d.h. seine Arbeitszeit soll derjenigen eines Tagelöhners entsprechend ihm angerechnet werden}.
5. Mo. 18,8 So sollen sie zu gleichen Teilen essen, außer dem, was er von seinem väterlichen Eigentum verkauft hat.
Verkauftes 3 Vorkommen in 3 Bibelstellen
3. Mo. 25,25 Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so mag {O. soll} sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen.
3. Mo. 25,28 Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahr; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen.
Hes. 7,13 Denn der Verkäufer wird nicht wieder zu dem Verkauften gelangen {Vergl. 3. Mose 25,14–28}, und wenn er auch noch am Leben wäre unter den Lebenden; denn das Gesicht gegen seine {bezieht sich auf das Wort „Land“ in V. 2} ganze Menge wird nicht rückgängig werden, und niemand wird durch seine Ungerechtigkeit sein Leben befestigen.
Verkauf 2 Vorkommen in 2 Bibelstellen
3. Mo. 25,27 so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Mann zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen.
3. Mo. 25,29 Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr soll sein Lösungsrecht bestehen.
etwas 1 Vorkommen in 1 Bibelstelle
3. Mo. 25,14 Und wenn ihr eurem Nächsten etwas verkauft oder von der Hand eures Nächsten etwas kauft, so soll keiner seinen Bruder bedrücken {O. übervorteilen}.
Ware 1 Vorkommen in 1 Bibelstelle
Neh. 13,20 Da übernachteten die Händler und die Verkäufer von allerlei Ware draußen vor Jerusalem einmal und zweimal.