Strong H3104 – Studienbibel

Elberfelder Übersetzung (Version 1.3 von bibelkommentare.de) (Vorwort)
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H 3103H 3105

יבל יובל

yôbêl yôbêl

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Ausgewählte Übersetzung: Jubel-Jahr

Jubel-Jahr 10 Vorkommen in 10 Bibelstellen
3. Mo. 25,10 Und ihr sollt das Jahr des 50. Jahres heiligen und sollt im Land Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubeljahr {Eig. Halljahr; H. Jobel: Schall, Hall} soll es euch sein, und ihr werdet jeder wieder zu seinem Eigentum kommen, und jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht.
3. Mo. 25,11 Ein Jubeljahr soll dasselbe, das Jahr des 50. Jahres, euch sein; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen {Eig. abschneiden};
3. Mo. 25,15 Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahre sollst du von deinem Nächsten kaufen, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen.
3. Mo. 25,28 Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahr; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen.
3. Mo. 25,30 Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer dem Käufer desselben verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehen.
3. Mo. 25,31 Aber die Häuser der Dörfer, die keine Mauer ringsum haben, sollen dem Feld des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubeljahre sollen sie frei ausgehen.
3. Mo. 25,33 Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines {d.h. des Leviten, der verkauft hat} Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel.
3. Mo. 27,18 und wenn er nach dem Jubeljahre sein Feld heiligt, so soll der Priester ihm das Geld berechnen nach Verhältnis der Jahre, die bis zum Jubeljahr übrig sind, und es soll von deiner Schätzung abgezogen werden.
3. Mo. 27,21 und das Feld soll, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein verbanntes {d.h. geweihtes; s. Vorrede und hier V. 28} Feld; es soll dem Priester als Eigentum gehören.
4. Mo. 36,4 Und auch wenn das Jubeljahr der Kinder Israel kommt, wird ihr Erbteil zu dem Erbteil des Stammes hinzugefügt werden, dem sie angehören werden; und ihr Erbteil wird dem Erbteil des Stammes unserer Väter entzogen werden.