Gewalt – Bibel-Lexikon

Die beiden wichtigsten Begriffe, die im N.T. mit „Gewalt" übersetzt werden, lauten 1. ευναμις und 2. εξουσια. Es ist wichtig, den Unterschied zwischen beiden Begriffen zu verstehen, denn ihre Bedeutung ist nicht an allen Stellen dieselbe. Nr. 1 kann mit „Kapazität, moralische oder körperliche Fähigkeit, Kraft" wiedergegeben werden. Nr. 2 bedeutet „übertragene Autorität, Recht, Vorrecht, Anspruch". Letzteres Wort meint immer die Macht, das Recht auszuführen; aber ersteres hat nichts mit Recht oder Weisungsbefugnis zu tun. Nr. 1 wird in der ELB u.a. mit „Kraft, Macht, Wunderwerk, Tat, Vermögen, Wunderkräfte, Bedeutung, Fähigkeit, Gewalt, Wunder" übersetzt, was weiterhilft, den Charakter dieses Wortes im Gegensatz zu dem zweiten Wort zu verstehen, das mit „Gewalt, Recht, Obrigkeit, Macht, Gebiet" übersetzt wird.

Das Wort „Gewalt" taucht in beiden Listen auf, und deshalb muss jede Zweideutigkeit ausgeschlossen werden. Nr. 2 wird oft mit „Gewalt" übersetzt, wo andere Wörter den Sinn besser ausdrücken würden, aber es gibt im Deutschen kein einzelnes Wort, das exakt dem Griechischen entspricht und das an allen Stellen passen würde. Eine Konkordanz muss für eine vollständige Auflistung der Stellen, in denen dieses Wort auftritt, zur Hilfe genommen werden. Hier werden nur ein paar Stellen zitiert. Alle „Gewalt" (besser: Autorität, Macht) ist dem Herrn Jesus gegeben (Mt 9,6; 28,18; Joh 17,2). Satan bot dem Herrn Jesus die „Gewalt" (besser: Autorität, Macht) über alle Reiche der Welt an, die er ihm geben würde, wenn der Herr Jesus vor ihm niederfallen und ihn anbeten würde (Lk 4,6). So viele den Herrn aufnahmen, denen gab er das „Recht" oder das „Anrecht" (in einigen Übersetzungen: Macht, Vollmacht), Kinder Gottes zu werden (Joh 1,12). „Denn es gibt keine 'Obrigkeit', außer von Gott." Nr. 2 kommt fünfmal in Römer 13,1-3 vor. Zusammen mit dem Ausdruck „Fürstentum" kommt Nr. 2 in Epheser 1,21; 3,10 und 6,12 sowie in Kolosser 1,16; 2,10.15 und Titus 3,1 vor.

Der Hauptpunkt, den man berücksichtigen muss, ist, dass Nr. 2 ein übertragenes Recht oder Anrecht bezeichnet, wobei vorausgesetzt wird, dass die Macht oder Kraft vorhanden ist, dieses Recht durchzusetzen, während es sich bei Nr. 1 nur um Kraft oder Macht an sich handelt.

 


Verweise auf diesen Artikel

Autorität | Kraft | Macht


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