Betrachtung über das fünfte Buch Mose (Synopsis)
Kapitel 19-21
Kapitel 19 tut die Satzungen kund, die das Volk als im Besitz und im Genuß des Landes betrachten, sie sollten diese beobachten, damit das Land nicht verunreinigt würde und daß das Volk in der Kraft Jehovas wandeln sollte.
Drei Zufluchtsstädte werden festgesetzt, und der, der seinen Nächsten tötet, ohne ihn gehaßt zu haben, wird vom Mörder unterschieden: das ist ein wichtiger Grundsatz in bezug auf das Los der jüdischen Nation, der zwischen denen unterscheidet, die willig am Tode des Herrn teilnahmen oder die später diese Tat von Herzen billigten, die es aus Unwissenheit getan haben. Hier werden auch die Regelungen wider falsche Zeugen gegeben.
In Kapitel 20 haben wir die Satzungen, die den Krieg betreffen.
In Kapitel 21 haben wir drei Fälle, die wegen der Grundsätze, die sich auf die Wege Gottes mit Israel beziehen, interessant sind: der Fall des Menschen, der erschlagen gefunden wird; der Fall des Kindes des gehaßten Weibes; der Fall des widerspenstigen Sohnes. Das Land Jehovas muß rein erhalten werden. In den letzten Tagen wird Israel dieses bekennen und die Frage des Blutes des Messias klären müssen.
Wenn sich der Fall der zwei Weiber auf Israel auf Erden bezieht, so bezieht er sich noch mehr auf Christum (das Haupt der Nationen) und die Versammlung, mit der Er alle Dinge erben wird, obwohl Israel auf Erden das geliebte Weib ist.
Immerhin wird Israel als ein widerspenstiger Sohn unter dem Alten Bunde verurteilt und abgeschnitten; was den Erlösten betrifft, so ist der Fluch des Gesetzes auf einen anderen gefallen. Denen, die die Bibel lesen, ist die Anwendung des Endes dieses Kapitels so wohlbekannt, daß es nicht notwendig ist, daß ich mich dabei aufhalte. Der Punkt, der hier erörtert wird, ist die Verunreinigung des Landes, das Jehova dem Volke als Erbteil gegeben hatte; die Hartherzigkeit der Priester bei der Anwendung dieser Vorschrift unter jenen Umständen ist schrecklich, aber natürlich.
Jetzt werde ich kurz die Gegenstände zusammenfassen, die wir von Kapitel 5.Mo 16, 18 an betrachtet haben. Wir haben die Mittel, was die Autorität betrifft, die Gott gebrauchte, um das Volk auf Seinen Wegen und auch in der Erkenntnis Seines Willens zu bewahren, damit sie das Land in Frieden genießen sollten. Richter und Vorsteher sollten ernannt werden, und sie sollten redlich urteilen. Der Priester und der auf eine außerordentliche Art erweckte Richter sollten im Notfall das Urteil und den Willen Gottes mitteilen, und das Volk sollte ihnen gehorchen. Für den Fall, daß das Volk sich einen König wünschen würde, werden Anweisungen wegen seines Verhaltens gegeben.
Es werden Anweisungen für jene Leviten gegeben, die sich dem Dienste Jehovas an dem Orte widmen würden, den Er erwählen wollte, um Seinen Namen dort wohnen zu lassen. Wenn das Volk den Willen Gottes erkennen wollte, so sollten sie keine Wahrsager befragen. Jehova würde einen Propheten erwecken. Danach werden Vorkehrungen getroffen, um das Land vor Verunreinigung durch Blut zu bewahren: die Ältesten der Stadt sollten von der Tat Kenntnis nehmen, ob der Totschläger mit Absicht getötet hatte.
Die Zufluchtsstädte stellen ein schönes Bild von dem Zustande Israels wegen ihrer Sünde dar, weil sie den Herrn Jesum getötet haben, ob in Unwissenheit (wie es die Gnade Gottes bei denen, die Buße tun, betrachtet) oder wissentlich (was durch eine fortgesetzte Verwerfung Seiner Selbst bewiesen wäre): dies ist der Grundsatz, nach dem Gott sie richten wird. So war das Volk von diesem letzten Standpunkte aus der durchdringenden Strenge des Gesetzes unterstellt.
In Kapitel 20 wird dafür gesorgt, daß irgendein aufkommender Krieg den Genuß des Landes und der Segnung Gottes nicht verhindert, sei es persönlich oder im Falle eines Sieges. Diese Anweisungen werden im Hinblick darauf gegeben, die Anwesenheit der Kraft Gottes zu sichern und um zu zeigen, wie man dem Sinne Gottes gemäß mit den Feinden verfahren sollte: alle Barmherzigkeit den Nationen Kanaans gegenüber war verboten, damit Israel die Greuel, deren sie schuldig waren, nicht lernen sollte.
Kapitel 21 gibt eine weitere Vorkehrung, um die Verunreinigung des Landes durch Blut zu verhindern, es wird hier (wie auch anderswo) verkündigt, daß das Leben Gott gehört, und daß Er, wenn Seine Rechte beeinträchtigt werden, es nicht übersehen wird. Wir können nicht umhin einzusehen, daß es hier (Kap. 21) vor allen Dingen das Blut Christi ist, dessen Israel schuldig ist (siehe Ps 51), und das Blut Jesu ist die einzige Sühnung für die Blutschuld, die es vergoß. Die Ältesten entschuldigen sich damit, daß sie von der geschehenen Tat nichts wußten. Dasselbe wird in bezug auf Israel stattfinden. So plädiert auch Paulus. Jedenfalls gibt es nichts anderes als das Blut der Färse, die noch kein Joch getragen hat, das die Sünde wegwischen kann. Auf diese Weise wird die Schuld am unschuldigen Blut von dem Volke weggenommen werden.
Die folgenden Anweisungen sind wirklich praktische Anweisungen für Israel; mir scheinen sie aber gleichzeitig einige der Grundsätze Gottes für Sein Volk zu enthalten. So sind Israel auf Erden und die Versammlung im Himmel beide der wahre Erstgeborene gewesen, die Gott nicht enterben wird. Der widerspenstige Sohn stellt Israel auch im endgültigen Ungehorsam Gott gegenüber dar.