Bibelstellenindex zu Hesekiel 45

Vers 7

Und dem Fürsten sollt ihr geben auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs des heiligen Hebopfers und längs des Eigentums der Stadt, an der Westseite westwärts und an der Ostseite ostwärts, und der Länge nach gleichlaufend einem der Stammteile, die von der Westgrenze bis zur Ostgrenze liegen.


Vers 16

Das ganze Volk des Landes soll zu diesem Hebopfer für den Fürsten in Israel gehalten sein.


Vers 17

Und dem Fürsten sollen auferliegen die Brandopfer und das Speisopfer und das Trankopfer an den Festen und an den Neumonden und an den Sabbaten, zu allen Festzeiten des Hauses Israel. Er soll das Sündopfer und das Speisopfer und das Brandopfer und die Friedensopfer opfern, um Sühnung zu tun für das Haus Israel.


Vers 18

So spricht der Herr, HERR: Im 1. Monat am 1. des Monats, sollst du einen jungen Stier ohne Fehl nehmen und das Heiligtum entsündigen.


Vers 20

Und ebenso sollst du tun am 7. des Monats für den, der aus Versehen sündigt, und für den Einfältigen. Und so sollt ihr Sühnung tun für das Haus.


Vers 21

Im 1. Monat, am 14. Tag des Monats, soll euch das Passah sein, ein Fest von sieben Tagen; Ungesäuertes soll gegessen werden.


Vers 25

Im 7. Monat, am 15. Tag des Monats, am Fest, soll er desgleichen tun die sieben Tage, bezüglich des Sündopfers wie des Brandopfers und bezüglich des Speisopfers wie des Öls.