Bibelstellenindex zu 2. Mose 21

Vers 1

Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:


Vers 2

So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst.


Vers 4

Wenn sein Herr ihm eine Frau gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen die Frau und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen.


Vers 5

Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen,


Vers 6

so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig.


Vers 8

Wenn sie in den Augen ihres Herrn missfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat.


Vers 10

Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung, und ihre Beiwohnung nicht vermindern.


Vers 13

hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll.


Vers 14

Und wenn jemand gegen seinen Nächsten vermessen handelt, dass er ihn umbringt mit Hinterlist – von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, dass er sterbe.


Vers 16

Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewisslich getötet werden.


Vers 17

Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewisslich getötet werden.


Vers 22

Und wenn Männer sich streiten und stoßen eine schwangere Frau, dass ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewisslich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann der Frau ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter.


Vers 23

Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben,


Vers 24

Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,


Vers 30

Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird.


Vers 32

Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn 30 Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.