Ist jemand, der seinen Platz am Tisch des Herrn einnimmt, zugleich ein Anbeter?
Ist einer, der mit uns am Tisch des Herrn in Gemeinschaft ist, damit auch zugleich ein Anbeter?
Der Ausdruck „mit uns in Gemeinschaft“ - ich gebrauche ihn selbst auch oft – ist nicht ganz korrekt. Es ist oft schwer, sich schriftgemäß auszudrücken und doch verstanden zu werden. Ist also jemand, der seinen Platz am Tisch des Herrn einnimmt, zugleich ein Anbeter?
Es ist wohl klar, dass es sich da um zwei verschiedene Dinge handelt, wenn sich auch eigentlich zusammenfallen sollten. Durch Gnade nehme ich meinen Platz am Tisch des Herrn ein. Damit ist jedoch nicht gesagt, dass ich an jedem Sonntagmorgen mit einem vollen Herzen, gefüllt mit Seiner Herrlichkeit und der Herrlichkeit Seines Werkes, zum Tisch des Herrn komme, so dass ich Opfer darbringen kann und dann so geistlich bin, dass ich wirklich anbete. Ich wollte, es wäre so. Aber ich denke, jeder von uns – am ehesten wohl die älteren Brüder und Schwestern – werden sagen: Leider sind das zwei verschiedene Dinge. Wenn wir wirklich ganz vor dem Herrn wären, vollkommen geistlich, dann wären wir jeden Sonntagmorgen Anbeter. Aber wir wissen aus Erfahrung, dass das nicht der Fall ist, sondern dass unsere Herzen manchmal mit ganz anderen Dingen beschäftigt sind – traurig zu sagen, dass oft wenig Anbetung, ja wohl auch überhaupt keine, in unseren Herzen ist. Wir kommen häufig nicht über das hinaus, was wir empfangen haben, was in den Worten liegt: „Alle, alle meine Sünden hat Sein Blut hinweggetan“. Wie kostbar das auch ist, ist es doch keine Anbetung. Es ist gut, vor dem Herrn auszudrücken, dass wir aufgrund Seines Werkes gerettet sind; aber es ist nicht Anbetung. So ist es ganz klar, dass, wenn jemand seinen Platz am Tisch des Herrn einnimmt, er damit nicht unbedingt ein Anbeter ist. Das hängt von unserer persönlichen Verbindung mit dem Herrn und unserem geistlichen Zustand ab, von der Weise, wie wir uns mit dem Herrn Selbst beschäftigen und wie unsere Herzen von Ihm erfüllt sind.
Online seit dem 02.02.2007.