5. Mose 19 – Studienbibel

Luther-Übersetzung von 1912
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Ansicht

1 Wenn der HERR, dein GottGott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein GottGott, geben wird, dass du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnest, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein GottGott, geben wird einzunehmen. 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein GottGott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, dass dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll’s sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, dass er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Hass auf ihn gehabt, 5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den WaldWald ginge, HolzHolz zu hauen, und seine Hand holte mit der AxtAxt aus, das HolzHolz abzuhauen, und das EisenEisen führe vom StielStiel und träfe seinen Nächsten, dass er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, dass er lebendig bleibe, 6 auf dass nicht der BluträcherBluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein HerzHerz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, wenn er doch nicht des TodesTodes schuldig ist, weil er keinen Hass zuvor wider ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, dass du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein GottGott, deine Grenze erweitern wird, wie er deinen VäternVätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen VäternVätern zu geben 9 (so du anders alle diese GeboteGebote halten wirst, dass du darnach tust, die ich dir heute gebiete, dass du den HERRN, deinen GottGott, liebest und in seinen Wegen wandelst dein LebenLeben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf dass nicht unschuldig BlutBlut in deinem Lande vergossen werde, das dir der HERR, dein GottGott, zum ErbeErbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Hass trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine, 12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des BluträchersBluträchers geben, dass er sterbe. 13 Deine AugenAugen sollen ihn nicht verschonen, und sollst das unschuldige BlutBlut aus IsraelIsrael tun, dass dir’s wohl gehe.

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem ErbteilErbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein GottGott, gegeben hat einzunehmen. 15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgendeine Missetat oder SündeSünde, es sei welcherlei SündeSünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. 16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung, 17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den PriesternPriestern und RichternRichtern stehen, die zur selben ZeitZeit sein werden; 18 und die RichterRichter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches ZeugnisZeugnis wider seinen BruderBruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem BruderBruder zu tun, dass du das Böse von dir wegtust, 20 auf dass es die anderen hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sein nicht schonen: SeeleSeele um SeeleSeele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß.