5. Mose 21 – Studienbibel

Elberfelder Übersetzung (Edition CSV Hückeswagen)
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Ansicht

1 Wenn in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen, ein Erschlagener auf dem Feld liegend gefunden wird, ohne dass es bekannt ist, wer ihn erschlagen hat, 2 so sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und nach den Städten hin messen, die rings um den Erschlagenen sind. 3 Und es geschehe: Die Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten ist – die Ältesten jener Stadt sollen eine junge Kuh nehmen, mit der noch nicht gearbeitet worden ist, die noch nicht an einem Joch gezogen hat; 4 und die Ältesten jener Stadt sollen die junge Kuh zu einem immer fließenden Bach hinabführen, in dem nicht gearbeitet und nicht gesät wird, und sollen der jungen Kuh dort im Bach das Genick brechen. 5 Und die Priester, die Söhne Levis, sollen herzutreten; denn sie hat der HERR, dein Gott, erwählt, ihm zu dienen und im Namen des HERRN zu segnen; und nach ihrem Ausspruch soll bei jedem Rechtsstreit und bei jeder Verletzung1 geschehen. 6 Und alle Ältesten jener Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten sind, sollen ihre Hände über der jungen Kuh waschen, der im Bach das Genick gebrochen worden ist, 7 und sollen anheben und sprechen: Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen, und unsere Augen haben es nicht gesehen; 8 vergib, HERR, deinem Volk Israel, das du erlöst hast, und lege nicht unschuldiges Blut in die Mitte2 deines Volkes Israel. Und die Blutschuld wird ihnen vergeben werden. 9 Und du sollst das unschuldige Blut aus deiner Mitte wegschaffen; denn du sollst tun, was recht ist in den Augen des HERRN.

10 Wenn du gegen deine Feinde zum Kampf ausziehst und der HERR, dein Gott, sie in deine Hand gibt und du ihre Gefangenen wegführst, 11 und du siehst unter den Gefangenen eine Frau, schön von Gestalt, und hast Zuneigung zu ihr und nimmst sie dir zur Frau, 12 so sollst du sie in das Innere deines Hauses führen; und sie soll ihr Haupt scheren und ihre Nägel beschneiden 13 und die Kleider ihrer Gefangenschaft von sich ablegen; und sie soll in deinem Haus bleiben und ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang beweinen; und danach magst du zu ihr eingehen und sie heiraten, dass sie deine Frau sei. 14 Und es soll geschehen, wenn du kein Gefallen mehr an ihr hast, so sollst du sie nach ihrem Wunsch entlassen3; aber du darfst sie keineswegs für Geld verkaufen; du sollst sie nicht als Sklavin4 behandeln, weil du sie entehrt hast.

15 Wenn ein Mann zwei Frauen hat, eine geliebte und eine gehasste, und sie gebären ihm Söhne, die geliebte und die gehasste, und der erstgeborene Sohn ist von der gehassten, 16 so soll es geschehen, an dem Tag, da er seine Söhne erben lässt, was sein ist: Er kann nicht den Sohn der geliebten zum Erstgeborenen machen vor dem Sohn der gehassten, dem Erstgeborenen; 17 sondern den Erstgeborenen, den Sohn der gehassten, soll er anerkennen, dass er ihm zwei Teile gebe von allem, was in seinem Besitz gefunden wird; denn er ist der Erstling5 seiner Kraft, ihm gehört das Recht der Erstgeburt.

18 Wenn ein Mann einen unbändigen und widerspenstigen Sohn hat, der der Stimme seines Vaters und der Stimme seiner Mutter nicht gehorcht, und sie züchtigen ihn, aber er gehorcht ihnen nicht, 19 so sollen sein Vater und seine Mutter ihn ergreifen und ihn zu den Ältesten seiner Stadt und zum Tor seines Ortes hinausführen 20 und sollen zu den Ältesten seiner Stadt sprechen: Dieser unser Sohn ist unbändig und widerspenstig, er gehorcht unserer Stimme nicht, er ist ein Schlemmer und Säufer! 21 Und alle Leute seiner Stadt sollen ihn steinigen, dass er sterbe; und du sollst das Böse aus deiner Mitte wegschaffen. Und ganz Israel soll es hören und sich fürchten.

22 Und wenn an einem Mann eine todeswürdige Sünde ist, und er wird getötet, und du hängst ihn an ein Holz, 23 so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holz bleiben, sondern du sollst ihn jedenfalls an demselben Tag begraben; denn ein Fluch Gottes ist ein Gehängter; und du sollst dein Land nicht verunreinigen, das der HERR, dein Gott, dir als Erbteil gibt. [Gal 3,13]

Fußnoten

  • 1 O. Beschädigung.
  • 2 D. h. zur Last.
  • 3 D. h. sie gehen lassen, wohin sie will.
  • 4 Eig. gewaltsam.
  • 5 W. der Anfang.

Bibeltext: © Christliche Schriftenverbreitung, www.csv-bibel.de