3. Mose 14 – Studienbibel
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1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 2 Dies soll das Gesetz des Aussätzigen sein am Tag seiner Reinigung: Er soll zum Priester gebracht werden; 3 und der Priester soll hinausgehen außerhalb des Lagers; und besieht ihn der Priester, und siehe, das Übel des Aussatzes an dem Aussätzigen ist heil geworden, 4 so soll der Priester gebieten, dass man für den, der zu reinigen ist, zwei lebende, reine Vögel nehme und Zedernholz und Karmesin1 und Ysop. 5 Und der Priester soll gebieten, dass man den einen Vogel schlachte in ein irdenes Gefäß über lebendigem Wasser2. 6 Den lebenden Vogel soll er nehmen, ihn und das Zedernholz und das Karmesin und den Ysop, und dieses und den lebenden Vogel in das Blut des Vogels tauchen, der geschlachtet worden ist über dem lebendigen Wasser; 7 und er soll auf den, der vom Aussatz zu reinigen ist, siebenmal sprengen und ihn für rein erklären3; und den lebenden Vogel soll er ins freie Feld fliegen lassen. 8 Und der, der zu reinigen ist, soll seine Kleider waschen und all sein Haar scheren und sich im Wasser baden; und er ist rein. Und danach darf er ins Lager kommen, aber er soll sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben. 9 Und es soll geschehen, am siebten Tag soll er all sein Haar scheren, sein Haupt und seinen Bart und seine Augenbrauen; ja, all sein Haar soll er scheren und seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden; und er ist rein.
10 Und am achten Tag soll er zwei Lämmer nehmen, ohne Fehl, und ein weibliches Lamm, einjährig, ohne Fehl, und drei Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer, und ein Log Öl. 11 Und der reinigende Priester soll den Mann, der zu reinigen ist, und diese Dinge vor den HERRN stellen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft. 12 Und der Priester nehme das eine Lamm und bringe es zum Schuldopfer dar mit dem Log Öl und webe sie als Webopfer vor dem HERRN; 13 und er schlachte das Lamm an dem Ort, wo man das Sündopfer und das Brandopfer schlachtet, an heiligem Ort; denn wie das Sündopfer, so gehört das Schuldopfer dem Priester: Es ist hochheilig. 14 Und der Priester nehme vom Blut des Schuldopfers, und der Priester tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. 15 Und der Priester nehme von dem Log Öl und gieße es in seine linke Hand; 16 und der Priester tauche seinen rechten Finger in das Öl, das in seiner linken Hand ist, und sprenge von dem Öl mit seinem Finger siebenmal vor dem HERRN. 17 Und vom Übrigen des Öls, das in seiner Hand ist, soll der Priester auf das rechte Ohrläppchen dessen tun, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf das Blut des Schuldopfers. 18 Und das Übrige des Öls, das in der Hand des Priesters ist, soll er auf das Haupt dessen tun, der zu reinigen ist; und der Priester soll Sühnung für ihn tun vor dem HERRN. 19 Und der Priester soll das Sündopfer opfern und Sühnung tun für den, der von seiner Unreinheit zu reinigen ist; und danach soll er das Brandopfer schlachten. 20 Und der Priester soll das Brandopfer und das Speisopfer auf dem Altar opfern. Und so tue der Priester Sühnung für ihn; und er ist rein.
21 Und wenn er arm ist und seine Hand es nicht aufbringen kann, so soll er ein Lamm als Schuldopfer nehmen zum Webopfer, um Sühnung für ihn zu tun, und ein Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer, und ein Log Öl 22 und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die seine Hand aufbringen kann; und die eine soll ein Sündopfer und die andere ein Brandopfer sein. 23 Und er soll sie am achten Tag seiner Reinigung zum Priester bringen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft vor den HERRN. 24 Und der Priester nehme das Lamm des Schuldopfers und das Log Öl, und der Priester webe sie als Webopfer vor dem HERRN. 25 Und er schlachte das Lamm des Schuldopfers; und der Priester nehme vom Blut des Schuldopfers und tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. 26 Und der Priester gieße von dem Öl in seine4 linke Hand; 27 und der Priester sprenge mit seinem rechten Finger von dem Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal vor dem HERRN. 28 Und der Priester tue von dem Öl, das in seiner Hand ist, auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf die Stelle des Blutes des Schuldopfers. 29 Und das Übrige des Öls, das in der Hand des Priesters ist, soll er auf das Haupt dessen tun, der zu reinigen ist, um Sühnung für ihn zu tun vor dem HERRN. 30 Und er soll die eine von den Turteltauben oder von den jungen Tauben opfern, von dem, was seine Hand aufbringen kann – 31 das, was seine Hand aufbringen kann: die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer, mit dem Speisopfer. Und so tue der Priester Sühnung vor dem HERRN für den, der zu reinigen ist.
32 Das ist das Gesetz für den, an dem das Übel des Aussatzes ist, dessen Hand bei seiner Reinigung nicht aufbringen kann, was vorgeschrieben ist.
33 Und der HERR redete zu Mose und zu Aaron und sprach: 34 Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zum Eigentum gebe, und ich ein Aussatzübel an ein Haus setze im Land eures Eigentums, 35 so soll der, dem das Haus gehört, kommen und es dem Priester melden und sprechen: Es sieht mir aus wie ein Übel am Haus. 36 Und der Priester soll gebieten, dass man das Haus ausräume, ehe der Priester hineingeht, um das Übel zu besehen, damit nicht alles, was im Haus ist, unrein werde; und danach soll der Priester hineingehen, um das Haus zu besehen. 37 Und besieht er das Übel, und siehe, das Übel ist an den Wänden des Hauses, grünliche oder rötliche Vertiefungen, und sie erscheinen tiefer als die Wand, 38 so soll der Priester aus dem Haus hinaus an den Eingang des Hauses gehen und das Haus sieben Tage verschließen. 39 Und der Priester soll am siebten Tag wiederkommen; und besieht er es, und siehe, das Übel hat an den Wänden des Hauses um sich gegriffen, 40 so soll der Priester gebieten, dass man die Steine, an denen das Übel ist, herausreiße und sie hinauswerfe außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort. 41 Und das Haus soll man innen ringsum abkratzen und den Lehm, den man abgekratzt hat, hinausschütten außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort. 42 Und man soll andere Steine nehmen und sie anstelle der Steine einsetzen, und man soll anderen Lehm nehmen und das Haus bewerfen. 43 Und wenn das Übel nach dem Ausreißen der Steine und nach dem Abkratzen des Hauses und nach dem Bewerfen wiederkehrt und am Haus ausbricht, 44 so soll der Priester kommen; und besieht er es, und siehe, das Übel hat am Haus um sich gegriffen, so ist es ein fressender Aussatz am Haus: Es ist unrein. 45 Und man soll das Haus niederreißen, seine Steine und sein Holz und allen Lehm des Hauses, und es hinausschaffen außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort. 46 Und wer in das Haus hineingeht, solange es verschlossen ist, wird unrein sein bis zum Abend; 47 und wer in dem Haus schläft, soll seine Kleider waschen; und wer in dem Haus isst, soll seine Kleider waschen. 48 Wenn aber der Priester hineingeht und es besieht, und siehe, das Übel hat am Haus nicht um sich gegriffen nach dem Bewerfen des Hauses, so soll der Priester das Haus für rein erklären; denn das Übel ist heil geworden.
49 Und er soll zur Entsündigung des Hauses zwei Vögel nehmen und Zedernholz und Karmesin und Ysop; 50 und er schlachte den einen Vogel in ein irdenes Gefäß über lebendigem Wasser; 51 und er nehme das Zedernholz und den Ysop und das Karmesin und den lebenden Vogel und tauche sie in das Blut des geschlachteten Vogels und in das lebendige Wasser und besprenge das Haus siebenmal; 52 und er entsündige das Haus mit dem Blut des Vogels und mit dem lebendigen Wasser und mit dem lebenden Vogel und mit dem Zedernholz und mit dem Ysop und mit dem Karmesin; 53 und den lebenden Vogel soll er ins freie Feld fliegen lassen außerhalb der Stadt. Und so tue er Sühnung für das Haus; und es wird rein sein.
54 Das ist das Gesetz für alles Übel des Aussatzes und für den Schorf 55 und für den Aussatz der Kleider und der Häuser 56 und für die Erhöhung und für den Ausschlag und für den Flecken; 57 um zu belehren, wann für unrein und wann für rein zu erklären ist: Das ist das Gesetz des Aussatzes.
Fußnoten
Bibeltext: © Christliche Schriftenverbreitung, www.csv-bibel.de