2. Mose 22 – Studienbibel
Altes Testament
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1 Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt wird, und er wird geschlagen, dass er stirbt, so ist es ihm1 keine Blutschuld; 2 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm2 eine Blutschuld. Er soll gewiss erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. 3 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten.
4 Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Feld eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weinbergs erstatten.
5 Wenn Feuer ausbricht und Dornen3 erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewiss erstatten, der den Brand angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Haus dieses Mannes gestohlen – wenn der Dieb gefunden wird, soll er das Doppelte erstatten. 7 Wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter4 treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat.
8 Bei jedem Fall von Veruntreuung bezüglich eines Ochsen, eines Esels, eines Stücks Kleinvieh, eines Kleides, bezüglich alles Verlorenen, wovon man5 sagt: „Das ist es“, soll beider Sache vor die Richter6 kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgendein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es, 10 so soll der Eid des HERRN zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein7 Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. 11 Doch wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, soll er es seinem Besitzer erstatten. 12 Wenn es aber zerrissen worden ist, soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. 13 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh leiht, und es wird beschädigt oder stirbt – war sein Besitzer nicht dabei, soll er es gewiss erstatten. 14 Wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, ist es für seine Miete gekommen8.
15 Und wenn jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie sich gewiss durch eine Heiratsgabe zur Frau erkaufen. 16 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld abwiegen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen.
17 Eine Magierin sollst du nicht leben lassen.
18 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewiss getötet werden.
19 Wer Göttern opfert außer dem HERRN allein, soll verbannt werden.
20 Und den Fremden sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremde seid ihr im Land Ägypten gewesen. 21 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. 22 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Schreien gewiss erhören; 23 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwert töten, und eure Frauen sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden.
24 Wenn du meinem Volk, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger9; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen.
25 Wenn du irgend das Oberkleid10 deines Nächsten zum Pfand nimmst, so sollst du es ihm zurückgeben, ehe die Sonne untergeht; 26 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig.
27 Die Richter11 sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. [Apg 23,5]
28 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluss deiner Kelter12 sollst du nicht zögern.
Den Erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. 29 Ebenso sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du es mir geben.
30 Und heilige Männer13 sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Feld zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.
Fußnoten
- 1 D. h. dem Schläger des Diebes, o. so ist seinetwegen (d. h. des Diebes wegen).
- 2 D. h. dem Schläger des Diebes, o. so ist seinetwegen (d. h. des Diebes wegen).
- 3 D. h. wahrsch.: eine Dornenhecke.
- 4 Hebr. Elohim: Gott, o. Götter (vgl. Psalm 82,1.6; Johannes 10,34.35).
- 5 O. er.
- 6 Hebr. Elohim: Gott, o. Götter (vgl. Psalm 82,1.6; Johannes 10,34.35).
- 7 D. h. des Viehs.
- 8 D. h. wahrsch.: ein Schaden ist im Mietpreis inbegriffen.
- 9 Eig. jemand, der gegen Zins Geld ausleiht.
- 10 D.i. ein großes viereckiges Stück Stoff, das als Decke benutzt wurde (vgl. die Anm. zu Kap. 12,34).
- 11 Hebr. Elohim: Gott, o. Götter (vgl. Psalm 82,1.6; Johannes 10,34.35).
- 12 W. mit deiner Fülle und deinem Ausfluss.
- 13 O. Menschen.
Bibeltext: © Christliche Schriftenverbreitung, www.csv-bibel.de