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Elberfelder Übersetzung (Version 1.3 von bibelkommentare.de) (Vorwort)
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5. Mo. 17,18 Und es soll geschehen, wenn er auf dem Thron seines Königtums1 sitzt, so soll er sich eine Abschrift dieses Gesetzes in ein Buch schreiben, aus dem, was vor den Priestern, den Leviten, liegt.
5. Mo. 17,19 Und es soll bei ihm sein, und er soll alle Tage seines Lebens darin lesen, damit er den HERRN, seinen Gott, fürchten lerne, um zu beobachten alle Worte dieses Gesetzes und diese Satzungen, sie zu tun;
5. Mo. 17,20 damit sein Herz sich nicht über seine Brüder erhebe und damit er von dem Gebot weder zur Rechten noch zur Linken abweiche, damit er die Tage in seinem Königtum verlängere, er und seine Söhne, in der Mitte Israels.
5. Mo. 18,1 Die Priester, die Leviten, der ganze Stamm Levi, sollen kein Teil noch Erbe mit Israel haben; die Feueropfer des HERRN und sein Erbteil {d.h. die Zehnten, Erstlinge usw.} sollen sie essen.
5. Mo. 18,3 Und dies soll das Recht der Priester sein vonseiten des Volkes, vonseiten derer, die ein Schlachtopfer opfern, es sei Rind- oder Kleinvieh: man soll dem Priester die Schulter geben und die Kinnbacken und den rauhen Magen.
5. Mo. 18,4 Die Erstlinge deines Getreides, deines Mostes und deines Öls, und die Erstlinge von der Schur deiner Schafe sollst du ihm geben;
5. Mo. 18,5 denn ihn hat der HERR, dein Gott, erwählt aus allen deinen Stämmen, damit er dastehe, um den Dienst im Namen des HERRN zu verrichten, er und seine Söhne, alle Tage.
5. Mo. 18,7 und verrichtet den Dienst im Namen des HERRN, seines Gottes, wie alle seine Brüder, die Leviten, die dort vor dem HERRN stehen:
5. Mo. 18,9 Wenn du in das Land kommst, das der HERR, dein Gott, dir gibt, so sollst du nicht lernen, nach den Gräueln dieser Nationen zu tun.
5. Mo. 18,11 oder Bannsprecher oder Totenbeschwörer oder Wahrsager oder der die Toten befragt.
5. Mo. 18,12 Denn ein Gräuel für den HERRN ist jeder, der diese Dinge tut; und um dieser Gräuel willen treibt der HERR, dein Gott, sie vor dir aus.
5. Mo. 18,14 Denn diese Nationen, die du austreiben wirst, hören auf Zauberer und auf Wahrsager; du aber – nicht so hat der HERR, dein Gott, dir gestattet.
5. Mo. 18,16 nach allem, was du von dem HERRN, deinem Gott, am Horeb begehrt hast am Tag der Versammlung, indem du sprachst: Ich möchte nicht weiter die Stimme des HERRN, meines Gottes, hören, und dieses große Feuer möchte ich nicht mehr sehen, dass ich nicht sterbe!
5. Mo. 18,19 Und es wird geschehen. Der Mann, der nicht hört auf meine Worte, die er in meinem Namen reden wird, von dem werde ich es fordern.
5. Mo. 18,20 Doch der Prophet, der sich vermessen wird, in meinem Namen ein Wort zu reden, das ich ihm nicht geboten habe zu reden, oder der im Namen anderer Götter reden wird: Dieser Prophet soll sterben.
5. Mo. 19,1 Wenn der HERR, dein Gott, die Nationen ausrotten wird, deren Land der HERR, dein Gott, dir gibt, und du sie austreibst und in ihren Städten und in ihren Häusern wohnst:
5. Mo. 19,4 Und dies ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin fliehen soll, damit er am Leben bleibe: Wer seinen Nächsten unabsichtlich2 erschlägt, und er hasste ihn vorher nicht,
5. Mo. 19,5 wie etwa wenn jemand3 mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und seine Hand holt aus mit der Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt vom Stiel und trifft seinen Nächsten, dass er stirbt: der soll in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibe;
5. Mo. 19,9 (wenn du darauf achtest, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete, indem du den HERR, deinen Gott, liebst und auf seinen Wegen wandelst alle Tage) so sollst du dir zu diesen dreien noch drei Städte hinzufügen;
5. Mo. 19,11 Wenn aber ein Mann seinen Nächsten hasst, und ihm auflauert und sich gegen ihn erhebt und ihn totschlägt, so dass er stirbt, und er flieht in eine dieser Städte:
5. Mo. 19,12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinsenden und ihn von dort holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers liefern, dass er sterbe.
5. Mo. 19,14 Du sollst nicht die Grenze deines Nächsten verrücken, die die Vorfahren in deinem Erbteil gesetzt haben, das du erben wirst in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen.
5. Mo. 19,15 Ein einzelner Zeuge soll nicht gegen jemand auftreten wegen irgendeiner Ungerechtigkeit und wegen irgendeiner Sünde, bei irgendeiner Sünde, die er4 begeht; auf zweier Zeugen Aussage oder auf dreier Zeugen Aussage soll eine Sache bestätigt werden.
5. Mo. 19,17 so sollen die beiden Männer, die den Streit haben, vor den HERRN treten, vor die Priester und die Richter, die in jenen Tagen sein werden.
5. Mo. 19,18 Und die Richter sollen wohl nachforschen; und siehe, ist der Zeuge ein falscher Zeuge, hat er Falsches gegen seinen Bruder bezeugt,

Fußnoten

  • 1 O. Königreichs
  • 2 W. ohne Wissen
  • 3 O. er
  • 4 O. man

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