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Elberfelder Übersetzung (Version 1.3 von bibelkommentare.de) (Vorwort)
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5. Mo. 22,24 so sollt ihr sie beide zum Tor dieser Stadt hinausführen und sie steinigen, dass sie sterben: das Mädchen deshalb, weil sie nicht in der Stadt geschrien hat, und den Mann deshalb, weil er die Frau seines Nächsten geschwächt hat. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte wegschaffen.
5. Mo. 22,25 Wenn aber der Mann das verlobte Mädchen auf dem Feld findet, und der Mann ergreift sie und liegt bei ihr, so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, allein sterben.
5. Mo. 22,26 Aber dem Mädchen sollst du nichts tun, an dem Mädchen ist keine Sünde zum Tod; denn wie ein Mann sich erhebt gegen seinen Nächsten und ihn totschlägt, so ist diese Sache.
5. Mo. 22,27 Denn er hat sie auf dem Feld gefunden; das verlobte Mädchen schrie, aber niemand rettete sie.
5. Mo. 22,28 Wenn ein Mann ein Mädchen findet, eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und liegt bei ihr, und sie werden gefunden:
5. Mo. 22,29 so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, dem Vater des Mädchens 50 Sekel Silber geben; und sie soll seine Frau sein, weil er sie geschwächt hat, er kann sie nicht entlassen alle seine Tage.
5. Mo. 23,8 Den Edomiter sollst du nicht verabscheuen, denn er ist dein Bruder. Den Ägypter sollst du nicht verabscheuen, denn du bist ein Fremder in seinem Land gewesen.
5. Mo. 23,11 Wenn ein Mann unter dir ist, der nicht rein ist durch ein Begegnis der Nacht, so soll er aus dem Lager hinausgehen; er soll nicht in das Lager hineinkommen;
5. Mo. 23,12 und es soll geschehen, wenn der Abend sich neigt, soll er sich im Wasser baden; und beim Untergang der Sonne darf er in das Lager zurückkommen.
5. Mo. 23,15 Denn der HERR, dein Gott, wandelt inmitten deines Lagers, um dich zu erretten und deine Feinde vor dir dahinzugeben; und dein Lager soll heilig sein, dass er nichts Schamwürdiges unter dir sehe und sich von dir abwende.
5. Mo. 23,17 Er soll bei dir wohnen, in deiner Mitte, an dem Ort, den er in einem deiner Tore erwählen wird, wo er es für gut hält: Du sollst ihn nicht bedrücken.
5. Mo. 24,1 Wenn ein Mann eine Frau nimmt und sie ehelicht, und es geschieht, wenn sie keine Gnade in seinen Augen findet, weil er etwas Schamwürdiges an ihr gefunden hat, dass er ihr einen Scheidebrief schreibt und ihn in ihre Hand gibt und sie aus seinem Haus entlässt;
5. Mo. 24,4 So kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wiederum nehmen, dass sie seine Frau sei, nachdem sie verunreinigt worden ist. Denn das ist ein Gräuel vor dem HERRN; und du sollst nicht das Land sündigen machen, das der HERR, dein Gott, dir als Erbteil gibt.
5. Mo. 24,5 Wenn ein Mann kürzlich eine Frau genommen hat1, so soll er nicht in den Krieg ziehen, und es soll ihm keinerlei Sache auferlegt werden; er soll ein Jahr lang frei sein für sein2 Haus und seine Frau erfreuen, die er genommen hat.
5. Mo. 24,6 Man soll nicht Mühle3 noch Mühlstein4 pfänden; denn wer das tut, pfändet {W. denn er pfändet} das Leben.
5. Mo. 24,12 Und wenn er ein dürftiger Mann ist, so sollst du dich nicht mit seinem Pfand schlafen legen;
5. Mo. 24,13 du sollst ihm das Pfand jedenfalls beim Untergang der Sonne zurückgeben, dass er sich in seinem Mantel5 schlafen lege und dich segne; und es wird dir Gerechtigkeit sein vor dem HERRN, deinem Gott.
5. Mo. 24,15 An seinem Tag sollst du ihm seinen Lohn geben, und die Sonne soll nicht darüber untergehen; denn er ist dürftig, und er sehnt sich danach: damit er nicht über dich6 zu dem HERRN schreie und Sünde an dir sei.
5. Mo. 24,18 Und du sollst gedenken, dass du ein Knecht in Ägypten gewesen bist und dass der HERR, dein Gott, dich von dort erlöst hat; darum gebiete ich dir, dies zu tun.
5. Mo. 24,19 Wenn du deine Ernte auf deinem Feld hältst und eine Garbe auf dem Feld vergisst, so sollst du nicht umkehren, um sie zu holen: Für den Fremden, für die Waise und für die Witwe soll sie sein, damit der HERR, dein Gott, dich segne in allem Werk deiner Hände.
5. Mo. 25,3 Mit 40 Schlägen mag er ihn schlagen lassen, nicht mehr; damit nicht, wenn er fortführe, ihn über diese hinaus mit vielen Schlägen zu schlagen, dein Bruder verächtlich werde in deinen Augen.
5. Mo. 25,4 Du sollst dem Ochsen7 das Maul nicht verbinden, wenn er drischt.
5. Mo. 25,6 Und es soll geschehen: Der Erstgeborene, den sie gebiert, soll nach dem Namen seines verstorbenen Bruders aufstehen8, damit dessen Name nicht ausgelöscht werde aus Israel.
5. Mo. 25,7 Wenn aber der Mann keine Lust hat, seine Schwägerin zu nehmen, so soll seine Schwägerin ins Tor hinaufgehen zu den Ältesten und sprechen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder einen Namen in Israel zu erwecken; er will mir die Schwagerpflicht nicht leisten.
5. Mo. 25,8 Und die Ältesten seiner Stadt sollen ihn rufen und mit ihm reden; und besteht er darauf und spricht: Ich habe keine Lust, sie zu nehmen,

Fußnoten

  • 1 W. eine neue Fraunimmt
  • 2 O. in seinem
  • 3 d.h. eine Handmühle
  • 4 d.h. den oberen Stein, den Läufer
  • 5 Vergl. die Anm. zu 2. Mose 22,26
  • 6 O. gegen dich
  • 7 Eig. dem Rind
  • 8 d.h. seinen Namen tragen

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