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Elberfelder Übersetzung (Version 1.3 von bibelkommentare.de) (Vorwort)
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5. Mo. 20,8 Und die Vorsteher sollen weiter zu dem Volk reden und sprechen: Wer ist der Mann, der sich fürchtet und verzagten Herzens ist? Er gehe und kehre nach seinem Haus zurück, damit nicht das Herz seiner Brüder verzagt werde wie sein Herz.
5. Mo. 20,11 Und es soll geschehen, wenn sie dir Frieden erwidert und dir auftut, so soll alles Volk, das sich darin befindet, dir fronpflichtig sein und dir dienen.
5. Mo. 20,16 Jedoch von den Städten dieser Völker, die der HERR, dein Gott, dir als Erbteil gibt, sollst du nichts leben lassen, was Odem hat;
5. Mo. 20,19 Wenn du eine Stadt viele Tage belagern wirst, indem du Krieg gegen sie führst, um sie einzunehmen, so sollst du ihre Bäume nicht verderben, indem du die Axt gegen sie schwingst, (denn du kannst davon essen) und sollst sie nicht abhauen; denn ist der Baum des Feldes ein Mensch, dass er vor dir in Belagerung kommen sollte?
5. Mo. 21,1 Wenn in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen, ein Erschlagener auf dem Feld liegend gefunden wird, ohne dass es bekannt ist, wer ihn erschlagen hat,
5. Mo. 21,2 so sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und nach den Städten hin messen, die rings um den Erschlagenen sind.
5. Mo. 21,3 Und es geschehe: Die Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten ist – die Ältesten jener Stadt sollen eine Jungkuh1 nehmen, mit der noch nicht gearbeitet worden ist, die noch nicht am Joch gezogen hat;
5. Mo. 21,5 Und die Priester, die Söhne Levis, sollen herzutreten; denn sie hat der HERR, dein Gott, erwählt, ihm zu dienen und im Namen des HERRN zu segnen; und nach ihrem Ausspruch soll bei jedem Rechtsstreit und bei jeder Verletzung2 geschehen.
5. Mo. 21,6 Und alle Ältesten jener Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten sind, sollen ihre Hände über der Jungkuh waschen, der das Genick im Bach gebrochen worden ist,
5. Mo. 21,8 vergib, HERR, deinem Volk Israel, das du erlöst hast, und lege nicht unschuldiges Blut in deines Volkes Israel Mitte3. Und die Blutschuld wird ihnen vergeben werden.
5. Mo. 21,15 Wenn ein Mann zwei Frauen hat, eine geliebte und eine gehasste, und sie gebären ihm Söhne, die geliebte und die gehasste, und der erstgeborene Sohn ist von der gehassten:
5. Mo. 21,16 So soll es geschehen, an dem Tag, da er seine Söhne erben lässt, was sein ist: Er kann nicht den Sohn der geliebten zum Erstgeborenen machen vor dem Sohn der gehassten, dem Erstgeborenen;
5. Mo. 21,17 sondern den Erstgeborenen, den Sohn der gehassten, soll er anerkennen, dass er ihm zwei Teile gebe von allem, was in seinem Besitz gefunden wird; denn er ist der Erstling seiner Kraft, ihm gehört das Recht der Erstgeburt.
5. Mo. 21,18 Wenn ein Mann einen unbändigen und widerspenstigen Sohn hat, der der Stimme seines Vaters und der Stimme seiner Mutter nicht gehorcht, und sie züchtigen ihn, aber er gehorcht ihnen nicht:
5. Mo. 21,19 so sollen sein Vater und seine Mutter ihn ergreifen und ihn zu den Ältesten seiner Stadt und zum Tor seines Ortes hinausführen,
5. Mo. 21,20 und sollen zu den Ältesten seiner Stadt sprechen: Dieser unser Sohn ist unbändig und widerspenstig, er gehorcht unserer Stimme nicht, er ist ein Schlemmer und Säufer!
5. Mo. 21,21 Und alle Leute seiner Stadt sollen ihn steinigen, dass er sterbe; und du sollst das Böse aus deiner Mitte wegschaffen. Und ganz Israel soll es hören und sich fürchten.
5. Mo. 21,22 Und wenn an einem Mann eine todeswürdige Sünde ist, und er wird getötet, und du hängst ihn an ein Holz,
5. Mo. 21,23 so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holz bleiben, sondern du sollst ihn jedenfalls an demselben Tage begraben; denn ein Fluch Gottes ist ein Gehängter; und du sollst dein Land nicht verunreinigen, das der HERR, dein Gott, dir als Erbteil gibt.
5. Mo. 22,6 Wenn sich zufällig ein Vogelnest vor dir auf dem Weg findet, auf irgendeinem Baum oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, und die Mutter sitzt auf den Jungen oder auf den Eiern, so sollst du nicht die Mutter samt den Jungen nehmen.
5. Mo. 22,9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Samen besäen, damit nicht die Fülle des Samens, den du gesät hast, und der Ertrag des Weinbergs geheiligt werden4.
5. Mo. 22,13 Wenn ein Mann eine Frau nimmt und zu ihr eingeht, und er hasst sie
5. Mo. 22,16 und der Vater der jungen Frau soll zu den Ältesten sprechen: Ich habe meine Tochter diesem Mann zur Frau gegeben, und er hasst sie;
5. Mo. 22,17 und siehe, er bürdet ihr Dinge zum Gerede auf und spricht: Ich habe an deiner Tochter die Zeichen der Jungfrauschaft nicht gefunden. Und hier sind die Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter. Und sie sollen das Tuch vor den Ältesten der Stadt ausbreiten.
5. Mo. 22,19 und sie sollen ihn strafen mit 100 Sekel Silber und sie dem Vater der jungen Frau geben, weil er einen bösen Namen über eine Jungfrau in Israel verbreitet hat. Und sie soll seine Frau sein; er kann sie nicht entlassen alle seine Tage.

Fußnoten

  • 1 W. Färse, d.h. eine Kuh, die noch nicht gekalbt hat
  • 2 O. Beschädigung
  • 3 d.h. ihm zur Last
  • 4 d.h. als Strafe dafür dem Heiligtum verfallen

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