Suchergebnisse – Studienbibel

Elberfelder Übersetzung (Version 1.3 von bibelkommentare.de) (Vorwort)
Die Bibel durchsuchen
  • ELB-BK – Elberfelder Übersetzung (V. 1.3 von bibelkommentare.de)
  • ELB-CSV – Elberfelder Übersetzung (Edition CSV Hückeswagen)
  • ELB 1932 – Unrevidierte Elberfelder Übersetzung von 1932
  • Luther 1912 – Luther-Übersetzung von 1912
  • New Darby (EN) – Neue englische Darby-Übersetzung
  • Old Darby (EN) – Alte englische Darby-Übersetzung
  • KJV – Englische King James V. von 1611/1769 mit Strongs
  • Darby (FR) – Französische Darby-Übersetzung
  • Dutch SV – Dutch Statenvertaling
  • Persian – Persian Standard Bible of 1895 (Old Persian)
  • WHNU – Westcott-Hort mit NA27- und UBS4-Varianten
  • BYZ – Byzantischer Mehrheitstext
  • WLC – Westminster Leningrad Codex
  • LXX – Septuaginta (LXX)
Ansicht
Es wurden 11889 Bibelstellen gefunden. Zeige Seite 79 von 476.
5. Mo. 15,18 Es soll nicht schwer sein in deinen Augen, wenn du ihn frei von dir entlässt; denn was an Wert das Doppelte des Lohnes eines Tagelöhners ausmacht hat er dir sechs Jahre lang gedient; und der HERR, dein Gott, wird dich segnen in allem, was du tust.
5. Mo. 15,19 Alles männliche Erstgeborene, das unter deinen Rindern und unter deinem Kleinvieh geboren wird, sollst du dem HERRN, deinem Gott, heiligen. Du sollst mit dem Erstgeborenen deines Rindes nicht arbeiten, und du sollst das Erstgeborene deines Kleinviehs nicht scheren:
5. Mo. 15,20 vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du es essen, Jahr für Jahr, du und dein Haus, an dem Ort, den der HERR erwählen wird.
5. Mo. 15,23 Nur sein Blut sollst du nicht essen; du sollst es auf die Erde gießen wie Wasser.
5. Mo. 16,2 Und du sollst dem HERRN, deinem Gott, das Passah schlachten, Klein- und Rindvieh, an dem Ort, den der HERR erwählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen.
5. Mo. 16,4 Und sieben Tage soll kein Sauerteig bei dir gesehen werden in deinem ganzen Gebiet; und von dem Fleisch, das du am Abend schlachtest, am ersten Tag, soll nichts über Nacht bleiben bis an den Morgen.
5. Mo. 16,6 sondern an dem Ort, den der HERR, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen, dort sollst du das Passah schlachten, am Abend, beim Untergang der Sonne, zur Zeit deines Auszuges aus Ägypten;
5. Mo. 16,7 und du sollst es braten und essen an dem Ort, den der HERR, dein Gott, erwählen wird. Und am Morgen sollst du dich wenden und nach deinen Zelten gehen.
5. Mo. 16,11 und du sollst dich vor dem HERRN, deinem Gott, freuen, du und dein Sohn und deine Tochter und dein Knecht und deine Magd und der Levit, der in deinen Toren ist, und der Fremde und die Waise und die Witwe, die in deiner Mitte sind, an dem Ort, den der HERR, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen.
5. Mo. 16,13 Das Fest der Laubhütten1 sollst du dir sieben Tage feiern, wenn du den Ertrag von deiner Tenne und von deiner Kelter einsammelst;
5. Mo. 16,15 Sieben Tage sollst du dem HERRN, deinem Gott, das Fest feiern an dem Ort, den der HERR erwählen wird; denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen in all deinem Ertrag und in allem Werk deiner Hände, und du sollst nur fröhlich sein.
5. Mo. 16,16 Dreimal im Jahr sollen alle deine Männlichen vor dem HERRN, deinem Gott, erscheinen an dem Ort, den er erwählen wird: am Fest der ungesäuerten Brote und am Fest der Wochen und am Fest der Laubhütten; und man soll nicht leer vor dem HERRN erscheinen:
5. Mo. 16,17 jeder nach dem, was seine Hand geben kann2, nach dem Segen des HERRN, deines Gottes, den er dir gegeben hat.
5. Mo. 17,6 Auf die Aussage zweier Zeugen oder dreier Zeugen soll getötet werden, wer sterben soll; er soll nicht auf die Aussage eines einzelnen Zeugen getötet werden.
5. Mo. 17,8 Wenn dir eine Sache zwischen Blut und Blut, zwischen Rechtssache und Rechtssache und zwischen Verletzung und Verletzung zu schwierig ist zum Urteil, irgendwelche Streitsachen in deinen Toren, so sollst du dich aufmachen und an den Ort hinaufziehen, den der HERR, dein Gott, erwählen wird.
5. Mo. 17,9 Und du sollst zu den Priestern, den Leviten, kommen und zu dem Richter, der in jenen Tagen sein wird, und dich erkundigen; und sie werden dir den Rechtsspruch verkünden.
5. Mo. 17,10 Und du sollst dem Spruch gemäß tun, den sie dir verkünden werden von jenem Ort aus, den der HERR erwählen wird, und sollst darauf achten, zu tun nach allem, was sie dich lehren werden.
5. Mo. 17,12 Der Mann aber, der mit Vermessenheit handeln würde, dass er auf den Priester, der dasteht, um den Dienst des HERRN, deines Gottes, dort zu verrichten, oder auf den Richter nicht hörte: Dieser Mann soll sterben. Und du sollst das Böse aus Israel wegschaffen.
5. Mo. 17,15 so sollst du nur den König über dich setzen, den der HERR, dein Gott, erwählen wird; aus der Mitte deiner Brüder sollst du einen König über dich setzen; du sollst nicht einen fremden Mann über dich setzen, der nicht dein Bruder ist.
5. Mo. 17,16 Nur soll er sich die Pferde nicht vermehren und soll das Volk nicht nach Ägypten zurückführen, um sich die Pferde zu vermehren; denn der HERR hat euch gesagt: Ihr sollt fortan nicht wieder dieses Weges zurückkehren.
5. Mo. 17,17 Und er soll sich die Frauen nicht vermehren, dass sein Herz nicht abwendig werde; und Silber und Gold soll er sich nicht sehr vermehren.
5. Mo. 17,18 Und es soll geschehen, wenn er auf dem Thron seines Königtums3 sitzt, so soll er sich eine Abschrift dieses Gesetzes in ein Buch schreiben, aus dem, was vor den Priestern, den Leviten, liegt.
5. Mo. 17,19 Und es soll bei ihm sein, und er soll alle Tage seines Lebens darin lesen, damit er den HERRN, seinen Gott, fürchten lerne, um zu beobachten alle Worte dieses Gesetzes und diese Satzungen, sie zu tun;
5. Mo. 17,20 damit sein Herz sich nicht über seine Brüder erhebe und damit er von dem Gebot weder zur Rechten noch zur Linken abweiche, damit er die Tage in seinem Königtum verlängere, er und seine Söhne, in der Mitte Israels.
5. Mo. 18,1 Die Priester, die Leviten, der ganze Stamm Levi, sollen kein Teil noch Erbe mit Israel haben; die Feueropfer des HERRN und sein Erbteil {d.h. die Zehnten, Erstlinge usw.} sollen sie essen.

Fußnoten

  • 1 W. Hütten
  • 2 Eig. nach der Gabe seiner Hand
  • 3 O. Königreichs

pro Seite