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Elberfelder Übersetzung (Version 1.3 von bibelkommentare.de) (Vorwort)
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4. Mo. 5,4 Und die Kinder Israel taten so und taten sie vor das Lager hinaus; so wie der HERR zu Mose geredet hatte, so taten die Kinder Israel.
4. Mo. 5,6 Rede zu den Kindern Israel: Wenn ein Mann oder eine Frau irgendeine von allen Sünden der Menschen tun, so dass sie eine Untreue gegen den HERRN begehen, { Vergl. 3. Mose 5,21 usw.} und diese Seele sich verschuldet,
4. Mo. 5,7 so sollen sie ihre Sünde bekennen, die sie getan haben; und der Täter1 soll seine Schuld erstatten nach ihrer vollen Summe und soll das Fünftel davon hinzufügen und es dem geben, an dem er sich verschuldet hat.
4. Mo. 5,8 Und wenn der Mann keinen Blutsverwandten2 hat, um diesem die Schuld zu erstatten, so soll die Schuld, die dem HERR erstattet wird, dem Priester gehören außer dem Widder der Versöhnung, womit man Sühnung für ihn tut.
4. Mo. 5,9 Und jedes Hebopfer von allen heiligen Dingen der Kinder Israel, die sie dem Priester darbringen, soll ihm gehören.
4. Mo. 5,13 und ein Mann liegt bei ihr zur Begattung, und es ist verborgen vor den Augen ihres Mannes, und sie hat sich im geheimen verunreinigt, und es ist kein Zeuge gegen sie, und sie ist nicht ertappt worden;
4. Mo. 5,14 und der Geist der Eifersucht kommt über ihn, und er wird eifersüchtig auf seine Frau, und sie hat sich verunreinigt; oder der Geist der Eifersucht kommt über ihn, und er wird eifersüchtig auf seine Frau, und sie hat sich nicht verunreinigt:
4. Mo. 5,16 Und der Priester soll sie herzunahen lassen und sie vor den HERRN stellen.
4. Mo. 5,17 Und der Priester nehme heiliges Wasser in einem Tongefäß; und der Priester nehme von dem Staub, der auf dem Fußboden der Wohnung ist, und tue ihn in das Wasser.
4. Mo. 5,18 Und der Priester stelle die Frau vor den HERRN und entblöße das Haupt der Frau und lege auf ihre Hände das Speisopfer des Gedächtnisses; es ist ein Speisopfer der Eifersucht; und das fluchbringende Wasser der Bitterkeit soll in der Hand des Priesters sein.
4. Mo. 5,19 Und der Priester soll sie beschwören und zu der Frau sagen: Wenn kein Mann bei dir gelegen hat und wenn du, unter deinem Mann seiend, nicht ausgeschweift bist in Unreinigkeit, so bleibe unversehrt von diesem fluchbringenden Wasser der Bitterkeit;
4. Mo. 5,20 wenn du aber, unter deinem Mann seiend, ausgeschweift bist und dich verunreinigt hast und ein Mann bei dir gelegen hat außer deinem Mann, –
4. Mo. 5,21 und zwar soll der Priester die Frau beschwören mit dem Schwur des Fluches, und der Priester soll zu der Frau sagen –: So mache dich der HERR zum Fluch und zum Schwur in der Mitte deines Volkes, indem der HERR deine Hüfte schwinden und deinen Bauch schwellen mache,
4. Mo. 5,25 Und der Priester nehme aus der Hand der Frau das Speisopfer der Eifersucht und webe das Speisopfer vor dem HERRN und bringe es zum Altar;
4. Mo. 5,26 und der Priester nehme eine Handvoll von dem Speisopfer als dessen Gedächtnisteil und räuchere es auf dem Altar; und danach soll er die Frau das Wasser trinken lassen.
4. Mo. 5,27 Und hat er sie das Wasser trinken lassen, so wird es geschehen, wenn sie sich verunreinigt und Untreue begangen hat gegen ihren Mann, dass das fluchbringende Wasser in sie kommen wird zur Bitterkeit, und ihr Bauch wird schwellen und ihre Hüfte schwinden; und die Frau wird zum Fluch werden in der Mitte ihres Volkes.
4. Mo. 5,28 Wenn aber die Frau sich nicht verunreinigt hat und rein ist, so wird sie unversehrt bleiben und Kinder empfangen.
4. Mo. 5,29 Das ist das Gesetz der Eifersucht: Wenn eine Frau, unter ihrem Mann seiend, ausschweift und sich verunreinigt,
4. Mo. 5,30 oder wenn über einen Mann der Geist der Eifersucht kommt, und er wird eifersüchtig auf seine Frau, so soll er die Frau vor den HERRN stellen, und der Priester soll ihr tun nach diesem ganzen Gesetz.
4. Mo. 5,31 Und der Mann wird frei sein von Schuld3; diese Frau aber soll ihre Ungerechtigkeit tragen.
4. Mo. 6,3 so soll er sich des Weines und des starken Getränks enthalten: Essig von Wein und Essig von starkem Getränk soll er nicht trinken; und keinerlei Traubensaft soll er trinken, und Trauben, frische oder getrocknete, soll er nicht essen.
4. Mo. 6,4 Alle die Tage seiner Absonderung soll er von allem, was vom Weinstock bereitet wird, von den Kernen bis zur Hülse, nicht essen.
4. Mo. 6,7 Wegen seines Vaters und wegen seiner Mutter, wegen seines Bruders und wegen seiner Schwester, ihretwegen soll er sich nicht verunreinigen, wenn sie sterben; denn die Weihe {O. Absonderung, wie V. 4} seines Gottes ist auf seinem Haupt.
4. Mo. 6,9 Und wenn jemand unversehens, plötzlich, bei ihm stirbt, und er das Haupt seiner Weihe {O. Absonderung, wie V. 4} verunreinigt, so soll er sein Haupt an dem Tag seiner Reinigung scheren; am siebten Tag soll er es scheren.
4. Mo. 6,11 Und der Priester soll eine zum Sündopfer und eine zum Brandopfer opfern, und Sühnung für ihn tun, weil er sich an der Leiche versündigt hat; und er soll sein Haupt an diesem Tag heiligen.

Fußnoten

  • 1 W. er
  • 2 dasselbe Wort wie „Löser“
  • 3 Anderswo: Ungerechtigkeit

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