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Es wurden 11889 Bibelstellen gefunden. Zeige Seite 72 von 476.
4. Mo. 35,8
4. Mo. 35,8
Und was die Städte betrifft, die ihr von dem Eigentum der Kinder Israel geben sollt – von dem Stamm, der viel hat1, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat2, sollt ihr wenig nehmen; jeder Stamm soll nach Verhältnis seines Erbteils , das er erben wird, von seinen Städten den Leviten geben .
4. Mo. 35,11
4. Mo. 35,11
so sollt ihr euch Städte bestimmen : Zufluchtstädte sollen sie für euch sein , dass dahin fliehe ein Totschläger , der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat.
4. Mo. 35,12
4. Mo. 35,12
Und die Städte sollen euch zur Zuflucht sein vor dem Rächer3, dass der Totschläger nicht sterbe , bis er vor der Gemeinde gestanden hat zum Gericht .
4. Mo. 35,15
4. Mo. 35,15
Den Kindern Israel und dem Fremden und dem Beisassen in ihrer Mitte sollen diese 6 Städte zur Zuflucht sein , dass dahin fliehe jeder , der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat.
4. Mo. 35,16
4. Mo. 35,16
Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, dass er gestorben ist, so ist er ein Mörder4; der Mörder soll gewisslich getötet werden.
4. Mo. 35,17
4. Mo. 35,17
Und wenn er ihn mit einem Stein , den er in der Hand führte5, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, dass er gestorben ist, so ist er ein Mörder ; der Mörder soll gewisslich getötet werden.
4. Mo. 35,18
4. Mo. 35,18
Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug6, das er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, dass er gestorben ist, so ist er ein Mörder ; der Mörder soll gewisslich getötet werden.
4. Mo. 35,19
4. Mo. 35,19
Der Bluträcher , der soll den Mörder töten ; wenn er ihn antrifft , soll er ihn töten .
4. Mo. 35,20
4. Mo. 35,20
Und wenn er ihn aus Hass gestoßen oder mit Absicht auf ihn geworfen hat, dass er gestorben ist,
4. Mo. 35,21
4. Mo. 35,21
oder ihn aus Feindschaft mit seiner Hand geschlagen hat, dass er gestorben ist, so soll der Schläger gewisslich getötet werden; er ist ein Mörder . Der Bluträcher soll den Mörder töten , wenn er ihn antrifft .
4. Mo. 35,22
4. Mo. 35,22
Wenn er aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft , ihn gestoßen oder unabsichtlich irgendein Werkzeug auf ihn geworfen hat,
4. Mo. 35,23
4. Mo. 35,23
oder, ohne es zu sehen , irgendeinen Stein , wodurch man sterben kann, auf ihn hat fallen lassen, dass er gestorben ist, er war ihm aber nicht feind und suchte seinen Schaden nicht :
4. Mo. 35,25
4. Mo. 35,25
und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten , und die Gemeinde soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen , wohin er geflohen ist; und er soll darin bleiben bis zum Tod des Hohenpriesters , den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat.
4. Mo. 35,26
4. Mo. 35,26
Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtstadt , wohin er geflohen ist, irgend hinausgeht ,
4. Mo. 35,27
4. Mo. 35,27
und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Zufluchtstadt , und der Bluträcher tötet den Totschläger , so hat er keine Blutschuld .
4. Mo. 35,28
4. Mo. 35,28
Denn er soll in seiner Zufluchtstadt bleiben bis zum Tod des Hohenpriesters ; und nach dem Tod des Hohenpriesters darf der Totschläger in das Land seines Eigentums zurückkehren .
4. Mo. 35,30
4. Mo. 35,30
Jeder , der einen Menschen erschlägt : Auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten ; aber ein einzelner Zeuge kann nicht gegen einen Menschen aussagen7, dass er sterbe .
4. Mo. 35,31
4. Mo. 35,31
Und ihr sollt keine Sühne annehmen für die Seele eines Mörders , der schuldig ist zu sterben , sondern er soll gewisslich getötet werden.
4. Mo. 35,32
4. Mo. 35,32
Auch sollt ihr keine Sühne annehmen für den in seine Zufluchtstadt Geflüchteten , dass er vor8 dem Tod des Priesters zurückkehre , um im Land zu wohnen .
4. Mo. 36,2
4. Mo. 36,2
und sprachen : Der HERR hat meinem Herrn geboten , den Kindern Israel das Land durchs Los als Erbteil zu geben ; und meinem Herrn ist von dem HERRN geboten worden, das Erbteil Zelophchads , unseres Bruders , seinen Töchtern zu geben .
4. Mo. 36,3
4. Mo. 36,3
Werden sie nun einem von den Söhnen der anderen Stämme der Kinder Israel zu Frauen , so wird ihr Erbteil dem Erbteil unserer Väter entzogen und zu dem Erbteil des Stammes hinzugefügt werden, dem sie angehören werden; und dem Los unseres Erbteils wird es entzogen werden.
4. Mo. 36,4
4. Mo. 36,4
Und auch wenn das Jubeljahr der Kinder Israel kommt , wird ihr Erbteil zu dem Erbteil des Stammes hinzugefügt werden, dem sie angehören werden; und ihr Erbteil wird dem Erbteil des Stammes unserer Väter entzogen werden.
4. Mo. 36,6
4. Mo. 36,6
Dies ist das Wort , das der HERR bezüglich der Töchter Zelophchads geboten hat, indem er sprach : Sie mögen dem, der in ihren Augen gut ist, zu Frauen werden ; nur sollen sie einem aus dem Geschlecht des Stammes ihres Vaters zu Frauen werden ,
4. Mo. 36,7
4. Mo. 36,7
damit nicht ein Erbteil der Kinder Israel von Stamm zu Stamm übergehe ; denn die Kinder Israel sollen jeder dem Erbteil des Stammes seiner Väter anhangen.
4. Mo. 36,8
4. Mo. 36,8
Und jede Tochter , die ein Erbteil aus den Stämmen der Kinder Israel besitzt , soll einem aus dem Geschlecht des Stammes ihres Vaters zur Frau werden , damit die Kinder Israel jeder das Erbteil seiner Väter besitzen ,
Fußnoten
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