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Es wurden 16695 Bibelstellen gefunden. Zeige Seite 63 von 668.
3. Mo. 13,55
3. Mo. 13,55
Und besieht der Priester das Übel nach dem Waschen , und siehe , das Übel hat sein Aussehen nicht geändert , und das Übel hat nicht um sich gegriffen , so ist es unrein ; du sollst es mit Feuer verbrennen : es ist eine Vertiefung1 auf seiner kahlen Hinter- oder Vorderseite .
3. Mo. 13,56
3. Mo. 13,56
Und wenn der Priester es besieht , und siehe , das Übel ist blass geworden nach dem Waschen , so soll er es abreißen vom Kleid , oder vom Fell , oder von der Kette oder vom Einschlag .
3. Mo. 13,57
3. Mo. 13,57
Und wenn es noch gesehen wird am Kleid , oder an der Kette oder am Einschlag , oder an irgendeinem Gerät aus Fell , so ist es ein ausbrechender Aussatz: Du sollst mit Feuer verbrennen , woran das Übel ist.
3. Mo. 14,4
3. Mo. 14,4
so soll der Priester gebieten , dass man für den, der zu reinigen ist, zwei lebendige , reine Vögel nehme und Cedernholz und Karmesin und Ysop .
3. Mo. 14,5
3. Mo. 14,5
Und der Priester soll gebieten , dass man den einen Vogel schlachte in ein Tongefäß über lebendigem2 Wasser .
3. Mo. 14,6
3. Mo. 14,6
Den lebendigen Vogel soll er nehmen , ihn und das Cedernholz und das Karmesin und den Ysop , und dieses und den lebendigen Vogel in das Blut des Vogels tauchen , der geschlachtet worden ist über dem lebendigen Wasser ;
3. Mo. 14,7
3. Mo. 14,7
und er soll auf den, der vom Aussatz zu reinigen ist, siebenmal sprengen und ihn für rein erklären3; und den lebendigen Vogel soll er ins freie Feld fliegen lassen .
3. Mo. 14,11
3. Mo. 14,11
Und der reinigende Priester soll den Mann , der zu reinigen ist, und diese Dinge vor den HERRN stellen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft .
3. Mo. 14,12
3. Mo. 14,12
Und der Priester nehme das eine Lamm und bringe es zum Schuldopfer dar mit dem Log Öl und webe sie als Webopfer vor dem HERRN ;
3. Mo. 14,14
3. Mo. 14,14
Und der Priester nehme von dem Blut des Schuldopfers , und der Priester tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes .
3. Mo. 14,15
3. Mo. 14,15
Und der Priester nehme von dem Log Öl und gieße es in seine {W. des Priesters; so auch V. 26} linke Hand ;
3. Mo. 14,16
3. Mo. 14,16
und der Priester tauche seinen rechten Finger in das Öl , das in seiner linken Hand ist, und sprenge von dem Öl mit seinem Finger siebenmal vor dem HERRN .
3. Mo. 14,17
3. Mo. 14,17
Und von dem Übrigen des Öls , das in seiner Hand ist, soll der Priester auf das rechte Ohrläppchen dessen tun , der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes , auf das Blut des Schuldopfers .
3. Mo. 14,18
3. Mo. 14,18
Und das Übrige des Öls , das in der Hand des Priesters ist, soll er auf das Haupt dessen tun , der zu reinigen ist; und der Priester soll Sühnung für ihn tun vor dem HERRN .
3. Mo. 14,19
3. Mo. 14,19
Und der Priester soll das Sündopfer opfern und Sühnung tun für den, der von seiner Unreinheit zu reinigen ist; und danach soll er das Brandopfer schlachten .
3. Mo. 14,23
3. Mo. 14,23
Und er soll sie am achten Tag seiner Reinigung zu dem Priester bringen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft vor den HERRN .
3. Mo. 14,24
3. Mo. 14,24
Und der Priester nehme das Lamm des Schuldopfers und das Log Öl , und der Priester webe sie als Webopfer vor dem HERRN .
3. Mo. 14,25
3. Mo. 14,25
Und er schlachte das Lamm des Schuldopfers ; und der Priester nehme von dem Blut des Schuldopfers und tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes .
3. Mo. 14,26
3. Mo. 14,26
Und der Priester gieße von dem Öl in seine linke Hand ;
3. Mo. 14,27
3. Mo. 14,27
und der Priester sprenge mit seinem rechten Finger von dem Öl , das in seiner linken Hand ist, siebenmal vor dem HERRN .
3. Mo. 14,28
3. Mo. 14,28
Und der Priester tue von dem Öl , das in seiner Hand ist, auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes , auf die Stelle des Blutes des Schuldopfers .
3. Mo. 14,29
3. Mo. 14,29
Und das Übrige des Öls , das in der Hand des Priesters ist, soll er auf das Haupt dessen tun , der zu reinigen ist, um Sühnung für ihn zu tun vor dem HERRN .
3. Mo. 14,30
3. Mo. 14,30
Und er soll die eine von den Turteltauben oder von den jungen Tauben opfern , von dem, was seine Hand aufbringen kann, –
3. Mo. 14,31
3. Mo. 14,31
das, was seine Hand aufbringen kann: die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer , mit dem Speisopfer . Und so tue der Priester Sühnung vor dem HERRN für den, der zu reinigen ist.
3. Mo. 14,32
3. Mo. 14,32
Das ist das Gesetz für den, an dem das Übel des Aussatzes ist, dessen Hand bei seiner Reinigung nicht aufbringen kann, was vorgeschrieben ist.
Fußnoten
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