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Elberfelder Übersetzung (Version 1.3 von bibelkommentare.de) (Vorwort)
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3. Mo. 24,8 Sabbattag für Sabbattag soll er es beständig vor dem HERRN zurichten: ein ewiger Bund vonseiten der Kinder Israel.
3. Mo. 24,10 Und der Sohn einer israelitischen Frau er war aber der Sohn eines ägyptischen Mannes – ging aus unter die Kinder Israel; und der Sohn der Israelitin und ein israelitischer Mann zankten sich im Lager.
3. Mo. 24,15 Und zu den Kindern Israel sollst du reden und sprechen: Wenn irgend jemand seinem Gott flucht, so soll er seine Sünde tragen.
3. Mo. 24,16 Und wer den Namen des HERRN lästert, soll gewisslich getötet werden, steinigen soll ihn die ganze Gemeinde; wie der Fremde, so der Einheimische: Wenn er den Namen lästert, soll er getötet werden.
3. Mo. 24,17 Und wenn jemand irgendeinen Menschen totschlägt, so soll er gewisslich getötet werden.
3. Mo. 24,18 Und wer ein Vieh totschlägt, soll es erstatten: Leben um Leben.
3. Mo. 24,19 Und wenn jemand seinem Nächsten eine Verletzung zufügt: Wie er getan hat, so soll ihm getan werden:
3. Mo. 24,20 Bruch um Bruch, Auge um Auge, Zahn um Zahn; wie er einem Menschen eine Verletzung zufügt, so soll ihm zugefügt werden.
3. Mo. 24,21 Und wer ein Vieh totschlägt, soll es erstatten; wer aber einen Menschen totschlägt, soll getötet werden.
3. Mo. 25,3 Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes {W. seinen Ertrag} einsammeln.
3. Mo. 25,5 den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden: Es soll ein Jahr der Ruhe für das Land sein.
3. Mo. 25,7 und deinem Vieh und den wilden Tieren, die in deinem Land sind, soll all sein Ertrag zur Speise dienen.
3. Mo. 25,9 Und du sollst im 7. Monat, am 10. des Monats, den Posaunenschall1 ergehen lassen; an dem Versöhnungstag sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land.
3. Mo. 25,11 Ein Jubeljahr soll dasselbe, das Jahr des 50. Jahres, euch sein; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen2;
3. Mo. 25,12 denn ein Jubeljahr ist es: Es soll euch heilig sein; vom Feld weg sollt ihr seinen Ertrag essen.
3. Mo. 25,15 Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahre sollst du von deinem Nächsten kaufen, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen.
3. Mo. 25,16 Nach Verhältnis der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis vermehren, und nach Verhältnis der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir.
3. Mo. 25,20 Und wenn ihr sprecht: Was sollen wir im siebten Jahr essen? Siehe, wir säen nicht, und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein –:
3. Mo. 25,21 ich werde euch ja im sechsten Jahr meinen Segen entbieten, dass es den Ertrag für drei Jahre bringe;
3. Mo. 25,22 und wenn ihr im achten Jahr sät, werdet ihr noch vom alten Ertrag essen; bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr Altes essen.
3. Mo. 25,26 Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet, was zu seiner Lösung hinreicht,
3. Mo. 25,27 so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Mann zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen.
3. Mo. 25,28 Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahr; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen.
3. Mo. 25,35 Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen; wie der Fremde und der Beisasse soll er bei dir leben.
3. Mo. 25,40 wie ein Tagelöhner, wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahr soll er bei dir dienen.

Fußnoten

  • 1 Eig. die Lärmposaune
  • 2 Eig. abschneiden

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