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Es wurden 11889 Bibelstellen gefunden. Zeige Seite 59 von 476.
3. Mo. 24,8
3. Mo. 24,8
Sabbattag für Sabbattag soll er es beständig vor dem HERRN zurichten : ein ewiger Bund vonseiten der Kinder Israel .
3. Mo. 24,10
3. Mo. 24,10
Und der Sohn einer israelitischen Frau – er war aber der Sohn eines ägyptischen Mannes – ging aus unter die Kinder Israel ; und der Sohn der Israelitin und ein israelitischer Mann zankten sich im Lager .
3. Mo. 24,15
3. Mo. 24,15
Und zu den Kindern Israel sollst du reden und sprechen : Wenn irgend jemand seinem Gott flucht , so soll er seine Sünde tragen .
3. Mo. 24,16
3. Mo. 24,16
Und wer den Namen des HERRN lästert , soll gewisslich getötet werden, steinigen soll ihn die ganze Gemeinde ; wie der Fremde , so der Einheimische : Wenn er den Namen lästert , soll er getötet werden.
3. Mo. 24,17
3. Mo. 24,17
Und wenn jemand irgendeinen Menschen totschlägt , so soll er gewisslich getötet werden.
3. Mo. 24,18
3. Mo. 24,18
Und wer ein Vieh totschlägt , soll es erstatten : Leben um Leben .
3. Mo. 24,19
3. Mo. 24,19
Und wenn jemand seinem Nächsten eine Verletzung zufügt : Wie er getan hat, so soll ihm getan werden:
3. Mo. 24,20
3. Mo. 24,20
Bruch um Bruch , Auge um Auge , Zahn um Zahn ; wie er einem Menschen eine Verletzung zufügt , so soll ihm zugefügt werden.
3. Mo. 24,21
3. Mo. 24,21
Und wer ein Vieh totschlägt , soll es erstatten ; wer aber einen Menschen totschlägt , soll getötet werden.
3. Mo. 25,3
3. Mo. 25,3
Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes {W. seinen Ertrag} einsammeln .
3. Mo. 25,5
3. Mo. 25,5
den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten , und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden : Es soll ein Jahr der Ruhe für das Land sein .
3. Mo. 25,7
3. Mo. 25,7
und deinem Vieh und den wilden Tieren , die in deinem Land sind, soll all sein Ertrag zur Speise dienen .
3. Mo. 25,9
3. Mo. 25,9
Und du sollst im 7. Monat , am 10 . des Monats , den Posaunenschall1 ergehen lassen; an dem Versöhnungstag sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land .
3. Mo. 25,11
3. Mo. 25,11
Ein Jubeljahr soll dasselbe, das Jahr des 50. Jahres , euch sein ; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen2;
3. Mo. 25,12
3. Mo. 25,12
denn ein Jubeljahr ist es : Es soll euch heilig sein ; vom Feld weg sollt ihr seinen Ertrag essen .
3. Mo. 25,15
3. Mo. 25,15
Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahre sollst du von deinem Nächsten kaufen , nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen .
3. Mo. 25,16
3. Mo. 25,16
Nach Verhältnis der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis vermehren , und nach Verhältnis der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mindern ; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir.
3. Mo. 25,20
3. Mo. 25,20
Und wenn ihr sprecht : Was sollen wir im siebten Jahr essen ? Siehe , wir säen nicht , und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein –:
3. Mo. 25,21
3. Mo. 25,21
ich werde euch ja im sechsten Jahr meinen Segen entbieten , dass es den Ertrag für drei Jahre bringe ;
3. Mo. 25,22
3. Mo. 25,22
und wenn ihr im achten Jahr sät , werdet ihr noch vom alten Ertrag essen ; bis ins neunte Jahr , bis sein Ertrag einkommt , werdet ihr Altes essen .
3. Mo. 25,26
3. Mo. 25,26
Und wenn jemand keinen Löser hat , und seine Hand erwirbt und findet , was zu seiner Lösung hinreicht,
3. Mo. 25,27
3. Mo. 25,27
so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Mann zurückzahlen , an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen .
3. Mo. 25,28
3. Mo. 25,28
Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen , so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahr ; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen , und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen .
3. Mo. 25,35
3. Mo. 25,35
Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen ; wie der Fremde und der Beisasse soll er bei dir leben .
3. Mo. 25,40
3. Mo. 25,40
wie ein Tagelöhner , wie ein Beisasse soll er bei dir sein ; bis zum Jubeljahr soll er bei dir dienen .
Fußnoten
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