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Elberfelder Übersetzung (Version 1.3 von bibelkommentare.de) (Vorwort)
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3. Mo. 11,47 um zu unterscheiden zwischen dem Unreinen und dem Reinen, und zwischen den Tieren, die gegessen werden, und den Tieren, die nicht gegessen werden sollen.
3. Mo. 12,4 Und sie soll 33 Tage im Blut der Reinigung bleiben; nichts Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind.
3. Mo. 12,6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für einen Sohn oder für eine Tochter, so soll sie ein einjähriges Lamm bringen zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft zu dem Priester.
3. Mo. 13,3 Und besieht der Priester das Übel in der Haut des Fleisches, und das Haar in dem Übel hat sich in weiß verwandelt, und das Übel erscheint tiefer als die Haut seines Fleisches, so ist es das Übel des Aussatzes; und sieht es der Priester, so soll er ihn für unrein erklären.
3. Mo. 13,4 Und wenn der Flecken in der Haut seines Fleisches weiß ist und er nicht tiefer erscheint als die Haut, und sein Haar hat sich nicht in weiß verwandelt, so soll der Priester den, der das Übel hat, sieben Tage einschließen.
3. Mo. 13,12 Wenn aber der Aussatz in der Haut ausbricht und der Aussatz die ganze Haut dessen, der das Übel hat, {W. die ganze Haut des Übels} bedeckt, von seinem Kopf bis zu seinen Füßen, wohin auch die Augen des Priesters blicken
3. Mo. 13,20 und besieht ihn der Priester, und siehe, der Flecken1 erscheint niedriger als die Haut, und sein Haar hat sich in weiß verwandelt, so soll der Priester ihn für unrein erklären: Es ist das Übel des Aussatzes, er ist in der Beule ausgebrochen.
3. Mo. 13,21 Und wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist kein weißes Haar darin, und der Flecken2 ist nicht niedriger als die Haut und ist blass, so soll der Priester ihn sieben Tage einschließen.
3. Mo. 13,23 Und wenn der Flecken an seiner Stelle stehen bleibt, wenn er nicht um sich gegriffen hat, so ist es die Narbe der Beule; und der Priester soll ihn für rein erklären.
3. Mo. 13,25 und der Priester besieht ihn, und siehe, das Haar ist in weiß verwandelt in dem Flecken, und er erscheint tiefer als die Haut, so ist es der Aussatz; er ist in der Entzündung ausgebrochen, und der Priester soll ihn für unrein erklären: es ist das Übel des Aussatzes.
3. Mo. 13,26 Und wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist kein weißes Haar in dem Flecken, und er ist nicht niedriger als die Haut und ist blass, so soll der Priester ihn sieben Tage einschließen.
3. Mo. 13,28 Und wenn der Flecken an seiner Stelle stehen bleibt, wenn er nicht um sich gegriffen hat in der Haut und ist blass, so ist es die Erhöhung der Entzündung; und der Priester soll ihn für rein erklären, denn es ist die Narbe der Entzündung.
3. Mo. 13,30 und der Priester besieht das Übel, und siehe, es erscheint tiefer als die Haut, und goldgelbes, dünnes Haar ist darin, so soll der Priester ihn für unrein erklären: Es ist Schorf, es ist der Aussatz des Hauptes oder des Bartes.
3. Mo. 13,31 Und wenn der Priester das Übel des Schorfes besieht, und siehe, es erscheint nicht tiefer als die Haut, und es ist kein schwarzes Haar darin, so soll der Priester den, der das Übel des Schorfes hat, sieben Tage einschließen.
3. Mo. 13,32 Und besieht der Priester das Übel am siebten Tag, und siehe, der Schorf hat nicht um sich gegriffen, und es ist kein goldgelbes Haar darin, und der Schorf erscheint nicht tiefer als die Haut, so soll er sich scheren;
3. Mo. 13,34 Und besieht der Priester den Schorf am siebten Tag, und siehe, der Schorf hat nicht um sich gegriffen in der Haut, und er erscheint nicht tiefer als die Haut, so soll der Priester ihn für rein erklären; und er soll seine Kleider waschen, und er ist rein.
3. Mo. 13,43 Und besieht ihn der Priester, und siehe, die Erhöhung des Übels ist weiß-rötlich an seiner Hinter- oder an seiner Vorderglatze, wie das Aussehen des Aussatzes in der Haut des Fleisches,
3. Mo. 13,46 Alle die Tage, da das Übel an ihm ist, soll er unrein sein; er ist unrein: Allein soll er wohnen, außerhalb des Lagers soll seine Wohnung sein.
3. Mo. 13,52 Und man soll das Kleid, oder die Kette oder den Einschlag aus Wolle oder aus Linnen, oder jedes Gerät aus Fell, woran das Übel ist, verbrennen; denn es ist ein fressender Aussatz: Es soll mit Feuer verbrannt werden.
3. Mo. 13,58 Und das Kleid, oder die Kette oder der Einschlag, oder irgendein Gerät aus Fell, das du wäschst, und das Übel weicht daraus: Es soll zum zweiten Mal gewaschen werden, und es ist rein.
3. Mo. 14,2 Dies soll das Gesetz des Aussätzigen sein am Tag seiner Reinigung: Er soll zu dem Priester gebracht werden;
3. Mo. 14,6 Den lebendigen Vogel soll er nehmen, ihn und das Cedernholz und das Karmesin und den Ysop, und dieses und den lebendigen Vogel in das Blut des Vogels tauchen, der geschlachtet worden ist über dem lebendigen Wasser;
3. Mo. 14,11 Und der reinigende Priester soll den Mann, der zu reinigen ist, und diese Dinge vor den HERRN stellen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft.
3. Mo. 14,14 Und der Priester nehme von dem Blut des Schuldopfers, und der Priester tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.
3. Mo. 14,17 Und von dem Übrigen des Öls, das in seiner Hand ist, soll der Priester auf das rechte Ohrläppchen dessen tun, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf das Blut des Schuldopfers.

Fußnoten

  • 1 W. er
  • 2 W. er

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