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Es wurden 14691 Bibelstellen gefunden. Zeige Seite 56 von 588.
3. Mo. 11,47
3. Mo. 11,47
um zu unterscheiden zwischen dem Unreinen und dem Reinen , und zwischen den Tieren , die gegessen werden, und den Tieren , die nicht gegessen werden sollen.
3. Mo. 12,4
3. Mo. 12,4
Und sie soll 33 Tage im Blut der Reinigung bleiben ; nichts Heiliges soll sie anrühren , und zum Heiligtum soll sie nicht kommen , bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind.
3. Mo. 12,6
3. Mo. 12,6
Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für einen Sohn oder für eine Tochter , so soll sie ein einjähriges Lamm bringen zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft zu dem Priester .
3. Mo. 13,3
3. Mo. 13,3
Und besieht der Priester das Übel in der Haut des Fleisches , und das Haar in dem Übel hat sich in weiß verwandelt , und das Übel erscheint tiefer als die Haut seines Fleisches , so ist es das Übel des Aussatzes ; und sieht es der Priester , so soll er ihn für unrein erklären .
3. Mo. 13,4
3. Mo. 13,4
Und wenn der Flecken in der Haut seines Fleisches weiß ist und er nicht tiefer erscheint als die Haut , und sein Haar hat sich nicht in weiß verwandelt , so soll der Priester den, der das Übel hat, sieben Tage einschließen .
3. Mo. 13,12
3. Mo. 13,12
Wenn aber der Aussatz in der Haut ausbricht und der Aussatz die ganze Haut dessen, der das Übel hat, {W. die ganze Haut des Übels} bedeckt , von seinem Kopf bis zu seinen Füßen , wohin auch die Augen des Priesters blicken
3. Mo. 13,20
3. Mo. 13,20
und besieht ihn der Priester , und siehe , der Flecken1 erscheint niedriger als die Haut , und sein Haar hat sich in weiß verwandelt , so soll der Priester ihn für unrein erklären: Es ist das Übel des Aussatzes , er ist in der Beule ausgebrochen .
3. Mo. 13,21
3. Mo. 13,21
Und wenn der Priester ihn besieht , und siehe , es ist kein weißes Haar darin, und der Flecken2 ist nicht niedriger als die Haut und ist blass , so soll der Priester ihn sieben Tage einschließen .
3. Mo. 13,23
3. Mo. 13,23
Und wenn der Flecken an seiner Stelle stehen bleibt , wenn er nicht um sich gegriffen hat, so ist es die Narbe der Beule; und der Priester soll ihn für rein erklären.
3. Mo. 13,25
3. Mo. 13,25
und der Priester besieht ihn, und siehe , das Haar ist in weiß verwandelt in dem Flecken , und er erscheint tiefer als die Haut , so ist es der Aussatz ; er ist in der Entzündung ausgebrochen , und der Priester soll ihn für unrein erklären: es ist das Übel des Aussatzes .
3. Mo. 13,26
3. Mo. 13,26
Und wenn der Priester ihn besieht , und siehe , es ist kein weißes Haar in dem Flecken , und er ist nicht niedriger als die Haut und ist blass , so soll der Priester ihn sieben Tage einschließen .
3. Mo. 13,28
3. Mo. 13,28
Und wenn der Flecken an seiner Stelle stehen bleibt , wenn er nicht um sich gegriffen hat in der Haut und ist blass , so ist es die Erhöhung der Entzündung ; und der Priester soll ihn für rein erklären, denn es ist die Narbe der Entzündung .
3. Mo. 13,30
3. Mo. 13,30
und der Priester besieht das Übel , und siehe , es erscheint tiefer als die Haut , und goldgelbes , dünnes Haar ist darin, so soll der Priester ihn für unrein erklären: Es ist Schorf , es ist der Aussatz des Hauptes oder des Bartes .
3. Mo. 13,31
3. Mo. 13,31
Und wenn der Priester das Übel des Schorfes besieht , und siehe , es erscheint nicht tiefer als die Haut , und es ist kein schwarzes Haar darin, so soll der Priester den, der das Übel des Schorfes hat, sieben Tage einschließen .
3. Mo. 13,32
3. Mo. 13,32
Und besieht der Priester das Übel am siebten Tag , und siehe , der Schorf hat nicht um sich gegriffen , und es ist kein goldgelbes Haar darin, und der Schorf erscheint nicht tiefer als die Haut , so soll er sich scheren;
3. Mo. 13,34
3. Mo. 13,34
Und besieht der Priester den Schorf am siebten Tag , und siehe , der Schorf hat nicht um sich gegriffen in der Haut , und er erscheint nicht tiefer als die Haut , so soll der Priester ihn für rein erklären; und er soll seine Kleider waschen , und er ist rein .
3. Mo. 13,43
3. Mo. 13,43
Und besieht ihn der Priester , und siehe , die Erhöhung des Übels ist weiß-rötlich an seiner Hinter- oder an seiner Vorderglatze , wie das Aussehen des Aussatzes in der Haut des Fleisches ,
3. Mo. 13,46
3. Mo. 13,46
Alle die Tage , da das Übel an ihm ist, soll er unrein sein; er ist unrein : Allein soll er wohnen , außerhalb des Lagers soll seine Wohnung sein.
3. Mo. 13,52
3. Mo. 13,52
Und man soll das Kleid , oder die Kette oder den Einschlag aus Wolle oder aus Linnen , oder jedes Gerät aus Fell , woran das Übel ist , verbrennen ; denn es ist ein fressender Aussatz : Es soll mit Feuer verbrannt werden.
3. Mo. 13,58
3. Mo. 13,58
Und das Kleid , oder die Kette oder der Einschlag , oder irgendein Gerät aus Fell , das du wäschst , und das Übel weicht daraus : Es soll zum zweiten Mal gewaschen werden, und es ist rein .
3. Mo. 14,2
3. Mo. 14,2
Dies soll das Gesetz des Aussätzigen sein am Tag seiner Reinigung : Er soll zu dem Priester gebracht werden;
3. Mo. 14,6
3. Mo. 14,6
Den lebendigen Vogel soll er nehmen , ihn und das Cedernholz und das Karmesin und den Ysop , und dieses und den lebendigen Vogel in das Blut des Vogels tauchen , der geschlachtet worden ist über dem lebendigen Wasser ;
3. Mo. 14,11
3. Mo. 14,11
Und der reinigende Priester soll den Mann , der zu reinigen ist, und diese Dinge vor den HERRN stellen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft .
3. Mo. 14,14
3. Mo. 14,14
Und der Priester nehme von dem Blut des Schuldopfers , und der Priester tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes .
3. Mo. 14,17
3. Mo. 14,17
Und von dem Übrigen des Öls , das in seiner Hand ist, soll der Priester auf das rechte Ohrläppchen dessen tun , der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes , auf das Blut des Schuldopfers .
Fußnoten
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