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Elberfelder Übersetzung (Version 1.3 von bibelkommentare.de) (Vorwort)
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3. Mo. 13,56 Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das Übel ist blass geworden nach dem Waschen, so soll er es abreißen vom Kleid, oder vom Fell, oder von der Kette oder vom Einschlag.
3. Mo. 13,59 Das ist das Gesetz des Aussatz-Übels an einem Kleid aus Wolle oder aus Linnen, oder an einer Kette oder an einem Einschlag, oder an irgendeinem Gerät aus Fell, um es für rein oder für unrein zu erklären.
3. Mo. 14,2 Dies soll das Gesetz des Aussätzigen sein am Tag seiner Reinigung: Er soll zu dem Priester gebracht werden;
3. Mo. 14,6 Den lebendigen Vogel soll er nehmen, ihn und das Cedernholz und das Karmesin und den Ysop, und dieses und den lebendigen Vogel in das Blut des Vogels tauchen, der geschlachtet worden ist über dem lebendigen Wasser;
3. Mo. 14,7 und er soll auf den, der vom Aussatz zu reinigen ist, siebenmal sprengen und ihn für rein erklären1; und den lebendigen Vogel soll er ins freie Feld fliegen lassen.
3. Mo. 14,8 Und der zu reinigen ist, soll seine Kleider waschen und all sein Haar scheren und sich im Wasser baden; und er ist rein. Und danach darf er ins Lager kommen, aber er soll sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben.
3. Mo. 14,9 Und es soll geschehen, am siebten Tag soll er all sein Haar scheren, sein Haupt und seinen Bart und seine Augenbrauen; ja, all sein Haar soll er scheren und seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden; und er ist rein.
3. Mo. 14,10 Und am achten Tag soll er zwei Lämmer nehmen, ohne Fehl, und ein weibliches Lamm, einjährig, ohne Fehl, und drei Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer, und ein Log Öl.
3. Mo. 14,13 und er schlachte das Lamm an dem Ort, wo man das Sündopfer und das Brandopfer schlachtet, an heiligem Ort; denn wie das Sündopfer, so gehört das Schuldopfer dem Priester: Es ist hochheilig.
3. Mo. 14,18 Und das Übrige des Öls, das in der Hand des Priesters ist, soll er auf das Haupt dessen tun, der zu reinigen ist; und der Priester soll Sühnung für ihn tun vor dem HERRN.
3. Mo. 14,19 Und der Priester soll das Sündopfer opfern und Sühnung tun für den, der von seiner Unreinheit zu reinigen ist; und danach soll er das Brandopfer schlachten.
3. Mo. 14,20 Und der Priester soll das Brandopfer und das Speisopfer auf dem Altar opfern. Und so tue der Priester Sühnung für ihn; und er ist rein.
3. Mo. 14,21 Und wenn er arm ist und seine Hand es nicht aufbringen kann, so soll er ein Lamm als Schuldopfer nehmen zum Webopfer, um Sühnung für ihn zu tun, und ein Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer, und ein Log Öl;
3. Mo. 14,23 Und er soll sie am achten Tag seiner Reinigung zu dem Priester bringen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft vor den HERRN.
3. Mo. 14,25 Und er schlachte das Lamm des Schuldopfers; und der Priester nehme von dem Blut des Schuldopfers und tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.
3. Mo. 14,29 Und das Übrige des Öls, das in der Hand des Priesters ist, soll er auf das Haupt dessen tun, der zu reinigen ist, um Sühnung für ihn zu tun vor dem HERRN.
3. Mo. 14,30 Und er soll die eine von den Turteltauben oder von den jungen Tauben opfern, von dem, was seine Hand aufbringen kann, –
3. Mo. 14,37 Und besieht er das Übel, und siehe, das Übel ist an den Wänden des Hauses, grünliche oder rötliche Vertiefungen, und sie erscheinen tiefer als die Wand,
3. Mo. 14,39 Und der Priester soll am siebten Tag wiederkommen; und besieht er es, und siehe, das Übel hat um sich gegriffen an den Wänden des Hauses,
3. Mo. 14,44 so soll der Priester kommen; und besieht er es, und siehe, das Übel hat um sich gegriffen am Haus, so ist es ein fressender Aussatz am Haus: Es ist unrein.
3. Mo. 14,48 Wenn aber der Priester hineingeht und es besieht, und siehe, das Übel hat nicht um sich gegriffen am Haus nach dem Bewerfen des Hauses, so soll der Priester das Haus für rein erklären; denn das Übel ist heil geworden.
3. Mo. 14,49 Und er soll, um das Haus zu entsündigen, zwei Vögel nehmen und Cedernholz und Karmesin und Ysop;
3. Mo. 14,50 und er schlachte den einen Vogel in ein Tongefäß über lebendigem Wasser;
3. Mo. 14,51 und er nehme das Cedernholz und den Ysop und das Karmesin und den lebendigen Vogel und tauche sie in das Blut des geschlachteten Vogels und in das lebendige Wasser und besprenge das Haus siebenmal;
3. Mo. 14,52 und er entsündige das Haus mit dem Blut des Vogels und mit dem lebendigen Wasser und mit dem lebendigen Vogel und mit dem Cedernholz und mit dem Ysop und mit dem Karmesin;

Fußnoten

  • 1 O. ihn reinigen

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