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Elberfelder Übersetzung (Version 1.3 von bibelkommentare.de) (Vorwort)
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3. Mo. 1,15 Und der Priester bringe sie zum Altar und kneipe ihr den Kopf ein und räuchere sie auf dem Altar, und ihr Blut soll ausgedrückt werden an die Wand des Altars.
3. Mo. 2,1 Und wenn jemand {Eig. eine Seele; so öfter in diesem Buch} die Opfergabe eines Speisopfers1 dem HERRN darbringen will, so soll seine Opfergabe Feinmehl sein; und er soll Öl darauf gießen und Weihrauch darauf legen.
3. Mo. 2,8 Und du sollst das Speisopfer, das von diesen Dingen gemacht wird, dem HERRN bringen; und man soll es dem Priester überreichen, und er soll es an den Altar tragen.
3. Mo. 2,12 Was die Opfergabe der Erstlinge betrifft, so sollt ihr sie dem HERRN darbringen; aber auf den Altar sollen sie nicht kommen zum lieblichen Geruch.
3. Mo. 3,2 Und er soll seine Hand auf den Kopf seines Opfers2 legen und es schlachten an dem Eingang des Zeltes der Zusammenkunft; und die Söhne Aarons, die Priester, sollen das Blut an den Altar sprengen ringsum.
3. Mo. 3,4 und die beiden Nieren und das Fett, das an ihnen, das an den Lenden ist, und das Netz über der Leber, samt den Nieren {O. bei den Nieren; so auch V. 10.15; Kap. 4,9; 7,4 usw.; And.: bis an die Nieren} soll er es abtrennen.
3. Mo. 3,5 Und die Söhne Aarons sollen es auf dem Altar räuchern, auf dem Brandopfer, das auf dem Holz über dem Feuer ist: Es ist ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem HERRN.
3. Mo. 3,8 und er soll seine Hand auf den Kopf seines Opfers legen und es schlachten vor dem Zelt der Zusammenkunft; und die Söhne Aarons sollen sein Blut an den Altar sprengen ringsum.
3. Mo. 3,10 und die beiden Nieren und das Fett, das an ihnen, das an den Lenden ist, und das Netz über der Leber, samt den Nieren soll er es abtrennen.
3. Mo. 3,13 und er soll seine Hand auf ihren Kopf legen und sie schlachten vor dem Zelt der Zusammenkunft; und die Söhne Aarons sollen ihr Blut an den Altar sprengen ringsum.
3. Mo. 3,15 und die beiden Nieren und das Fett, das an ihnen, das an den Lenden ist, und das Netz über der Leber, samt den Nieren soll er es abtrennen.
3. Mo. 4,2 Rede zu den Kindern Israel und sprich: Wenn jemand aus Versehen sündigt gegen irgendeines der Verbote des HERRN, die nicht getan werden sollen, und irgendeines derselben tut, –
3. Mo. 4,3 wenn der gesalbte Priester sündigt nach einem Vergehen des Volkes3, so soll er für seine Sünde, die er begangen hat, einen jungen Stier ohne Fehl dem HERRN darbringen zum Sündopfer.
3. Mo. 4,7 Und der Priester tue von dem Blut an die Hörner des Altars des wohlriechenden Räucherwerks, der im Zelt der Zusammenkunft ist, vor dem HERRN; und alles Blut des Stieres soll er an den Fuß des Brandopferaltars gießen, der an dem Eingang des Zeltes der Zusammenkunft ist.
3. Mo. 4,9 und die beiden Nieren und das Fett, das an ihnen, das an den Lenden ist, und das Netz über der Leber, samt den Nieren soll er es abtrennen,
3. Mo. 4,11 Und die Haut des Stieres und all sein Fleisch samt seinem Kopf und seinen Schenkeln und seinem Eingeweide und seinem Mist:
3. Mo. 4,13 Und wenn die ganze Gemeinde Israel aus Versehen sündigt, und die Sache ist verborgen vor den Augen der Versammlung, und sie tun eines von allen Verboten des HERRN, die nicht getan werden sollen, und verschulden sich,
3. Mo. 4,14 und die Sünde wird bekannt {Eig. wird die Sünde bekannt}, die sie gegen dasselbe begangen haben, so soll die Versammlung einen jungen Stier darbringen zum Sündopfer und ihn vor das Zelt der Zusammenkunft bringen.
3. Mo. 4,15 Und die Ältesten der Gemeinde sollen ihre Hände auf den Kopf des Stieres legen vor dem HERRN, und man soll den Stier vor dem HERRN schlachten.
3. Mo. 4,18 Und er tue von dem Blut an die Hörner des Altars, der vor dem HERRN, der im Zelt der Zusammenkunft ist; und alles Blut soll er an den Fuß des Brandopferaltars gießen, der an dem Eingang des Zeltes der Zusammenkunft ist.
3. Mo. 4,22 Wenn ein Fürst sündigt und tut aus Versehen eines von allen den Verboten des HERRN, seines Gottes, die nicht getan werden sollen, und verschuldet sich,
3. Mo. 4,25 Und der Priester nehme von dem Blut des Sündopfers mit seinem Finger und tue es an die Hörner des Brandopferaltars; und sein Blut soll er an den Fuß des Brandopferaltars gießen.
3. Mo. 4,27 Und wenn jemand vom Volk des Landes4 aus Versehen sündigt, indem er eines von den Verboten des HERRN tut, die nicht getan werden sollen, und sich verschuldet,
3. Mo. 4,28 und seine Sünde wird ihm mitgeteilt5, die er begangen hat, so soll er seine Opfergabe bringen, eine Ziege ohne Fehl, ein Weibchen, für seine Sünde, die er begangen hat.
3. Mo. 4,30 Und der Priester nehme von seinem Blut mit seinem Finger und tue es an die Hörner des Brandopferaltars; und all sein Blut soll er an den Fuß des Altars gießen.

Fußnoten

  • 1 das hebr. Wort bedeutet eig. Geschenk, Gabe
  • 2 Eig. seiner Opfergabe; so auch V. 8
  • 3 And.: zur Verschuldung des Volkes
  • 4 d.i. vom gemeinen Volk
  • 5 Eig. ist ihm seine Sünde mitgeteilt worden

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