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Elberfelder Übersetzung (Version 1.3 von bibelkommentare.de) (Vorwort)
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3. Mo. 5,13 Und so tue der Priester Sühnung für ihn wegen seiner Sünde, die er begangen hat in einem von diesen, und es wird ihm vergeben werden; und es soll dem Priester gehören, wie das Speisopfer.
3. Mo. 5,15 Wenn jemand Untreue begeht und aus Versehen an den heiligen Dingen des HERRN sündigt, so soll er sein Schuldopfer dem HERRN bringen, einen Widder ohne Fehl vom Kleinvieh, nach deiner Schätzung an Sekeln Silber, nach dem Sekel des Heiligtums, zum Schuldopfer.
3. Mo. 5,16 Und was er an dem Heiligen {Eig. von den heiligen (od. geheiligten, geweihten) Dingen weg, d.h. was er von den heiligen Dingen weggenommen hat} gesündigt hat, soll er erstatten und dessen Fünftel darüber hinzufügen und es dem Priester geben; und der Priester soll Sühnung für ihn tun mit dem Widder des Schuldopfers, und es wird ihm vergeben werden.
3. Mo. 5,17 Und wenn jemand sündigt und eines von allen den Verboten des HERRN tut, die nicht getan werden sollen, – hat er es auch nicht gewusst, so ist er schuldig und soll seine Ungerechtigkeit tragen.
3. Mo. 5,18 Und er soll einen Widder ohne Fehl vom Kleinvieh nach deiner Schätzung zu dem Priester bringen, zum Schuldopfer; und der Priester soll Sühnung für ihn tun wegen seines Versehens, das er begangen hat, ohne es zu wissen; und es wird ihm vergeben werden.
3. Mo. 5,19 Es ist ein Schuldopfer; er hat sich gewisslich an dem HERRN verschuldet.
3. Mo. 5,21 Wenn jemand sündigt und Untreue gegen den HERRN begeht, dass er seinem Nächsten ein anvertrautes Gut ableugnet oder ein Darlehen oder etwas Geraubtes; oder er hat von seinem Nächsten etwas erpresst,
3. Mo. 5,22 oder er hat Verlorenes gefunden, und leugnet es ab; und er schwört falsch über irgend etwas von allem, was ein Mensch tun mag, sich darin zu versündigen:
3. Mo. 5,23 so soll es geschehen, wenn er gesündigt und sich verschuldet hat, dass er zurückerstatte das Geraubte, das er geraubt, oder das Erpresste, das er erpresst hat, oder das Anvertraute, das ihm anvertraut worden ist, oder das Verlorene, das er gefunden hat,
3. Mo. 5,24 oder alles, worüber er falsch geschworen hat; und er soll es erstatten nach seiner vollen Summe und dessen Fünftel darüber hinzufügen; wem es gehört, dem soll er es geben am Tag seines Schuldopfers.
3. Mo. 5,25 Und sein Schuldopfer soll er dem HERRN bringen, einen Widder ohne Fehl vom Kleinvieh, nach deiner Schätzung, zum Schuldopfer, zu dem Priester;
3. Mo. 5,26 und der Priester soll Sühnung für ihn tun vor dem HERRN, und es wird ihm vergeben werden wegen irgend etwas von allem, was er getan hat, sich darin zu verschulden.
3. Mo. 6,2 Gebiete Aaron und seinen Söhnen und sprich: Dies ist das Gesetz des Brandopfers. Dieses, das Brandopfer, soll auf seiner Feuerstelle sein, auf dem Altar, die ganze Nacht bis an den Morgen; und das Feuer des Altars soll auf demselben in Brand erhalten werden.
3. Mo. 6,3 Und der Priester soll sein leinenes Kleid anziehen und soll seine leinenen Beinkleider anziehen über sein Fleisch; und er soll die Fettasche abheben, zu der das Feuer das Brandopfer auf dem Altar verzehrt hat, und soll sie neben den Altar schütten1.
3. Mo. 6,4 Und er soll seine Kleider ausziehen und andere Kleider anlegen und die Fettasche hinaustragen außerhalb des Lagers an einen reinen Ort.
3. Mo. 6,5 Und das Feuer auf dem Altar soll auf demselben in Brand erhalten werden, es soll nicht erlöschen; und der Priester soll Holz auf ihm2 anzünden, Morgen für Morgen, und das Brandopfer auf ihm zurichten, und die Fettstücke der Friedensopfer auf ihm räuchern.
3. Mo. 6,6 Ein beständiges Feuer soll auf dem Altar in Brand erhalten werden, es soll nicht erlöschen.
3. Mo. 6,8 Und er soll davon seine Hand voll nehmen3, vom Feinmehl des Speisopfers und von dessen Öl, und allen Weihrauch, der auf dem Speisopfer ist, und es auf dem Altar räuchern: Es ist ein lieblicher Geruch, sein4 Gedächtnisteil für den HERRN.
3. Mo. 6,13 Dies ist die Opfergabe Aarons und seiner Söhne, die sie dem HERRN darbringen sollen an dem Tag, da er gesalbt wird: ein Zehntel Epha Feinmehl als beständiges Speisopfer, die Hälfte davon am Morgen und die Hälfte davon am Abend.
3. Mo. 7,2 An dem Ort, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man das Schuldopfer schlachten; und sein Blut soll er5 an den Altar sprengen ringsum.
3. Mo. 7,3 Und alles Fett soll er davon darbringen, den Fettschwanz und das Fett, das das Eingeweide bedeckt,
3. Mo. 7,4 und die beiden Nieren und das Fett, das an ihnen, das an den Lenden ist, und das Netz über der Leber, samt den Nieren soll er es abtrennen.
3. Mo. 7,8 Und der Priester, der jemandes Brandopfer darbringt: Ihm, dem Priester, soll die Haut des Brandopfers gehören, das er dargebracht hat.
3. Mo. 7,15 Und das Fleisch seines6 Dank-Friedensopfers soll am Tag seiner Darbringung gegessen werden; er soll nichts davon liegen lassen bis an den Morgen.
3. Mo. 7,16 Und wenn das Schlachtopfer seiner Opfergabe ein Gelübde oder eine freiwillige Gabe ist, so soll es an dem Tag, da er sein Schlachtopfer darbringt, gegessen werden; und am anderen Tag soll dann, was davon übrigbleibt, gegessen werden;

Fußnoten

  • 1 W. setzen
  • 2 d.h. dem Feuer
  • 3 Eig. abheben
  • 4 nämlich des Opfers; vergl. Kap. 2,2
  • 5 d.h. der Priester
  • 6 des Opfernden

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