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Elberfelder Übersetzung (Version 1.3 von bibelkommentare.de) (Vorwort)
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3. Mo. 4,23 und seine Sünde wird ihm mitgeteilt1, worin er gesündigt hat, so soll er seine Opfergabe bringen, einen Ziegenbock, ein Männchen ohne Fehl.
3. Mo. 4,24 Und er soll seine Hand auf den Kopf des Bockes legen und ihn schlachten an dem Ort, wo man das Brandopfer vor dem HERRN schlachtet: Es ist ein Sündopfer.
3. Mo. 4,25 Und der Priester nehme von dem Blut des Sündopfers mit seinem Finger und tue es an die Hörner des Brandopferaltars; und sein Blut soll er an den Fuß des Brandopferaltars gießen.
3. Mo. 4,26 Und all sein Fett soll er auf dem Altar räuchern, wie das Fett des Friedensopfers. Und so tue der Priester Sühnung für ihn wegen seiner Sünde, und es wird ihm vergeben werden.
3. Mo. 4,27 Und wenn jemand vom Volk des Landes2 aus Versehen sündigt, indem er eines von den Verboten des HERRN tut, die nicht getan werden sollen, und sich verschuldet,
3. Mo. 4,28 und seine Sünde wird ihm mitgeteilt3, die er begangen hat, so soll er seine Opfergabe bringen, eine Ziege ohne Fehl, ein Weibchen, für seine Sünde, die er begangen hat.
3. Mo. 4,29 Und er soll seine Hand auf den Kopf des Sündopfers legen und das Sündopfer schlachten an dem Ort des Brandopfers.
3. Mo. 4,30 Und der Priester nehme von seinem Blut mit seinem Finger und tue es an die Hörner des Brandopferaltars; und all sein Blut soll er an den Fuß des Altars gießen.
3. Mo. 4,31 Und all sein Fett soll er abtrennen, so wie das Fett von dem Friedensopfer abgetrennt wird; und der Priester soll es auf dem Altar räuchern zum lieblichen Geruch dem HERRN. Und so tue der Priester Sühnung für ihn, und es wird ihm vergeben werden.
3. Mo. 4,32 Und wenn er ein Schaf bringt als seine Opfergabe zum Sündopfer, so soll es ein Weibchen ohne Fehl sein, das er bringt.
3. Mo. 4,33 Und er soll seine Hand auf den Kopf des Sündopfers legen und es zum Sündopfer schlachten an dem Ort, wo man das Brandopfer schlachtet.
3. Mo. 4,34 Und der Priester nehme von dem Blut des Sündopfers mit seinem Finger und tue es an die Hörner des Brandopferaltars; und all sein Blut soll er an den Fuß des Altars gießen.
3. Mo. 4,35 Und all sein Fett soll er abtrennen, so wie das Fett des Schafes von dem Friedensopfer abgetrennt wird; und der Priester soll es auf dem Altar räuchern, auf4 den Feueropfern des HERRN. Und so tue der Priester Sühnung für ihn wegen seiner Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden.
3. Mo. 5,1 Und wenn jemand sündigt, dass er die Stimme des Fluches5 hört, und er war Zeuge, sei es dass er es gesehen oder gewusst hat, – wenn er es nicht anzeigt, so soll er seine Ungerechtigkeit tragen;
3. Mo. 5,2 oder wenn jemand irgend etwas Unreines anrührt, sei es das Aas eines unreinen wilden Tieres, oder das Aas eines unreinen Viehs, oder das Aas eines unreinen kriechenden Tieres6, – ist es ihm auch verborgen, so ist er unrein und schuldig;
3. Mo. 5,3 oder wenn er die Unreinigkeit eines Menschen anrührt, was für eine Unreinigkeit von ihm es auch sei, durch die er unrein wird, und es ist ihm verborgen, – erkennt er es, so ist er schuldig;
3. Mo. 5,4 oder wenn jemand schwört, indem er unbesonnen mit den Lippen redet, Böses oder Gutes zu tun, nach allem, was ein Mensch mit einem Schwur unbesonnen reden mag, und es ist ihm verborgen, – erkennt er es, so ist er schuldig in einem von diesen.
3. Mo. 5,5 Und es soll geschehen, wenn er sich in einem von diesen verschuldet, so bekenne er, worin er gesündigt hat;
3. Mo. 5,6 und er bringe sein Schuldopfer dem HERRN für seine Sünde, die er begangen hat: ein Weibchen vom Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege zum Sündopfer; und der Priester soll Sühnung für ihn tun wegen seiner Sünde.
3. Mo. 5,7 Und wenn seine Hand das zu einem Stück Kleinvieh Hinreichende nicht aufbringen kann, so soll er für7 seine Schuld, die er auf sich geladen hat, zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben dem HERRN bringen: eine zum Sündopfer und eine zum Brandopfer.
3. Mo. 5,8 Und er soll sie zu dem Priester bringen; und dieser bringe die zum Sündopfer bestimmte zuerst dar und kneipe ihr den Kopf ein dicht beim Genick; er soll ihn aber nicht abtrennen.
3. Mo. 5,9 Und er sprenge von dem Blut des Sündopfers an die Wand des Altars, und das Übrige von dem Blut soll ausgedrückt werden an den Fuß des Altars: es ist ein Sündopfer.
3. Mo. 5,10 Und die andere soll er als Brandopfer opfern nach der Vorschrift. Und so tue der Priester Sühnung für ihn wegen seiner Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden.
3. Mo. 5,11 Und wenn seine Hand zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nicht aufbringen kann, so bringe der, der gesündigt hat, als seine Opfergabe ein Zehntel Epha Feinmehl zum Sündopfer; er soll kein Öl darauf tun und keinen Weihrauch darauf legen, denn es ist ein Sündopfer.
3. Mo. 5,12 Und er soll es zu dem Priester bringen; und der Priester nehme davon seine Hand voll, das Gedächtnisteil desselben, und räuchere es auf dem Altar, auf den Feueropfern des HERRN: Es ist ein Sündopfer.

Fußnoten

  • 1 Eig. ist ihm seine Sünde mitgeteilt worden
  • 2 d.i. vom gemeinen Volk
  • 3 Eig. ist ihm seine Sünde mitgeteilt worden
  • 4 O. bei, mit; so auch Kap. 5,12
  • 5 O. der Beschwörung; vergl. Spr 29,24
  • 6 W. unreinen Gewimmels, wie 1. Mose 1,20
  • 7 W. als

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