Hesekiel 48 – Studienbibel

Elberfelder Übersetzung (Version 1.3 von bibelkommentare.de) (Vorwort)
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1 Und dies sind die NamenNamen der StämmeStämme: Vom Nordende an, zur Seite des Weges nach HetlonHetlon, gegen HamatHamat hin, und nach Hazar-EnonHazar-Enon hin, der Grenze von Damaskus1, nordwärts, zur Seite von HamatHamat – die Ost- und die Westseite sollen DanDan gehören: ein Los. 2 Und an der Grenze DansDans, von der Ostseite bis zur Westseite: AserAser eins. 3 Und an der Grenze AsersAsers, von der Ostseite bis zur Westseite: NaphtaliNaphtali eins. 4 Und an der Grenze NaphtalisNaphtalis, von der Ostseite bis zur Westseite: ManasseManasse eins. 5 Und an der Grenze ManassesManasses, von der Ostseite bis zur Westseite: EphraimEphraim eins. 6 Und an der Grenze EphraimsEphraims, von der Ostseite bis zur Westseite: RubenRuben eins. 7 Und an der Grenze RubensRubens, von der Ostseite bis zur Westseite: JudaJuda eins.

8 Und an der Grenze JudasJudas, von der Ostseite bis zur Westseite soll das HebopferHebopfer sein, das ihr heben sollt: 25000 Ruten Breite, und die Länge wie eins der Stammteile von der Ostseite bis zur Westseite; und das HeiligtumHeiligtum soll in dessen Mitte sein. 9 Das HebopferHebopfer, das ihr für den HERRN heben sollt, soll 25000 Ruten in die Länge und 10000 in die Breite sein. 10 Und diesen soll das heilige HebopferHebopfer gehören, den PriesternPriestern: nach NordenNorden 25000 Ruten in die Länge und nach WestenWesten 10000 in die Breite und nach OstenOsten 10000 in die Breite, und nach SüdenSüden 25000 in die Länge; und das HeiligtumHeiligtum des HERRN soll in dessen Mitte sein. 11 Den PriesternPriestern, – wer geheiligt ist von den Söhnen ZadoksZadoks – die meiner HutHut gewartet haben, die, als die KinderKinder IsraelIsrael abirrten, nicht abgeirrt sind, wie die LevitenLeviten abgeirrt sind, 12 ihnen soll ein Gehobenes von dem HebopferHebopfer des Landes gehören, ein Hochheiliges an der Grenze der LevitenLeviten.

13 Und die LevitenLeviten sollen gleichlaufend dem Gebiet der PriesterPriester, 25000 Ruten in die Länge und 10000 in die Breite erhalten; die ganze Länge2 soll 25000 und die Breite 10000 sein. 14 Und sie sollen nichts davon verkaufen noch vertauschen; und der ErstlingErstling des Landes soll nicht an andere übergehen, denn er ist dem HERRN heilig.

15 Und die 5000 Ruten, die in der Breite übrig sind, längs der 25000, soll gemeines Land sein für die Stadt zur Wohnung und zum Freiplatz; und die Stadt soll in der Mitte desselben sein. 16 Und dies sollen ihre MaßeMaße sein: die Nordseite 4500 Ruten und die Südseite 4500 und an der Ostseite 4500 und die Westseite 4500. 17 Und der Freiplatz der Stadt soll sein: nach NordenNorden 250 Ruten und nach SüdenSüden 250 und nach OstenOsten 250 und nach WestenWesten 250. 18 Und das Übrige in der Länge gleichlaufend dem heiligen HebopferHebopfer, 10000 Ruten, nach OstenOsten und 10000 nach WestenWesten, (es ist gleichlaufend dem heiligen HebopferHebopfer) dessen Ertrag soll den Arbeitern der Stadt zur Nahrung dienen. 19 Und die Arbeiter der Stadt, die sollen es bebauen aus allen Stämmen IsraelsIsraels.

20 Das ganze HebopferHebopfer soll 25000 Ruten mal 25000 sein. Den vierten Teil des heiligen HebopfersHebopfers sollt ihr heben zum Eigentum der Stadt3. 21 Und das Übrige soll dem Fürsten gehören; auf dieser und auf jener Seite des heiligen HebopfersHebopfers und des Eigentums der Stadt, längs der 25000 Ruten des HebopfersHebopfers bis zur Ostgrenze, und nach WestenWesten längs der 25000, nach der Westgrenze hin, gleichlaufend den Stammteilen4, soll dem Fürsten gehören. Und das heilige HebopferHebopfer und das HeiligtumHeiligtum des Hauses soll in dessen Mitte sein. 22 Und von dem Eigentum der LevitenLeviten und von dem Eigentum der Stadt ab, die in der Mitte dessen liegen, was dem Fürsten gehört, was zwischen der Grenze JudasJudas und der Grenze BenjaminsBenjamins ist, soll dem Fürsten gehören.

23 Und die übrigen StämmeStämme: Von der Ostseite bis zur Westseite: BenjaminBenjamin ein Los. 24 Und an der Grenze BenjaminsBenjamins, von der Ostseite bis zur Westseite: SimeonSimeon eins. 25 Und an der Grenze SimeonsSimeons, von der Ostseite bis zur Westseite: IssascharIssaschar eins. 26 Und an der Grenze IssascharsIssaschars, von der Ostseite bis zur Westseite: SebulonSebulon eins. 27 Und an der Grenze SebulonsSebulons, von der Ostseite bis zur Westseite: GadGad eins. 28 Und an der Grenze GadsGads, zur Mittagsseite hin südwärts, da soll die Grenze sein von TamarTamar bis zum Wasser Meriba-KadesMeriba-Kades, bis zum BachBach Ägyptens hin bis an das große MeerMeer. 29 Das ist das Land, das ihr den Stämmen IsraelsIsraels als ErbteilErbteil verlosen sollt; und das sind ihre Teile, spricht der HerrHerr, HERRHERR.

30 Und dies sollen die Ausgänge5 der Stadt sein: Von der Nordseite an 4500 Ruten MaßMaß; 31 und die ToreTore der Stadt, nach den NamenNamen der StämmeStämme IsraelsIsraels: DreiDrei ToreTore nach NordenNorden: das TorTor RubensRubens eins, das TorTor JudasJudas eins, das TorTor LevisLevis eins. 32 Und zur Ostseite hin, 4500 Ruten, und drei ToreTore: das TorTor JosephsJosephs eins, das TorTor BenjaminsBenjamins eins, das TorTor DansDans eins. 33 Und an der Südseite, 4500 Ruten MaßMaß, und drei ToreTore: das TorTor SimeonsSimeons eins, das TorTor IssascharsIssaschars eins, das TorTor SebulonsSebulons eins. 34 An der Westseite, 4500 Ruten, ihrer ToreTore drei: das TorTor GadsGads eins, das TorTor AsersAsers eins, das TorTor NaphtalisNaphtalis eins. 35 Ringsum 18000 Ruten. Und der Name der Stadt soll von nun an heißen: Der HERR dort6.

Fußnoten

  • 1 Vergl. Kap. 47,17
  • 2 d.h. die beiden Längsseiten von Osten nach Westen
  • 3 d.h. vom ganzen Hebopfer soll der vierte Teil vom Flächenraum des heiligen Hebopfers (des Anteils der Priester und der Leviten) der Stadt gegeben werden
  • 4 Das Gebiet des Fürsten soll demnach auf beiden Seiten des Gebietes der Priester, der Leviten und der Stadt liegen, und zwar westlich bis zum Meer und östlich bis zum Jordan hin reichen, indem es sich westlich und östlich so weit wie die Stammgebiete erstreckt. (Vergl. Kap. 45,7)
  • 5 d.h. die vier äußersten Seiten
  • 6 H. Jahwe-Schammah