4. Mose 29 – Studienbibel
Altes Testament
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1 Und im 7. Monat , am 1. des Monats , soll euch eine heilige VersammlungVersammlung sein ; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun ; ein TagTag des PosaunenhallsPosaunenhalls soll es euch sein . 2 Und ihr sollt ein BrandopferBrandopfer opfern zum lieblichen Geruch dem HERRN : einen jungen StierStier , einen Widder , sieben einjährige Lämmer , ohne Fehl ; 3 und ihr SpeisopferSpeisopfer , Feinmehl , gemengt mit Öl : drei Zehntel zu dem StierStier , zwei Zehntel zu dem Widder , 4 und ein Zehntel zu jedem LammLamm , zu den sieben Lämmern ; 5 und einen ZiegenbockZiegenbock als SündopferSündopfer , um SühnungSühnung für euch zu tun ; 6 außer dem monatlichen BrandopferBrandopfer und seinem SpeisopferSpeisopfer und dem beständigen BrandopferBrandopfer und seinem SpeisopferSpeisopfer und ihren TrankopfernTrankopfern , nach ihrer Vorschrift , zum lieblichen Geruch , ein FeueropferFeueropfer dem HERRN .
7 Und am 10 . dieses 7. Monats soll euch eine heilige VersammlungVersammlung sein , und ihr sollt eure Seelen kasteien ; keinerlei Arbeit sollt ihr tun . 8 Und ihr sollt dem HERRN ein BrandopferBrandopfer darbringen als lieblichen Geruch : einen jungen StierStier , einen Widder , sieben einjährige Lämmer ; ohne Fehl sollen sie euch sein ; 9 und ihr SpeisopferSpeisopfer , Feinmehl , gemengt mit Öl : drei Zehntel zu dem StierStier , zwei Zehntel zu dem einen Widder , 10 je ein Zehntel zu jedem LammLamm , zu den sieben Lämmern ; 11 und einen ZiegenbockZiegenbock als SündopferSündopfer ; außer dem SündopferSündopfer der VersöhnungVersöhnung und dem beständigen BrandopferBrandopfer und seinem SpeisopferSpeisopfer und ihren TrankopfernTrankopfern .
12 Und am 15 . TagTag des 7. Monats soll euch eine heilige VersammlungVersammlung sein ; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun , und ihr sollt dem HERRN ein Fest feiern sieben TageTage . 13 Und ihr sollt ein BrandopferBrandopfer darbringen , ein FeueropferFeueropfer lieblichen Geruchs dem HERRN : 13 junge StiereStiere , 2 Widder , 14 einjährige Lämmer ; ohne Fehl sollen sie sein ; 14 und ihr SpeisopferSpeisopfer , Feinmehl , gemengt mit Öl : drei Zehntel zu jedem StierStier , zu den 13 Stieren , zwei Zehntel zu jedem Widder , zu den zwei Widdern , 15 und je ein Zehntel zu jedem LammLamm , zu den 14 Lämmern ; 16 und einen ZiegenbockZiegenbock als SündopferSündopfer ; außer dem beständigen BrandopferBrandopfer , seinem SpeisopferSpeisopfer und seinem TrankopferTrankopfer .
17 Und am zweiten TagTag 12 junge StiereStiere , 2 Widder , 14 einjährige Lämmer ohne Fehl ; 18 und ihr SpeisopferSpeisopfer und ihre TrankopferTrankopfer , zu den Stieren , zu den Widdern und zu den Lämmern , nach ihrer Zahl , nach der Vorschrift ; 19 und einen ZiegenbockZiegenbock als SündopferSündopfer ; außer dem beständigen BrandopferBrandopfer und seinem SpeisopferSpeisopfer und ihren TrankopfernTrankopfern .
20 Und am dritten TagTag 11 StiereStiere , 2 Widder , 14 einjährige Lämmer , ohne Fehl ; 21 und ihr SpeisopferSpeisopfer und ihre TrankopferTrankopfer , zu den Stieren , zu den Widdern und zu den Lämmern , nach ihrer Zahl , nach der Vorschrift ; 22 und einen Bock als SündopferSündopfer ; außer dem beständigen BrandopferBrandopfer und seinem SpeisopferSpeisopfer und seinem TrankopferTrankopfer .
23 Und am vierten TagTag 10 StiereStiere , 2 Widder , 14 einjährige Lämmer , ohne Fehl ; 24 ihr SpeisopferSpeisopfer und ihre TrankopferTrankopfer , zu den Stieren , zu den Widdern und zu den Lämmern , nach ihrer Zahl , nach der Vorschrift ; 25 und einen ZiegenbockZiegenbock als SündopferSündopfer ; außer dem beständigen BrandopferBrandopfer , seinem SpeisopferSpeisopfer und seinem TrankopferTrankopfer .
26 Und am fünften TagTag 9 StiereStiere , 2 Widder , 14 einjährige Lämmer , ohne Fehl ; 27 und ihr SpeisopferSpeisopfer und ihre TrankopferTrankopfer , zu den Stieren , zu den Widdern und zu den Lämmern , nach ihrer Zahl , nach der Vorschrift ; 28 und einen Bock als SündopferSündopfer ; außer dem beständigen BrandopferBrandopfer und seinem SpeisopferSpeisopfer und seinem TrankopferTrankopfer .
29 Und am sechsten TagTag 8 StiereStiere , 2 Widder , 14 einjährige Lämmer , ohne Fehl ; 30 und ihr SpeisopferSpeisopfer und ihre TrankopferTrankopfer , zu den Stieren , zu den Widdern und zu den Lämmern , nach ihrer Zahl , nach der Vorschrift ; 31 und einen Bock als SündopferSündopfer ; außer dem beständigen BrandopferBrandopfer , seinem SpeisopferSpeisopfer und seinen TrankopfernTrankopfern .
32 Und am siebten TagTag 7 StiereStiere , 2 Widder , 14 einjährige Lämmer , ohne Fehl ; 33 und ihr SpeisopferSpeisopfer und ihre TrankopferTrankopfer , zu den Stieren , zu den Widdern und zu den Lämmern , nach ihrer Zahl , nach ihrer Vorschrift ; 34 und einen Bock als SündopferSündopfer ; außer dem beständigen BrandopferBrandopfer , seinem SpeisopferSpeisopfer und seinem TrankopferTrankopfer .
35 Am achten TagTag soll euch eine Festversammlung sein ; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun . 36 Und ihr sollt ein BrandopferBrandopfer darbringen , ein FeueropferFeueropfer lieblichen Geruchs dem HERRN : einen StierStier , einen Widder , sieben einjährige Lämmer , ohne Fehl ; 37 ihr SpeisopferSpeisopfer und ihre TrankopferTrankopfer , zu dem StierStier , zu dem Widder und zu den Lämmern , nach ihrer Zahl , nach der Vorschrift ; 38 und einen Bock als SündopferSündopfer ; außer dem beständigen BrandopferBrandopfer und seinem SpeisopferSpeisopfer und seinem TrankopferTrankopfer .
39 Das sollt ihr bei euren Festen1 dem HERRN opfern , außer euren Gelübden und euren freiwilligen Gaben an BrandopfernBrandopfern und an SpeisopfernSpeisopfern und an TrankopfernTrankopfern und an Friedensopfern2.
Fußnoten