3. Mose 27 – Studienbibel

Elberfelder Übersetzung (Version 1.3 von bibelkommentare.de) (Vorwort)
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1 Und der HERR redete zu MoseMose und sprach: 2 Rede zu den KindernKindern IsraelIsrael und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein GelübdeGelübde erfüllt1, so sollen die Seelen nach deiner Schätzung für den HERRN sein. 3 Und es sei deine Schätzung eines Mannes2 von 20 Jahren alt bis zu 60 Jahren alt, und zwar sei deine Schätzung 50 SekelSekel SilberSilber, nach dem SekelSekel des HeiligtumsHeiligtums; 4 und wenn es eine Frau3 ist, so sei deine Schätzung 30 SekelSekel. 5 Und wenn es von 5 Jahren alt bis zu 20 Jahren alt ist, so sei deine Schätzung einer männlichen Person4 20 SekelSekel, und einer weiblichen 10 SekelSekel; 6 und wenn es von einem Monat alt bis zu 5 Jahren alt ist, so sei deine Schätzung eines Knaben5 5 SekelSekel SilberSilber, und deine Schätzung eines Mädchens6 3 SekelSekel SilberSilber; 7 und wenn es von 60 Jahren alt und darüber ist, so sei deine Schätzung, wenn es ein MannMann ist, 15 SekelSekel, und einer FrauFrau 10 SekelSekel. 8 Und wenn der Gelobende7 zu arm ist für deine Schätzung, so soll man ihn vor den PriesterPriester stellen, und der PriesterPriester soll ihn schätzen; nach Verhältnis dessen, was die Hand des Gelobenden aufbringen kann, soll der PriesterPriester ihn schätzen.

9 Und wenn es ein ViehVieh ist, wovon man dem HERRN eine OpfergabeOpfergabe darbringt8, so soll alles, was man dem HERRN davon9 gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein Gutes um ein Schlechtes, oder ein Schlechtes um ein Gutes; und wenn man dennoch ViehVieh um ViehVieh vertauscht, so wird dasselbe heilig und das Eingetauschte heilig sein. 11 Und wenn es irgendein unreines ViehVieh ist, wovon man dem HERRN keine OpfergabeOpfergabe darbringt, so soll man das ViehVieh vor den PriesterPriester stellen, 12 und der PriesterPriester soll es schätzen, ob es gut oder schlecht sei; nach deiner, des PriestersPriesters, Schätzung, so soll es sein. 13 Wenn man es aber lösen will, so soll man zu deiner Schätzung ein Fünftel hinzufügen.

14 Und wenn jemand sein HausHaus heiligt, dass es dem HERRN heilig sei, so soll es der PriesterPriester schätzen, ob es gut oder schlecht sei; so wie der PriesterPriester es schätzt, so soll es festgestellt sein. 15 Und wenn der Heiligende sein HausHaus lösen will, so soll er das Fünftel des GeldesGeldes deiner Schätzung darüber hinzufügen, und es soll ihm gehören.

16 Und wenn jemand von dem Feld seines Eigentums dem HERRN heiligt, so soll deine Schätzung nach Verhältnis seiner Aussaat sein: 1 HomerHomer GersteGerste Aussaat zu 50 SekelSekel SilberSilber. 17 Wenn er vom JubeljahrJubeljahr an sein Feld heiligt, so soll es nach deiner Schätzung festgestellt sein; 18 und wenn er nach dem Jubeljahrejahre sein Feld heiligt, so soll der PriesterPriester ihm das GeldGeld berechnen nach Verhältnis der JahreJahre, die bis zum JubeljahrJubeljahr übrig sind, und es soll von deiner Schätzung abgezogen werden. 19 Wenn aber der Heiligende das Feld lösen will, so soll er das Fünftel des GeldesGeldes deiner Schätzung darüber hinzufügen, und es soll ihm verbleiben. 20 Und wenn er das Feld nicht löst oder wenn er das Feld einem anderen MannMann verkauft, so kann es nicht wieder gelöst werden; 21 und das Feld soll, wenn es im JubeljahrJubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein verbanntes10 Feld; es soll dem PriesterPriester als Eigentum gehören.

22 Und wenn er ein von ihm erkauftes Feld, das nicht zum Feld seines Eigentums gehört, dem HERRN heiligt, 23 so soll ihm der PriesterPriester den Betrag deiner Schätzung berechnen bis zum JubeljahrJubeljahr; und er soll deine Schätzung am gleichen TagTag, als ein dem HERRN HeiligesHeiliges, entrichten. 24 Im JubeljahrJubeljahr soll das Feld wieder an den kommen, von dem er es gekauft hatte, an den, dem das Land eigentümlich gehörte.

25 Und all deine Schätzung soll nach dem SekelSekel des HeiligtumsHeiligtums geschehen; 20 GeraGera soll der SekelSekel sein.

26 Nur das Erstgeborene unter dem ViehVieh, das als ErstgeburtErstgeburt dem HERRN gehört11, das soll kein MenschMensch heiligen; sei es ein Stück Rind- oder Kleinvieh, es gehört dem HERRN. 27 Wenn es aber vom unreinen ViehVieh ist, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und dessen Fünftel darüber hinzufügen; und wenn es nicht gelöst wird, so soll es verkauft werden nach deiner Schätzung.

28 Jedoch alles Verbannte, das jemand dem HERRN verbannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen oder ViehVieh oder Feld seines Eigentums, soll nicht verkauft und nicht gelöst werden; alles Verbannte ist dem HERRN hochheilig. 29 Alles, was12 an Menschen verbannt wird, soll nicht gelöst werden: Es soll gewisslich getötet werden.

30 Und aller ZehnteZehnte des Landes, vom Samen des Landes, von der Frucht der Bäume, gehört dem HERRN; er ist dem HERRN heilig. 31 Wenn aber jemand von seinem Zehnten lösen will, so soll er dessen Fünftel hinzufügen. 32 Und aller ZehnteZehnte vom Rind- und Kleinvieh, von allem, was unter dem Stab13 vorüberzieht, das ZehnteZehnte soll dem HERRN heilig sein; 33 man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, und soll es nicht vertauschen; und wenn man es dennoch vertauscht, so wird dasselbe heilig und das eingetauschte heilig sein; es soll nicht gelöst werden.

34 Das sind die GeboteGebote, die der HERR dem MoseMose auf dem BergBerg SinaiSinai an die KinderKinder IsraelIsrael aufgetragen hat.

Fußnoten

  • 1 Eig. absondert, weiht
  • 2 Eig. eines Männlichen
  • 3 Eig. ein Weibliches
  • 4 Eig. eines Männlichen
  • 5 Eig. eines Männlichen
  • 6 Eig. eines Weiblichen
  • 7 W. wenn er
  • 8 d.h. das zum Opfer tauglich ist
  • 9 d.h. von dieser Art Vieh
  • 10 d.h. geweihtes; s. Vorrede und hier V. 28
  • 11 W. das dem HERRN erstgeboren wird
  • 12 Eig. alles Verbannte, das
  • 13 d.h. des Hirten