3. Mose 25 – Studienbibel

Elberfelder Übersetzung (Version 1.3 von bibelkommentare.de) (Vorwort)
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Ansicht

1 Und der HERR redete zu MoseMose auf dem BergBerg SinaiSinai und sprach: 2 Rede zu den KindernKindern IsraelIsrael und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen SabbatSabbat feiern1. 3 Sechs JahreJahre sollst du dein Feld besäen und sechs JahreJahre deinen WeinbergWeinberg beschneiden und den Ertrag des Landes2 einsammeln. 4 Aber im siebten JahrJahr soll ein SabbatSabbat der RuheRuhe für das Land sein, ein SabbatSabbat dem HERRN; dein Feld sollst du nicht besäen und deinen WeinbergWeinberg nicht beschneiden; 5 den Nachwuchs deiner ErnteErnte sollst du nicht einernten, und die TraubenTrauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden: Es soll ein JahrJahr der RuheRuhe für das Land sein. 6 Und der SabbatSabbat des Landes soll euch zur Speise dienen3, dir und deinem KnechtKnecht und deiner MagdMagd und deinem TagelöhnerTagelöhner und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten; 7 und deinem ViehVieh und den wilden Tieren, die in deinem Land sind, soll all sein Ertrag zur Speise dienen.

8 Und du sollst dir sieben JahrsabbateJahrsabbate zählen, siebenmal sieben JahreJahre, so dass die TageTage von sieben Jahrsabbaten dir 49 JahreJahre ausmachen. 9 Und du sollst im 7. Monat, am 10. des Monats, den Posaunenschall4 ergehen lassen; an dem VersöhnungstagVersöhnungstag sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land. 10 Und ihr sollt das JahrJahr des 50. JahresJahres heiligen und sollt im Land FreiheitFreiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubeljahrjahr5 soll es euch sein, und ihr werdet jeder wieder zu seinem Eigentum kommen, und jeder zurückkehren zu seinem GeschlechtGeschlecht. 11 Ein Jubeljahrjahr soll dasselbe, das JahrJahr des 50. JahresJahres, euch sein; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen6; 12 denn ein Jubeljahr ist es: Es soll euch heilig sein; vom Feld weg sollt ihr seinen Ertrag essen. 13 In diesem Jahr des JubelsJahr des Jubels sollt ihr jeder wieder zu seinem Eigentum kommen.

14 Und wenn ihr eurem Nächsten etwas verkauft oder von der Hand eures Nächsten etwas kauft, so soll keiner seinen BruderBruder bedrücken7. 15 Nach der Zahl der JahreJahre seit dem Jubeljahrejahre sollst du von deinem Nächsten kaufen, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen. 16 Nach Verhältnis der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis vermehren, und nach Verhältnis der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir. 17 Und so soll keiner von euch seinen Nächsten bedrücken8, und du sollst dich fürchten vor deinem GottGott; denn ich bin der HERR, euer GottGott. 18 Und so tut meine SatzungenSatzungen, und beobachtet meine Rechte und tut sie, so werdet ihr sicher wohnen in eurem Land. 19 Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher in demselben wohnen. 20 Und wenn ihr sprecht: Was sollen wir im siebten JahrJahr essen? Siehe, wir säen nicht, und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein –: 21 ich werde euch ja im sechsten JahrJahr meinen Segen entbieten, dass es den Ertrag für drei JahreJahre bringe; 22 und wenn ihr im achten JahrJahr sät, werdet ihr noch vom alten Ertrag essen; bis ins neunte JahrJahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr AltesAltes essen.

23 Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land; denn Fremde und Beisassen seid ihr bei mir. 24 Und im ganzen Land eures Eigentums sollt ihr dem Land Lösung gestatten.

25 Wenn dein BruderBruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so mag9 sein LöserLöser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines BrudersBruders lösen. 26 Und wenn jemand keinen LöserLöser hat, und seine Hand erwirbt und findet, was zu seiner Lösung hinreicht, 27 so soll er die JahreJahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem MannMann zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen. 28 Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum JubeljahrJubeljahr; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen.

29 Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des JahresJahres seines Verkaufs; ein volles JahrJahr soll sein Lösungsrecht bestehen. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes JahrJahr voll ist, so soll das HausHaus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer dem Käufer desselben verbleiben, bei seinen GeschlechternGeschlechtern; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehen. 31 Aber die Häuser der DörferDörfer, die keine Mauer ringsum haben, sollen dem Feld des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubeljahre sollen sie frei ausgehen. 32 Und was die Städte der LevitenLeviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die LevitenLeviten sein. 33 Und wenn jemand von einem der LevitenLeviten löst, so soll das verkaufte HausHaus in der Stadt seines10 Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der LevitenLeviten sind ihr Eigentum unter den KindernKindern IsraelIsrael. 34 Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum.

35 Und wenn dein BruderBruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen; wie der Fremde und der BeisasseBeisasse soll er bei dir leben. 36 Du sollst nicht ZinsZins und Wucher11 von ihm nehmen und sollst dich fürchten vor deinem GottGott, damit dein BruderBruder bei dir lebe. 37 Dein GeldGeld sollst du ihm nicht um ZinsZins geben und deine Nahrungsmittel nicht um WucherWucher geben. 38 Ich bin der HERR, euer GottGott, der ich euch aus dem Land Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land KanaanKanaan zu geben, um euer GottGott zu sein.

39 Und wenn dein BruderBruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen; 40 wie ein TagelöhnerTagelöhner, wie ein BeisasseBeisasse soll er bei dir sein; bis zum JubeljahrJubeljahr soll er bei dir dienen. 41 Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine KinderKinder mit ihm, und zu seinem GeschlechtGeschlecht zurückkehren und wieder zu dem Eigentum seiner VäterVäter kommen. 42 Denn sie sind meine KnechteKnechte, die ich aus dem Land Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft. 43 Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen und sollst dich fürchten vor deinem GottGott. 44 Was aber deinen KnechtKnecht und deine MagdMagd12 betrifft, die du haben wirst: Von den NationenNationen, die rings um euch her sind, von ihnen mögt ihr KnechtKnecht und MagdMagd kaufen. 45 Und auch von den KindernKindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, von ihnen mögt ihr kaufen und von ihrem GeschlechtGeschlecht, das bei euch ist, das sie in eurem Land gezeugtgezeugt haben; und sie mögen euch zum Eigentum sein, 46 und ihr mögt sie euren Söhnen nach euch vererben, um sie als Eigentum zu besitzen. Diese mögt ihr auf ewig dienen lassen; aber über eure BrüderBrüder, die KinderKinder IsraelIsrael, sollt ihr nicht einer über den anderen herrschen mit Härte.

47 Und wenn die Hand eines Fremden oder eines Beisassen bei dir etwas erwirbt, und dein BruderBruder bei ihm verarmt und sich dem Fremden, dem Beisassen bei dir, oder einem Sprössling aus dem GeschlechtGeschlecht des Fremden verkauft, 48 so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn sein; einer von seinen BrüdernBrüdern mag13 ihn lösen. 49 Entweder sein Onkel oder der SohnSohn seines Onkels mag ihn lösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem GeschlechtGeschlecht mag ihn lösen; oder hat seine Hand etwas erworben, so mag er sich selbst lösen. 50 Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem JahrJahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum JubeljahrJubeljahr; und der PreisPreis, für den er sich verkauft hat, soll der Zahl der JahreJahre gemäß sein; nach den Tagen eines TagelöhnersTagelöhners soll er bei ihm sein14. 51 Wenn der JahreJahre noch viele sind, so soll er nach ihrem Verhältnis seine Lösung von seinem Kaufgeld zurückzahlen; 52 und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum JubeljahrJubeljahr, so soll er es ihm berechnen: nach Verhältnis seiner JahreJahre soll er seine Lösung zurückzahlen. 53 Wie ein TagelöhnerTagelöhner soll er JahrJahr für JahrJahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen AugenAugen mit Härte über ihn herrschen. 54 Und wenn er nicht in dieser WeiseWeise gelöst wird, so soll er im JubeljahrJubeljahr frei ausgehen, er und seine KinderKinder mit ihm. 55 Denn mir sind die KinderKinder IsraelIsrael KnechteKnechte; meine KnechteKnechte sind sie, die ich aus dem Land Ägypten herausgeführt habe. Ich bin der HERR, euer GottGott.

Fußnoten

  • 1 Eig. ruhen
  • 2 W. seinen Ertrag
  • 3 S. V. 12
  • 4 Eig. die Lärmposaune
  • 5 Eig. Halljahr; H. Jobel: Schall, Hall
  • 6 Eig. abschneiden
  • 7 O. übervorteilen
  • 8 O. übervorteilen
  • 9 O. soll
  • 10 d.h. des Leviten, der verkauft hat
  • 11 Eig. Aufschlag bei der Rückerstattung entlehnter Nahrungsmittel
  • 12 O. deinen Sklaven und deine Sklavin
  • 13 O. soll
  • 14 d.h. seine Arbeitszeit soll derjenigen eines Tagelöhners entsprechend ihm angerechnet werden