3. Mose 25 – Studienbibel
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1 Und der HERR redete zu MoseMose auf dem BergBerg SinaiSinai und sprach : 2 Rede zu den KindernKindern IsraelIsrael und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt , das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen SabbatSabbat feiern1. 3 Sechs JahreJahre sollst du dein Feld besäen und sechs JahreJahre deinen WeinbergWeinberg beschneiden und den Ertrag des Landes2 einsammeln . 4 Aber im siebten JahrJahr soll ein SabbatSabbat der RuheRuhe für das Land sein , ein SabbatSabbat dem HERRN ; dein Feld sollst du nicht besäen und deinen WeinbergWeinberg nicht beschneiden ; 5 den Nachwuchs deiner ErnteErnte sollst du nicht einernten , und die TraubenTrauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden : Es soll ein JahrJahr der RuheRuhe für das Land sein . 6 Und der SabbatSabbat des Landes soll euch zur Speise dienen3, dir und deinem KnechtKnecht und deiner MagdMagd und deinem TagelöhnerTagelöhner und deinem Beisassen , die sich bei dir aufhalten ; 7 und deinem ViehVieh und den wilden Tieren , die in deinem Land sind, soll all sein Ertrag zur Speise dienen .
8 Und du sollst dir sieben JahrsabbateJahrsabbate zählen , siebenmal sieben JahreJahre , so dass die TageTage von sieben Jahrsabbaten dir 49 JahreJahre ausmachen . 9 Und du sollst im 7. Monat , am 10 . des Monats , den Posaunenschall4 ergehen lassen; an dem VersöhnungstagVersöhnungstag sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land . 10 Und ihr sollt das JahrJahr des 50. JahresJahres heiligen und sollt im Land FreiheitFreiheit ausrufen für alle seine Bewohner . Ein Jubeljahrjahr5 soll es euch sein , und ihr werdet jeder wieder zu seinem Eigentum kommen , und jeder zurückkehren zu seinem GeschlechtGeschlecht . 11 Ein Jubeljahrjahr soll dasselbe, das JahrJahr des 50. JahresJahres , euch sein ; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen6; 12 denn ein Jubeljahr ist es : Es soll euch heilig sein ; vom Feld weg sollt ihr seinen Ertrag essen . 13 In diesem Jahr des JubelsJahr des Jubels sollt ihr jeder wieder zu seinem Eigentum kommen .
14 Und wenn ihr eurem Nächsten etwas verkauft oder von der Hand eures Nächsten etwas kauft , so soll keiner seinen BruderBruder bedrücken7. 15 Nach der Zahl der JahreJahre seit dem Jubeljahrejahre sollst du von deinem Nächsten kaufen , nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen . 16 Nach Verhältnis der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis vermehren , und nach Verhältnis der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mindern ; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir. 17 Und so soll keiner von euch seinen Nächsten bedrücken8, und du sollst dich fürchten vor deinem GottGott ; denn ich bin der HERR , euer GottGott . 18 Und so tut meine SatzungenSatzungen , und beobachtet meine Rechte und tut sie, so werdet ihr sicher wohnen in eurem Land . 19 Und das Land wird seine Frucht geben , und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher in demselben wohnen . 20 Und wenn ihr sprecht : Was sollen wir im siebten JahrJahr essen ? Siehe , wir säen nicht , und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein –: 21 ich werde euch ja im sechsten JahrJahr meinen Segen entbieten , dass es den Ertrag für drei JahreJahre bringe ; 22 und wenn ihr im achten JahrJahr sät , werdet ihr noch vom alten Ertrag essen ; bis ins neunte JahrJahr , bis sein Ertrag einkommt , werdet ihr AltesAltes essen .
23 Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land ; denn Fremde und Beisassen seid ihr bei mir. 24 Und im ganzen Land eures Eigentums sollt ihr dem Land Lösung gestatten .
25 Wenn dein BruderBruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft , so mag9 sein LöserLöser , sein nächster Verwandter , kommen und das Verkaufte seines BrudersBruders lösen . 26 Und wenn jemand keinen LöserLöser hat , und seine Hand erwirbt und findet , was zu seiner Lösung hinreicht, 27 so soll er die JahreJahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem MannMann zurückzahlen , an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen . 28 Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen , so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum JubeljahrJubeljahr ; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen , und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen .
29 Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft , so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des JahresJahres seines Verkaufs ; ein volles JahrJahr soll sein Lösungsrecht bestehen . 30 Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes JahrJahr voll ist, so soll das HausHaus , das in der ummauerten Stadt ist, für immer dem Käufer desselben verbleiben , bei seinen GeschlechternGeschlechtern ; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehen . 31 Aber die Häuser der DörferDörfer , die keine Mauer ringsum haben, sollen dem Feld des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein , und im Jubeljahre sollen sie frei ausgehen . 32 Und was die Städte der LevitenLeviten , die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die LevitenLeviten sein . 33 Und wenn jemand von einem der LevitenLeviten löst , so soll das verkaufte HausHaus in der Stadt seines10 Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen ; denn die Häuser der Städte der LevitenLeviten sind ihr Eigentum unter den KindernKindern IsraelIsrael . 34 Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum .
35 Und wenn dein BruderBruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen ; wie der Fremde und der BeisasseBeisasse soll er bei dir leben . 36 Du sollst nicht ZinsZins und Wucher11 von ihm nehmen und sollst dich fürchten vor deinem GottGott , damit dein BruderBruder bei dir lebe . 37 Dein GeldGeld sollst du ihm nicht um ZinsZins geben und deine Nahrungsmittel nicht um WucherWucher geben . 38 Ich bin der HERR , euer GottGott , der ich euch aus dem Land Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land KanaanKanaan zu geben , um euer GottGott zu sein .
39 Und wenn dein BruderBruder bei dir verarmt und sich dir verkauft , so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen; 40 wie ein TagelöhnerTagelöhner , wie ein BeisasseBeisasse soll er bei dir sein ; bis zum JubeljahrJubeljahr soll er bei dir dienen . 41 Dann soll er frei von dir ausgehen , er und seine KinderKinder mit ihm, und zu seinem GeschlechtGeschlecht zurückkehren und wieder zu dem Eigentum seiner VäterVäter kommen . 42 Denn sie sind meine KnechteKnechte , die ich aus dem Land Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft . 43 Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen und sollst dich fürchten vor deinem GottGott . 44 Was aber deinen KnechtKnecht und deine MagdMagd12 betrifft, die du haben wirst: Von den NationenNationen , die rings um euch her sind, von ihnen mögt ihr KnechtKnecht und MagdMagd kaufen . 45 Und auch von den KindernKindern der Beisassen , die sich bei euch aufhalten , von ihnen mögt ihr kaufen und von ihrem GeschlechtGeschlecht, das bei euch ist, das sie in eurem Land gezeugtgezeugt haben; und sie mögen euch zum Eigentum sein, 46 und ihr mögt sie euren Söhnen nach euch vererben , um sie als Eigentum zu besitzen . Diese mögt ihr auf ewig dienen lassen; aber über eure BrüderBrüder , die KinderKinder IsraelIsrael , sollt ihr nicht einer über den anderen herrschen mit Härte .
47 Und wenn die Hand eines Fremden oder eines Beisassen bei dir etwas erwirbt , und dein BruderBruder bei ihm verarmt und sich dem Fremden , dem Beisassen bei dir, oder einem Sprössling aus dem GeschlechtGeschlecht des Fremden verkauft , 48 so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn sein ; einer von seinen BrüdernBrüdern mag13 ihn lösen . 49 Entweder sein Onkel oder der SohnSohn seines Onkels mag ihn lösen , oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem GeschlechtGeschlecht mag ihn lösen ; oder hat seine Hand etwas erworben , so mag er sich selbst lösen . 50 Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem JahrJahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum JubeljahrJubeljahr ; und der PreisPreis , für den er sich verkauft hat, soll der Zahl der JahreJahre gemäß sein; nach den Tagen eines TagelöhnersTagelöhners soll er bei ihm sein14. 51 Wenn der JahreJahre noch viele sind, so soll er nach ihrem Verhältnis seine Lösung von seinem Kaufgeld zurückzahlen ; 52 und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum JubeljahrJubeljahr , so soll er es ihm berechnen : nach Verhältnis seiner JahreJahre soll er seine Lösung zurückzahlen . 53 Wie ein TagelöhnerTagelöhner soll er JahrJahr für JahrJahr bei ihm sein ; er soll nicht vor deinen AugenAugen mit Härte über ihn herrschen . 54 Und wenn er nicht in dieser WeiseWeise gelöst wird, so soll er im JubeljahrJubeljahr frei ausgehen , er und seine KinderKinder mit ihm. 55 Denn mir sind die KinderKinder IsraelIsrael KnechteKnechte ; meine KnechteKnechte sind sie , die ich aus dem Land Ägypten herausgeführt habe. Ich bin der HERR , euer GottGott .
Fußnoten