2. Mose 21 – Studienbibel
Altes Testament
beim Kopieren übernommen werden?
Browser diese Funktion unterstützen.
1 Und dies sind die Rechte , die du ihnen vorlegen sollst:
2 So du einen hebräischen KnechtKnecht kaufst , soll er sechs JahreJahre dienen , und im siebten soll er frei ausgehen , umsonst . 3 Wenn er allein1 gekommen ist, soll er allein ausgehen ; wenn er einer FrauFrau MannMann war, soll seine FrauFrau mit ihm ausgehen . 4 Wenn sein HerrHerr ihm eine FrauFrau gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen die FrauFrau und ihre KinderKinder ihrem HerrnHerrn gehören , und er soll allein ausgehen . 5 Wenn aber der KnechtKnecht etwa sagt : Ich liebe meinen HerrnHerrn , meine FrauFrau und meine KinderKinder , ich will nicht frei ausgehen , 6 so soll sein HerrHerr ihn vor die Richter2 bringen und ihn an die TürTür oder an den PfostenPfosten stellen , und sein HerrHerr soll ihm das OhrOhr mit einer PfriemePfrieme durchbohren ; und er soll ihm dienen auf ewig .
7 Und wenn jemand seine TochterTochter zur MagdMagd verkauft , soll sie nicht ausgehen , wie die KnechteKnechte ausgehen . 8 Wenn sie in den AugenAugen ihres HerrnHerrn missfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen : er soll nicht MachtMacht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen , weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem SohnSohn bestimmt , so soll er ihr tun nach dem Recht der Töchter . 10 Wenn er sich3 eine andere nimmt , so soll er ihre Nahrung , ihre KleidungKleidung , und ihre Beiwohnung nicht vermindern . 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut , so soll sie umsonst ausgehen , ohne GeldGeld .
12 Wer einen Menschen schlägt , dass er stirbt , soll gewisslich getötet werden; 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt , und GottGott hat es seiner Hand begegnen lassen , so werde ich dir einen Ort bestimmen , wohin er fliehen soll. 14 Und wenn jemand gegen seinen Nächsten vermessen handelt , dass er ihn umbringt mit Hinterlist – von meinem AltarAltar sollst du ihn wegnehmen , dass er sterbe . 15 Und wer seinen VaterVater oder seine MutterMutter schlägt , soll gewisslich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft , oder er wird in seiner Hand gefunden , der soll gewisslich getötet werden. 17 Und wer seinem VaterVater oder seiner MutterMutter flucht , soll gewisslich getötet werden. [Mt 15,4; Mk 7,10] 18 Und wenn Männer streiten , und einer schlägt den anderen mit einem Stein oder mit der Faust , und er stirbt nicht , sondern wird bettlägerig : 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stab wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur so soll er sein Versäumnis4 erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und wenn jemand seinen KnechtKnecht oder seine MagdMagd mit dem StockStock schlägt , dass er unter seiner Hand stirbt , so soll er gewisslich gerächt werden; 21 nur wenn er einen TagTag oder zwei TageTage leben bleibt , soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein GeldGeld5. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen eine schwangere FrauFrau , dass ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden , so soll er gewisslich an GeldGeld gestraft werden, jenachdem der MannMann der FrauFrau ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die RichterRichter6. 23 Wenn aber Schaden geschieht , so sollst du geben LebenLeben um LebenLeben , 24 Auge um Auge , Zahn um Zahn , Hand um Hand , Fuß um Fuß , 25 Brandmal um Brandmal , Wunde um Wunde , Strieme um Strieme . 26 Und wenn jemand in das Auge seines KnechtesKnechtes oder in das Auge seiner MagdMagd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge . 27 Und wenn er den Zahn seines KnechtesKnechtes oder den Zahn seiner MagdMagd ausschlägt , so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn .
28 Und wenn ein OchseOchse7 einen MannMann oder eine FrauFrau stößt , dass sie sterben8, so soll der OchseOchse gewisslich gesteinigt und sein FleischFleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der OchseOchse vorher stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt , und er tötet einen MannMann oder eine FrauFrau , so soll der OchseOchse gesteinigt und auch sein Besitzer soll getötet werden. 30 Wenn ihm eine SühneSühne auferlegt wird, so soll er das LösegeldLösegeld seines LebensLebens geben nach allem , was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen SohnSohn stoßen oder eine TochterTochter stoßen , so soll ihm nach diesem Recht getan werden. 32 Wenn der OchseOchse einen KnechtKnecht stößt oder eine MagdMagd , so soll sein Besitzer9 ihrem HerrnHerrn 30 Silbersekel geben , und der OchseOchse soll gesteinigt werden.
33 Und wenn jemand eine GrubeGrube öffnet oder wenn jemand eine GrubeGrube gräbt und sie nicht zudeckt , und es fällt ein OchseOchse oder ein EselEsel hinein , 34 so soll es der Besitzer der GrubeGrube erstatten : GeldGeld soll er dem Besitzer desselben zahlen10, und das tote TierTier soll ihm gehören . 35 Und wenn jemandes OchseOchse den Ochsen seines Nächsten stößt , dass er stirbt , so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös11 teilen , und auch den toten sollen sie teilen . 36 Ist es aber bekannt gewesen, dass der OchseOchse vorher stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt , so soll er gewisslich Ochsen für Ochsen erstatten , und der tote soll ihm gehören . 37 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen , und vier Stück Kleinvieh für das Stück . –
Fußnoten