5. Mose 19 – Studienbibel
Altes Testament
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ELB-BK | Luther 1912 |
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1 ELB-BK: 5. Mo. 19,1 WennERR , dein GottGott , die NationenNationen ausrotten wird, deren Land der HERR , dein GottGott , dir gibt , und du sie austreibst und in ihren Städten und in ihren Häusern wohnst : der H | 1 Luther 1912: 5. Mo. 19,1 Wenn der HERR, dein GottGott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein GottGott, geben wird, dass du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnest, |
2 ELB-BK: 5. Mo. 19,2 so sollst du dir dreiERR , dein GottGott , dir gibt , es zu besitzen . Städte aussondern inmitten deines Landes , das der H | 2 Luther 1912: 5. Mo. 19,2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein GottGott, geben wird einzunehmen. |
3 ELB-BK: 5. Mo. 19,3 Du sollst dir den WegERR , dein GottGott , dir als ErbteilErbteil geben wird, in drei Teile teilen ; und das soll geschehen , damit jeder Totschläger dahin fliehe . dahin zurichten , und das Gebiet deines Landes , das der H | 3 Luther 1912: 5. Mo. 19,3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein GottGott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, dass dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. |
4 ELB-BK: 5. Mo. 19,4 Und diesLebenLeben bleibe : Wer seinen Nächsten unabsichtlich1 erschlägt , und er hasste ihn vorher nicht , ist die Sache mit dem Totschläger , der dahin fliehen soll, damit er am | 4 Luther 1912: 5. Mo. 19,4 Und also soll’s sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, dass er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Hass auf ihn gehabt, |
5 ELB-BK: 5. Mo. 19,5 wie etwa wenn jemand2 mit seinem Nächsten in den WaldWald geht , um HolzHolz zu hauen , und seine Hand holt aus mit der AxtAxt , um das HolzHolz abzuhauen , und das EisenEisen fährt vom StielStiel und trifft seinen Nächsten , dass er stirbt : der soll in eine dieser Städte fliehen , damit er am LebenLeben bleibe ; | 5 Luther 1912: 5. Mo. 19,5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den WaldWald ginge, HolzHolz zu hauen, und seine Hand holte mit der AxtAxt aus, das HolzHolz abzuhauen, und das EisenEisen führe vom StielStiel und träfe seinen Nächsten, dass er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, dass er lebendig bleibe, |
6 ELB-BK: 5. Mo. 19,6 damitBluträcherBluträcher , weil sein HerzHerz entbrannt ist, dem Totschläger nachsetze und ihn erreiche , weil der Weg lang ist, und ihn totschlage , obwohl ihm kein Todesurteil gebührt, da er ihn vorher nicht hasste . nicht der | 6 Luther 1912: 5. Mo. 19,6 auf dass nicht der BluträcherBluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein HerzHerz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, wenn er doch nicht des TodesTodes schuldig ist, weil er keinen Hass zuvor wider ihn getragen hat. |
7 ELB-BK: 5. Mo. 19,7 DarumDreiDrei Städte sollst du dir aussondern . gebiete ich dir und sage : | 7 Luther 1912: 5. Mo. 19,7 Darum gebiete ich dir, dass du drei Städte aussonderst. |
8 ELB-BK: 5. Mo. 19,8 Und wennERR , dein GottGott , deine Grenzen erweitert , so wie er deinen VäternVätern geschworen hat, und dir das ganze Land gibt , das er deinen VäternVätern zu geben verheißen3 hat, der H | 8 Luther 1912: 5. Mo. 19,8 Und so der HERR, dein GottGott, deine Grenze erweitern wird, wie er deinen VäternVätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen VäternVätern zu geben |
9 ELB-BK: 5. Mo. 19,9 (wennERR , deinen GottGott , liebst und auf seinen Wegen wandelst alle TageTage ) so sollst du dir zu diesen dreien noch drei Städte hinzufügen ; du darauf achtest , dieses ganze Gebot zu tun , das ich dir heute gebiete , indem du den H | 9 Luther 1912: 5. Mo. 19,9 (so du anders alle diese GeboteGebote halten wirst, dass du darnach tust, die ich dir heute gebiete, dass du den HERRN, deinen GottGott, liebest und in seinen Wegen wandelst dein LebenLeben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, |
10 ELB-BK: 5. Mo. 19,10 damit nichtBlutBlut vergossen werde inmitten deines Landes , das der HERR , dein GottGott , dir als ErbteilErbteil gibt , und Blutschuld auf dir sei . unschuldiges | 10 Luther 1912: 5. Mo. 19,10 auf dass nicht unschuldig BlutBlut in deinem Lande vergossen werde, das dir der HERR, dein GottGott, zum ErbeErbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. |
11 ELB-BK: 5. Mo. 19,11 WennMannMann seinen Nächsten hasst , und ihm auflauert und sich gegen ihn erhebt und ihn totschlägt , so dass er stirbt , und er flieht in eine dieser Städte : aber ein | 11 Luther 1912: 5. Mo. 19,11 Wenn aber jemand Hass trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine, |
12 ELB-BK: 5. Mo. 19,12 so sollen die ÄltestenBluträchersBluträchers liefern , dass er sterbe . seiner Stadt hinsenden und ihn von dort holen lassen und ihn in die Hand des | 12 Luther 1912: 5. Mo. 19,12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des BluträchersBluträchers geben, dass er sterbe. |
13 ELB-BK: 5. Mo. 19,13 Dein AugeBlutBlut aus IsraelIsrael wegschaffen , und es wird dir wohlgehen. soll seiner nicht schonen ; und du sollst das unschuldige | 13 Luther 1912: 5. Mo. 19,13 Deine AugenAugen sollen ihn nicht verschonen, und sollst das unschuldige BlutBlut aus IsraelIsrael tun, dass dir’s wohl gehe. |
14 ELB-BK: 5. Mo. 19,14 Du sollst nichtErbteilErbteil gesetzt haben, das du erben wirst in dem Land , das der HERR , dein GottGott , dir gibt , es zu besitzen . die Grenze deines Nächsten verrücken , die die Vorfahren in deinem | 14 Luther 1912: 5. Mo. 19,14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem ErbteilErbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein GottGott, gegeben hat einzunehmen. |
15 ELB-BK: 5. Mo. 19,15 Ein einzelnerSündeSünde , bei irgendeiner SündeSünde, die er4 begeht ; auf zweier Zeugen Aussage oder auf dreier Zeugen Aussage soll eine Sache bestätigt werden. Zeuge soll nicht gegen jemand auftreten wegen irgendeiner Ungerechtigkeit und wegen irgendeiner | 15 Luther 1912: 5. Mo. 19,15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgendeine Missetat oder SündeSünde, es sei welcherlei SündeSünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. |
16 ELB-BK: 5. Mo. 19,16 Wenn5 gegen ihn zu bezeugen , ein ungerechter Zeuge gegen jemand auftritt , um ein Vergehen | 16 Luther 1912: 5. Mo. 19,16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung, |
17 ELB-BK: 5. Mo. 19,17 so sollen die beidenStreitStreit haben, vor den HERRN treten , vor die PriesterPriester und die RichterRichter , die in jenen Tagen sein werden. Männer , die den | 17 Luther 1912: 5. Mo. 19,17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den PriesternPriestern und RichternRichtern stehen, die zur selben ZeitZeit sein werden; |
18 ELB-BK: 5. Mo. 19,18 Und die RichterRichter sollen wohl nachforschen ; und siehe , ist der Zeuge ein falscher Zeuge , hat er Falsches gegen seinen BruderBruder bezeugt , | 18 Luther 1912: 5. Mo. 19,18 und die RichterRichter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches ZeugnisZeugnis wider seinen BruderBruder gegeben, |
19 ELB-BK: 5. Mo. 19,19 so sollt ihr ihm tunBruderBruder zu tun gedachte; und du sollst das Böse aus deiner Mitte wegschaffen . , wie er seinem | 19 Luther 1912: 5. Mo. 19,19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem BruderBruder zu tun, dass du das Böse von dir wegtust, |
20 ELB-BK: 5. Mo. 19,20 Und die Übrigen sollen es hören und sich fürchten und fortan nicht mehr eine solche böse Tat in deiner Mitte begehen . | 20 Luther 1912: 5. Mo. 19,20 auf dass es die anderen hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. |
21 ELB-BK: 5. Mo. 19,21 Und dein AugeLebenLeben um LebenLeben , Auge um Auge , Zahn um Zahn , Hand um Hand , Fuß um Fuß ! soll nicht schonen : | 21 Luther 1912: 5. Mo. 19,21 Dein Auge soll sein nicht schonen: SeeleSeele um SeeleSeele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. |
Fußnoten |