4. Mose 5 – Studienbibel
Altes Testament
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ELB-BK | Luther 1912 |
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1 ELB-BK: 4. Mo. 5,1 Und der HERR redete zu MoseMose und sprach : | 1 Luther 1912: 4. Mo. 5,1 Und der HERR redete mit MoseMose und sprach: |
2 ELB-BK: 4. Mo. 5,2 GebieteKindernKindern IsraelIsrael , dass sie alle Aussätzigen und alle Flüssigen und alle wegen einer Leiche Verunreinigten aus dem LagerLager hinaustun; den | 2 Luther 1912: 4. Mo. 5,2 Gebiete den KindernKindern IsraelIsrael, dass sie aus dem LagerLager tun alle Aussätzigen und alle, die Eiterflüsse haben und die an Toten unrein geworden sind. |
3 ELB-BK: 4. Mo. 5,3 sowohlMannMann als FrauFrau sollt ihr hinaustun, vor das LagerLager sollt ihr sie hinaustun, damit sie nicht ihre LagerLager verunreinigen , in deren Mitte ich wohne . | 3 Luther 1912: 4. Mo. 5,3 Beide, MannMann und Weib, sollt ihr hinaustun vor das LagerLager, dass sie nicht ihr LagerLager verunreinigen, darin ich unter ihnen wohne. |
4 ELB-BK: 4. Mo. 5,4 Und die KinderKinder IsraelIsrael taten so und taten sie vor das LagerLager hinaus ; so wie der HERR zu MoseMose geredet hatte, so taten die KinderKinder IsraelIsrael . | 4 Luther 1912: 4. Mo. 5,4 Und die KinderKinder IsraelIsrael taten also und taten sie hinaus vor das LagerLager, wie der HERR zu MoseMose geredet hatte. |
5 ELB-BK: 4. Mo. 5,5 Und der HERR redete zu MoseMose und sprach : | 5 Luther 1912: 4. Mo. 5,5 Und der HERR redete mit MoseMose und sprach: |
6 ELB-BK: 4. Mo. 5,6 RedeKindernKindern IsraelIsrael : Wenn ein MannMann oder eine FrauFrau irgendeine von allen Sünden der Menschen tun , so dass sie eine Untreue gegen den HERRN begehen ,1 und diese SeeleSeele sich verschuldet , zu den | 6 Luther 1912: 4. Mo. 5,6 Sage den KindernKindern IsraelIsrael und sprich zu ihnen: Wenn ein MannMann oder Weib irgendeine SündeSünde wider einen Menschen tut und sich an dem HERRN damit versündigt, so hat die SeeleSeele eine SchuldSchuld auf sich; |
7 ELB-BK: 4. Mo. 5,7 so sollen sie ihre SündeSünde bekennen , die sie getan haben; und der Täter2 soll seine SchuldSchuld erstatten nach ihrer vollen SummeSumme und soll das Fünftel davon hinzufügen und es dem geben , an dem er sich verschuldet hat. | 7 Luther 1912: 4. Mo. 5,7 und sie sollen ihre SündeSünde bekennen, die sie getan haben, und sollen ihre SchuldSchuld versöhnen mit der Hauptsumme und darüber den fünften Teil dazutun und dem geben, an dem sie sich verschuldigt haben. |
8 ELB-BK: 4. Mo. 5,8 Und wennMannMann keinen Blutsverwandten3 hat, um diesem die SchuldSchuld zu erstatten , so soll die SchuldSchuld , die dem HERR erstattet wird, dem PriesterPriester gehören außer dem Widder der VersöhnungVersöhnung , womit man SühnungSühnung für ihn tut . der | 8 Luther 1912: 4. Mo. 5,8 Ist aber niemand da, dem man’s bezahlen sollte, so soll man’s dem HERRN geben für den PriesterPriester außer dem Widder der VersöhnungVersöhnung, dadurch er versöhnt wird. |
9 ELB-BK: 4. Mo. 5,9 Und jedesHebopferHebopfer von allen heiligen Dingen der KinderKinder IsraelIsrael , die sie dem PriesterPriester darbringen , soll ihm gehören . | 9 Luther 1912: 4. Mo. 5,9 Desgleichen soll alle Hebe von allem, was die KinderKinder IsraelIsrael heiligen und dem PriesterPriester opfern, sein sein. |
10 ELB-BK: 4. Mo. 5,10 Ja, ihm sollen eines jedenPriesterPriester gibt , soll ihm gehören . heilige Dinge gehören ; was jemand dem | 10 Luther 1912: 4. Mo. 5,10 Und wer etwas heiligt, das soll auch sein sein; und wer etwas dem PriesterPriester gibt, das soll auch sein sein. |
11 ELB-BK: 4. Mo. 5,11 Und der HERR redete zu MoseMose und sprach : | 11 Luther 1912: 4. Mo. 5,11 Und der HERR redete mit MoseMose und sprach: |
12 ELB-BK: 4. Mo. 5,12 RedeKindernKindern IsraelIsrael und sprich zu ihnen : Wenn irgendeines MannesMannes FrauFrau ausschweift und Untreue gegen ihn begeht, zu den | 12 Luther 1912: 4. Mo. 5,12 Sage den KindernKindern IsraelIsrael und sprich zu ihnen: Wenn irgendeines MannesMannes Weib untreu würde und sich an ihm versündigte |
13 ELB-BK: 4. Mo. 5,13 und ein MannMann liegt bei ihr zur Begattung , und es ist verborgen vor den AugenAugen ihres MannesMannes , und sie hat sich im geheimen verunreinigt , und es ist kein Zeuge gegen sie, und sie ist nicht ertappt worden; | 13 Luther 1912: 4. Mo. 5,13 und jemand bei ihr liegt, und es würde doch dem ManneManne verborgen vor seinen AugenAugen und würde verdeckt, dass sie unrein geworden ist, und er kann sie nicht überführen, denn sie ist nicht dabei ergriffen, |
14 ELB-BK: 4. Mo. 5,14 und der GeistGeist der EifersuchtEifersucht kommt über ihn, und er wird eifersüchtig auf seine FrauFrau , und sie hat sich verunreinigt ; oder der GeistGeist der EifersuchtEifersucht kommt über ihn, und er wird eifersüchtig auf seine FrauFrau , und sie hat sich nicht verunreinigt : | 14 Luther 1912: 4. Mo. 5,14 und der Eifergeist entzündet ihn, dass er um sein Weib eifert, sie sei unrein oder nicht unrein, |
15 ELB-BK: 4. Mo. 5,15 So soll der MannMann seine FrauFrau zu dem PriesterPriester bringen und ihre Opfergabe4 ihretwegen bringen , ein Zehntel EphaEpha Gerstenmehl ; er soll kein Öl darauf gießen und keinen WeihrauchWeihrauch darauf legen ; denn es ist ein SpeisopferSpeisopfer der EifersuchtEifersucht , ein SpeisopferSpeisopfer des Gedächtnisses , das Ungerechtigkeit ins Gedächtnis bringt . | 15 Luther 1912: 4. Mo. 5,15 so soll er sie zum PriesterPriester bringen und ein OpferOpfer über sie bringen, ein zehntel EphaEpha Gerstenmehl, und soll kein Öl darauf gießen noch WeihrauchWeihrauch darauf tun. Denn es ist ein Eiferopfer und Rügeopfer, das Missetat rügt. |
16 ELB-BK: 4. Mo. 5,16 Und der PriesterPriester soll sie herzunahen lassen und sie vor den HERRN stellen . | 16 Luther 1912: 4. Mo. 5,16 Da soll sie der PriesterPriester herzuführen und vor den HERRN stellen |
17 ELB-BK: 4. Mo. 5,17 Und der PriesterPriester nehme heiliges Wasser in einem Tongefäß ; und der PriesterPriester nehme von dem StaubStaub , der auf dem Fußboden der Wohnung ist , und tue ihn in das Wasser . | 17 Luther 1912: 4. Mo. 5,17 und heiliges Wasser nehmen in ein irdenes Gefäß und StaubStaub vom Boden der Wohnung ins Wasser tun. |
18 ELB-BK: 4. Mo. 5,18 Und der PriesterPriester stelle die FrauFrau vor den HERRN und entblöße das HauptHaupt der FrauFrau und lege auf ihre Hände das SpeisopferSpeisopfer des Gedächtnisses ; es ist ein SpeisopferSpeisopfer der EifersuchtEifersucht ; und das fluchbringende Wasser der BitterkeitBitterkeit soll in der Hand des PriestersPriesters sein . | 18 Luther 1912: 4. Mo. 5,18 Und soll das Weib vor den HERRN stellen und ihr HauptHaupt entblößen und das Rügeopfer, das ein Eiferopfer ist, auf ihre Hand legen; und der PriesterPriester soll in seiner Hand bitteres verfluchtes Wasser haben |
19 ELB-BK: 4. Mo. 5,19 Und der PriesterPriester soll sie beschwören und zu der FrauFrau sagen : Wenn kein MannMann bei dir gelegen hat und wenn du, unter deinem MannMann seiend, nicht ausgeschweift bist in Unreinigkeit , so bleibe unversehrt von diesem fluchbringenden Wasser der BitterkeitBitterkeit ; | 19 Luther 1912: 4. Mo. 5,19 und soll das Weib beschwören und zu ihr sagen: Hat kein MannMann bei dir gelegen, und bist du deinem MannMann nicht untreu geworden, dass du dich verunreinigt hast, so sollen dir diese bitteren verfluchten Wasser nicht schaden. |
20 ELB-BK: 4. Mo. 5,20 wennMannMann seiend, ausgeschweift bist und dich verunreinigt hast und ein MannMann bei dir gelegen hat außer deinem MannMann , – du aber, unter deinem | 20 Luther 1912: 4. Mo. 5,20 Wo du aber deinem MannMann untreu geworden bist, dass du unrein wurdest, und hat jemand bei dir gelegen außer deinem MannMann, |
21 ELB-BK: 4. Mo. 5,21 und zwar soll der PriesterPriester die FrauFrau beschwören mit dem SchwurSchwur des FluchesFluches , und der PriesterPriester soll zu der FrauFrau sagen –: So mache dich der HERR zum FluchFluch und zum SchwurSchwur in der Mitte deines Volkes , indem der HERR deine Hüfte schwinden und deinen Bauch schwellen mache, | 21 Luther 1912: 4. Mo. 5,21 so soll der PriesterPriester das Weib beschwören mit solchem FluchFluch und soll zu ihr sagen: Der HERR setze dich zum FluchFluch und zum SchwurSchwur unter deinem Volk, dass der HERR deine Hüfte schwinden und deinen Bauch schwellen lasse! |
22 ELB-BK: 4. Mo. 5,22 und es kommeFrauFrau soll sagen : AmenAmen , AmenAmen ! dieses fluchbringende Wasser in deine Eingeweide , um den Bauch schwellen und die Hüfte schwinden zu machen! Und die | 22 Luther 1912: 4. Mo. 5,22 So gehe nun das verfluchte Wasser in deinen Leib, dass dein Bauch schwelle und deine Hüfte schwinde! Und das Weib soll sagen: AmenAmen, amenamen. |
23 ELB-BK: 4. Mo. 5,23 Und der PriesterPriester soll diese Flüche in ein Buch5 schreiben und sie in das Wasser der BitterkeitBitterkeit auslöschen6; | 23 Luther 1912: 4. Mo. 5,23 Also soll der PriesterPriester diese Flüche auf einen Zettel schreiben und mit dem bitteren Wasser abwaschen |
24 ELB-BK: 4. Mo. 5,24 und er soll die FrauFrau das fluchbringende Wasser der BitterkeitBitterkeit trinken lassen , damit das fluchbringende Wasser in sie komme zur BitterkeitBitterkeit . | 24 Luther 1912: 4. Mo. 5,24 und soll dem Weibe von dem bitteren verfluchten Wasser zu trinken geben, dass das verfluchte bittere Wasser in sie gehe. |
25 ELB-BK: 4. Mo. 5,25 Und der PriesterPriester nehme aus der Hand der FrauFrau das SpeisopferSpeisopfer der EifersuchtEifersucht und webe das SpeisopferSpeisopfer vor dem HERRN und bringe es zum AltarAltar ; | 25 Luther 1912: 4. Mo. 5,25 Es soll aber der PriesterPriester von ihrer Hand das Eiferopfer nehmen und zum SpeisopferSpeisopfer vor dem HERRN weben und auf dem AltarAltar opfern, nämlich: |
26 ELB-BK: 4. Mo. 5,26 und der PriesterPriester nehme eine Handvoll von dem SpeisopferSpeisopfer als dessen Gedächtnisteil und räuchere es auf dem AltarAltar ; und danach soll er die FrauFrau das Wasser trinken lassen . | 26 Luther 1912: 4. Mo. 5,26 er soll eine Handvoll des SpeisopfersSpeisopfers nehmen und auf dem AltarAltar anzünden zum Gedächtnis und darnach dem Weibe das Wasser zu trinken geben. |
27 ELB-BK: 4. Mo. 5,27 Und hat er sie das WasserMannMann , dass das fluchbringende Wasser in sie kommen wird zur BitterkeitBitterkeit , und ihr Bauch wird schwellen und ihre Hüfte schwinden ; und die FrauFrau wird zum FluchFluch werden in der Mitte ihres Volkes . trinken lassen , so wird es geschehen , wenn sie sich verunreinigt und Untreue begangen hat gegen ihren | 27 Luther 1912: 4. Mo. 5,27 Und wenn sie das Wasser getrunken hat: ist sie unrein und hat sich an ihrem MannMann versündigt, so wird das verfluchte Wasser in sie gehen und ihr bitter sein, dass ihr der Bauch schwellen und die Hüfte schwinden wird, und wird das Weib ein FluchFluch sein unter ihrem Volk; |
28 ELB-BK: 4. Mo. 5,28 WennFrauFrau sich nicht verunreinigt hat und rein ist, so wird sie unversehrt bleiben und KinderKinder empfangen . aber die | 28 Luther 1912: 4. Mo. 5,28 ist aber ein solch Weib nicht verunreinigt, sondern rein, so wird’s ihr nicht schaden, dass sie kann schwanger werden. |
29 ELB-BK: 4. Mo. 5,29 DasGesetzGesetz der EifersuchtEifersucht : Wenn eine FrauFrau , unter ihrem MannMann seiend, ausschweift und sich verunreinigt , ist das | 29 Luther 1912: 4. Mo. 5,29 Dies ist das Eifergesetz, wenn ein Weib ihrem MannMann untreu ist und unrein wird, |
30 ELB-BK: 4. Mo. 5,30 oder wennMannMann der GeistGeist der EifersuchtEifersucht kommt , und er wird eifersüchtig auf seine FrauFrau , so soll er die FrauFrau vor den HERRN stellen , und der PriesterPriester soll ihr tun nach diesem ganzen GesetzGesetz . über einen | 30 Luther 1912: 4. Mo. 5,30 oder wenn einen MannMann der Eifergeist entzündet, dass er um sein Weib eifert, dass er’s stelle vor den HERRN und der PriesterPriester mit ihr tue alles nach diesem GesetzGesetz. |
31 ELB-BK: 4. Mo. 5,31 Und der MannMann wird frei sein von Schuld7; diese FrauFrau aber soll ihre Ungerechtigkeit tragen . | 31 Luther 1912: 4. Mo. 5,31 Und der MannMann soll unschuldig sein an der Missetat; aber das Weib soll ihre Missetat tragen. |
Fußnoten |