4. Mose 29 – Studienbibel
Altes Testament
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ELB-BK | Luther 1912 |
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1 ELB-BK: 4. Mo. 29,1 Und im 7. MonatVersammlungVersammlung sein ; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun ; ein TagTag des PosaunenhallsPosaunenhalls soll es euch sein . , am 1. des Monats , soll euch eine heilige | 1 Luther 1912: 4. Mo. 29,1 Und der erste TagTag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, dass ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun – es ist euer Drommetentag – |
2 ELB-BK: 4. Mo. 29,2 Und ihr sollt ein BrandopferBrandopfer opfern zum lieblichen Geruch dem HERRN : einen jungen StierStier , einen Widder , sieben einjährige Lämmer , ohne Fehl ; | 2 Luther 1912: 4. Mo. 29,2 und sollt BrandopferBrandopfer tun zum süßen Geruch dem HERRN: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; |
3 ELB-BK: 4. Mo. 29,3 und ihr SpeisopferSpeisopfer , Feinmehl , gemengt mit Öl : drei Zehntel zu dem StierStier , zwei Zehntel zu dem Widder , | 3 Luther 1912: 4. Mo. 29,3 dazu ihr SpeisopferSpeisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, |
4 ELB-BK: 4. Mo. 29,4 und einLammLamm , zu den sieben Lämmern ; Zehntel zu jedem | 4 Luther 1912: 4. Mo. 29,4 und ein Zehntel auf ein jegliches LammLamm der sieben Lämmer; |
5 ELB-BK: 4. Mo. 29,5 und einenZiegenbockZiegenbock als SündopferSündopfer , um SühnungSühnung für euch zu tun ; | 5 Luther 1912: 4. Mo. 29,5 auch einen ZiegenbockZiegenbock zum SündopferSündopfer, euch zu versöhnen – |
6 ELB-BK: 4. Mo. 29,6 außerBrandopferBrandopfer und seinem SpeisopferSpeisopfer und dem beständigen BrandopferBrandopfer und seinem SpeisopferSpeisopfer und ihren TrankopfernTrankopfern , nach ihrer Vorschrift , zum lieblichen Geruch , ein FeueropferFeueropfer dem HERRN . dem monatlichen | 6 Luther 1912: 4. Mo. 29,6 außer dem BrandopferBrandopfer des Monats und seinem SpeisopferSpeisopfer und außer dem täglichen BrandopferBrandopfer mit seinem SpeisopferSpeisopfer und mit ihren TrankopfernTrankopfern, wie es recht ist –, zum süßen Geruch. Das ist ein OpferOpfer dem HERRN. |
7 ELB-BK: 4. Mo. 29,7 Und am 10VersammlungVersammlung sein , und ihr sollt eure Seelen kasteien ; keinerlei Arbeit sollt ihr tun . . dieses 7. Monats soll euch eine heilige | 7 Luther 1912: 4. Mo. 29,7 Der zehnte TagTag dieses siebenten Monats soll bei euch auch heilig heißen, dass ihr zusammenkommt; und sollt eure Leiber kasteien und keine Arbeit da tun, |
8 ELB-BK: 4. Mo. 29,8 Und ihr sollt dem HERRN ein BrandopferBrandopfer darbringen als lieblichen Geruch : einen jungen StierStier , einen Widder , sieben einjährige Lämmer ; ohne Fehl sollen sie euch sein ; | 8 Luther 1912: 4. Mo. 29,8 sondern BrandopferBrandopfer dem HERRN zum süßen Geruch opfern: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; |
9 ELB-BK: 4. Mo. 29,9 und ihr SpeisopferSpeisopfer , Feinmehl , gemengt mit Öl : drei Zehntel zu dem StierStier , zwei Zehntel zu dem einen Widder , | 9 Luther 1912: 4. Mo. 29,9 mit ihren SpeisopfernSpeisopfern: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, |
10 ELB-BK: 4. Mo. 29,10 jeLammLamm , zu den sieben Lämmern ; ein Zehntel zu jedem | 10 Luther 1912: 4. Mo. 29,10 und ein Zehntel je zu einem der sieben Lämmer; |
11 ELB-BK: 4. Mo. 29,11 und einenZiegenbockZiegenbock als SündopferSündopfer ; außer dem SündopferSündopfer der VersöhnungVersöhnung und dem beständigen BrandopferBrandopfer und seinem SpeisopferSpeisopfer und ihren TrankopfernTrankopfern . | 11 Luther 1912: 4. Mo. 29,11 dazu einen ZiegenbockZiegenbock zum SündopferSündopfer, – außer dem SündopferSündopfer der VersöhnungVersöhnung und dem täglichen BrandopferBrandopfer mit seinem SpeisopferSpeisopfer und mit ihren TrankopfernTrankopfern. |
12 ELB-BK: 4. Mo. 29,12 Und am 15TagTag des 7. Monats soll euch eine heilige VersammlungVersammlung sein ; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun , und ihr sollt dem HERRN ein Fest feiern sieben TageTage . . | 12 Luther 1912: 4. Mo. 29,12 Der fünfzehnte TagTag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, dass ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr an dem tun und sollt dem HERRN sieben TageTage feiern |
13 ELB-BK: 4. Mo. 29,13 Und ihr sollt ein BrandopferBrandopfer darbringen , ein FeueropferFeueropfer lieblichen Geruchs dem HERRN : 13 junge StiereStiere , 2 Widder , 14 einjährige Lämmer ; ohne Fehl sollen sie sein ; | 13 Luther 1912: 4. Mo. 29,13 und sollt dem HERRN BrandopferBrandopfer tun zum OpferOpfer des süßen Geruchs dem HERRN: dreizehn junge Farren, zwei Widder; vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl; |
14 ELB-BK: 4. Mo. 29,14 und ihr SpeisopferSpeisopfer , Feinmehl , gemengt mit Öl : drei Zehntel zu jedem StierStier , zu den 13 Stieren , zwei Zehntel zu jedem Widder , zu den zwei Widdern , | 14 Luther 1912: 4. Mo. 29,14 samt ihrem SpeisopferSpeisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, je zu einem der dreizehn Farren, zwei Zehntel je zu einem der zwei Widder, |
15 ELB-BK: 4. Mo. 29,15 und jeLammLamm , zu den 14 Lämmern ; ein Zehntel zu jedem | 15 Luther 1912: 4. Mo. 29,15 und ein Zehntel je zu einem der vierzehn Lämmer; |
16 ELB-BK: 4. Mo. 29,16 und einenZiegenbockZiegenbock als SündopferSündopfer ; außer dem beständigen BrandopferBrandopfer , seinem SpeisopferSpeisopfer und seinem TrankopferTrankopfer . | 16 Luther 1912: 4. Mo. 29,16 dazu einen ZiegenbockZiegenbock zum SündopferSündopfer, – außer dem täglichen BrandopferBrandopfer mit seinem SpeisopferSpeisopfer und seinem TrankopferTrankopfer. |
17 ELB-BK: 4. Mo. 29,17 Und am zweitenTagTag 12 junge StiereStiere , 2 Widder , 14 einjährige Lämmer ohne Fehl ; | 17 Luther 1912: 4. Mo. 29,17 Am zweiten TageTage: zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl; |
18 ELB-BK: 4. Mo. 29,18 und ihr SpeisopferSpeisopfer und ihre TrankopferTrankopfer , zu den Stieren , zu den Widdern und zu den Lämmern , nach ihrer Zahl , nach der Vorschrift ; | 18 Luther 1912: 4. Mo. 29,18 mit ihrem SpeisopferSpeisopfer und TrankopferTrankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; |
19 ELB-BK: 4. Mo. 29,19 und einenZiegenbockZiegenbock als SündopferSündopfer ; außer dem beständigen BrandopferBrandopfer und seinem SpeisopferSpeisopfer und ihren TrankopfernTrankopfern . | 19 Luther 1912: 4. Mo. 29,19 dazu einen ZiegenbockZiegenbock zum SündopferSündopfer, – außer dem täglichen BrandopferBrandopfer mit seinem SpeisopferSpeisopfer und mit ihren TrankopfernTrankopfern. |
20 ELB-BK: 4. Mo. 29,20 Und am drittenTagTag 11 StiereStiere , 2 Widder , 14 einjährige Lämmer , ohne Fehl ; | 20 Luther 1912: 4. Mo. 29,20 Am dritten TageTage: elf Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl; |
21 ELB-BK: 4. Mo. 29,21 und ihr SpeisopferSpeisopfer und ihre TrankopferTrankopfer , zu den Stieren , zu den Widdern und zu den Lämmern , nach ihrer Zahl , nach der Vorschrift ; | 21 Luther 1912: 4. Mo. 29,21 mit ihren SpeisopfernSpeisopfern und TrankopfernTrankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; |
22 ELB-BK: 4. Mo. 29,22 und einenSündopferSündopfer ; außer dem beständigen BrandopferBrandopfer und seinem SpeisopferSpeisopfer und seinem TrankopferTrankopfer . Bock als | 22 Luther 1912: 4. Mo. 29,22 dazu einen Bock zum SündopferSündopfer, – außer dem täglichen BrandopferBrandopfer mit seinem SpeisopferSpeisopfer und mit seinem TrankopferTrankopfer. |
23 ELB-BK: 4. Mo. 29,23 Und am viertenTagTag 10 StiereStiere , 2 Widder , 14 einjährige Lämmer , ohne Fehl ; | 23 Luther 1912: 4. Mo. 29,23 Am vierten TageTage: zehn Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl; |
24 ELB-BK: 4. Mo. 29,24 ihr SpeisopferSpeisopfer und ihre TrankopferTrankopfer , zu den Stieren , zu den Widdern und zu den Lämmern , nach ihrer Zahl , nach der Vorschrift ; | 24 Luther 1912: 4. Mo. 29,24 samt ihren SpeisopfernSpeisopfern und TrankopfernTrankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; |
25 ELB-BK: 4. Mo. 29,25 und einenZiegenbockZiegenbock als SündopferSündopfer ; außer dem beständigen BrandopferBrandopfer , seinem SpeisopferSpeisopfer und seinem TrankopferTrankopfer . | 25 Luther 1912: 4. Mo. 29,25 dazu einen ZiegenbockZiegenbock zum SündopferSündopfer, – außer dem täglichen BrandopferBrandopfer mit seinem SpeisopferSpeisopfer und seinem TrankopferTrankopfer. |
26 ELB-BK: 4. Mo. 29,26 Und am fünftenTagTag 9 StiereStiere , 2 Widder , 14 einjährige Lämmer , ohne Fehl ; | 26 Luther 1912: 4. Mo. 29,26 Am fünften TageTage: neun Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl; |
27 ELB-BK: 4. Mo. 29,27 und ihr SpeisopferSpeisopfer und ihre TrankopferTrankopfer , zu den Stieren , zu den Widdern und zu den Lämmern , nach ihrer Zahl , nach der Vorschrift ; | 27 Luther 1912: 4. Mo. 29,27 samt ihren SpeisopfernSpeisopfern und TrankopfernTrankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; |
28 ELB-BK: 4. Mo. 29,28 und einenSündopferSündopfer ; außer dem beständigen BrandopferBrandopfer und seinem SpeisopferSpeisopfer und seinem TrankopferTrankopfer . Bock als | 28 Luther 1912: 4. Mo. 29,28 dazu einen Bock zum SündopferSündopfer, – außer dem täglichen BrandopferBrandopfer mit seinem SpeisopferSpeisopfer und seinem TrankopferTrankopfer. |
29 ELB-BK: 4. Mo. 29,29 Und am sechstenTagTag 8 StiereStiere , 2 Widder , 14 einjährige Lämmer , ohne Fehl ; | 29 Luther 1912: 4. Mo. 29,29 Am sechsten TageTage: acht Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl; |
30 ELB-BK: 4. Mo. 29,30 und ihr SpeisopferSpeisopfer und ihre TrankopferTrankopfer , zu den Stieren , zu den Widdern und zu den Lämmern , nach ihrer Zahl , nach der Vorschrift ; | 30 Luther 1912: 4. Mo. 29,30 samt ihren SpeisopfernSpeisopfern und TrankopfernTrankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; |
31 ELB-BK: 4. Mo. 29,31 und einenSündopferSündopfer ; außer dem beständigen BrandopferBrandopfer , seinem SpeisopferSpeisopfer und seinen TrankopfernTrankopfern . Bock als | 31 Luther 1912: 4. Mo. 29,31 dazu einen Bock zum SündopferSündopfer, – außer dem täglichen BrandopferBrandopfer mit seinem SpeisopferSpeisopfer und seinem TrankopferTrankopfer. |
32 ELB-BK: 4. Mo. 29,32 Und am siebtenTagTag 7 StiereStiere , 2 Widder , 14 einjährige Lämmer , ohne Fehl ; | 32 Luther 1912: 4. Mo. 29,32 Am siebenten TageTage: sieben Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl; |
33 ELB-BK: 4. Mo. 29,33 und ihr SpeisopferSpeisopfer und ihre TrankopferTrankopfer , zu den Stieren , zu den Widdern und zu den Lämmern , nach ihrer Zahl , nach ihrer Vorschrift ; | 33 Luther 1912: 4. Mo. 29,33 samt ihren SpeisopfernSpeisopfern und TrankopfernTrankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; |
34 ELB-BK: 4. Mo. 29,34 und einenSündopferSündopfer ; außer dem beständigen BrandopferBrandopfer , seinem SpeisopferSpeisopfer und seinem TrankopferTrankopfer . Bock als | 34 Luther 1912: 4. Mo. 29,34 dazu einen Bock zum SündopferSündopfer, – außer dem täglichen BrandopferBrandopfer mit seinem SpeisopferSpeisopfer und seinem TrankopferTrankopfer. |
35 ELB-BK: 4. Mo. 29,35 Am achtenTagTag soll euch eine Festversammlung sein ; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun . | 35 Luther 1912: 4. Mo. 29,35 Am achten soll der TagTag der VersammlungVersammlung sein; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun |
36 ELB-BK: 4. Mo. 29,36 Und ihr sollt ein BrandopferBrandopfer darbringen , ein FeueropferFeueropfer lieblichen Geruchs dem HERRN : einen StierStier , einen Widder , sieben einjährige Lämmer , ohne Fehl ; | 36 Luther 1912: 4. Mo. 29,36 und sollt BrandopferBrandopfer opfern zum OpferOpfer des süßen Geruchs dem HERRN: einen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; |
37 ELB-BK: 4. Mo. 29,37 ihr SpeisopferSpeisopfer und ihre TrankopferTrankopfer , zu dem StierStier , zu dem Widder und zu den Lämmern , nach ihrer Zahl , nach der Vorschrift ; | 37 Luther 1912: 4. Mo. 29,37 samt ihren SpeisopfernSpeisopfern und TrankopfernTrankopfern zu dem Farren, zu dem Widder und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; |
38 ELB-BK: 4. Mo. 29,38 und einenSündopferSündopfer ; außer dem beständigen BrandopferBrandopfer und seinem SpeisopferSpeisopfer und seinem TrankopferTrankopfer . Bock als | 38 Luther 1912: 4. Mo. 29,38 dazu einen Bock zum SündopferSündopfer, – außer dem täglichen BrandopferBrandopfer mit seinem SpeisopferSpeisopfer und seinem TrankopferTrankopfer. |
39 ELB-BK: 4. Mo. 29,39 Das1 dem HERRN opfern , außer euren Gelübden und euren freiwilligen Gaben an BrandopfernBrandopfern und an SpeisopfernSpeisopfern und an TrankopfernTrankopfern und an Friedensopfern2. sollt ihr bei euren Festen | 39 Luther 1912: 4. Mo. 29,39 Solches sollt ihr dem HERRN tun auf eure FesteFeste, außerdem, was ihr gelobt und freiwillig gebt zu BrandopfernBrandopfern, SpeisopfernSpeisopfern, TrankopfernTrankopfern und Dankopfern. |
Fußnoten |