2. Mose 22 – Studienbibel
Altes Testament
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ELB-BK | Luther 1912 |
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1 ELB-BK: 2. Mo. 22,1 WennDiebDieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen , dass er stirbt , so ist es ihm1 keine Blutschuld ; der | 2 Luther 1912: 2. Mo. 22,2 22:1 Wenn ein DiebDieb ergriffen wird, dass er einbricht, und wird dabei geschlagen, dass er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. |
2 ELB-BK: 2. Mo. 22,2 wennSonneSonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld . Er soll gewisslich erstatten ; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. die | 3 Luther 1912: 2. Mo. 22,3 22:2 Ist aber die SonneSonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein DiebDieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. |
3 ELB-BK: 2. Mo. 22,3 WennOchseOchse oder ein EselEsel oder ein Stück Kleinvieh , soll er das Doppelte erstatten . das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein | 4 Luther 1912: 2. Mo. 22,4 22:3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei OchseOchse, EselEsel oder SchafSchaf, so soll er’s zwiefältig wiedergeben. |
4 ELB-BK: 2. Mo. 22,4 So jemand2 abweiden lässt und er sein ViehVieh hintreibt , und es weidet auf dem Feld eines anderen , so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten . ein Feld oder einen Weingarten | 5 Luther 1912: 2. Mo. 22,5 4 Wenn jemand einen Acker oder WeinbergWeinberg beschädigt, dass er sein ViehVieh lässt Schaden tun in eines anderen Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und WeinbergWeinberg wiedererstatten. |
5 ELB-BK: 2. Mo. 22,5 WennFeuerFeuer ausbricht und Dornen3 erreicht , und es wird ein Garbenhaufen verzehrt , oder das stehende Getreide oder das Feld , so soll der gewisslich erstatten , der den Brand angezündet hat. | 6 Luther 1912: 2. Mo. 22,6 5 Wenn ein FeuerFeuer auskommt und ergreift die DornenDornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das FeuerFeuer angezündet hat. |
6 ELB-BK: 2. Mo. 22,6 So jemandGeldGeld oder Geräte in Verwahrung gibt , und es wird aus dem HausHaus dieses MannesMannes gestohlen – wenn der DiebDieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten . seinem Nächsten | 7 Luther 1912: 2. Mo. 22,7 6 Wenn jemand seinem Nächsten GeldGeld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem HauseHause gestohlen: findet man den DiebDieb, so soll er’s zwiefältig wiedergeben; |
7 ELB-BK: 2. Mo. 22,7 WennDiebDieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die RichterRichter treten , ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. der | 8 Luther 1912: 2. Mo. 22,8 7 findet man aber den DiebDieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die „GötterGötter“1 bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. |
8 ELB-BK: 2. Mo. 22,8 BeiEselsEsels , eines Stückes Kleinvieh , eines Kleides , bezüglich alles Verlorenen , wovon man sagt : „Das ist es “, soll beider Sache vor die RichterRichter kommen ; wen die RichterRichter schuldig sprechen , der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten . jedem Fall von Veruntreuung bezüglich eines Ochsen , eines | 9 Luther 1912: 2. Mo. 22,9 8 Wo einer den anderen beschuldigt um irgendein Unrecht, es sei um Ochsen oder EselEsel oder SchafSchaf oder KleiderKleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die „GötterGötter“ kommen. Welchen die „GötterGötter“ verdammen, der soll’s zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben. |
9 ELB-BK: 2. Mo. 22,9 So jemandEselEsel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgendein ViehVieh in Verwahrung gibt , und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt , und niemand sieht es, seinem Nächsten einen | 10 Luther 1912: 2. Mo. 22,10 9 Wenn jemand seinem Nächsten einen EselEsel oder Ochsen oder ein SchafSchaf oder irgendein ViehVieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, dass es niemand sieht, |
10 ELB-BK: 2. Mo. 22,10 so soll der EidEid des HERRN zwischen ihnen beiden sein , ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein4 Besitzer soll es annehmen , und jener soll nichts erstatten . | 11 Luther 1912: 2. Mo. 22,11 10 so soll man’s unter ihnen auf einen EidEid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes HerrHerr soll’s annehmen, also dass jener nicht bezahlen müsse. |
11 ELB-BK: 2. Mo. 22,11 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten . | 12 Luther 1912: 2. Mo. 22,12 11 Stiehlt’s ihm aber ein DiebDieb, so soll er’s seinem HerrnHerrn bezahlen. |
12 ELB-BK: 2. Mo. 22,12 WennZeugnisZeugnis bringen ; er soll das Zerrissene nicht erstatten . es aber zerrissen worden ist, so soll er es als | 13 Luther 1912: 2. Mo. 22,13 12 Wird es aber zerrissen, soll er ZeugnisZeugnis davon bringen und nicht bezahlen. |
13 ELB-BK: 2. Mo. 22,13 Und wennViehVieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt – war sein Besitzer nicht dabei , so soll er es gewisslich erstatten . jemand von seinem Nächsten ein Stück | 14 Luther 1912: 2. Mo. 22,14 13 Wenn’s jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, dass sein HerrHerr nicht dabei ist, so soll er’s bezahlen. |
14 ELB-BK: 2. Mo. 22,14 Wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten . Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen . | 15 Luther 1912: 2. Mo. 22,15 14 Ist aber sein HerrHerr dabei, soll er’s nicht bezahlen, wenn er’s um sein GeldGeld gedingt hat. |
15 ELB-BK: 2. Mo. 22,15 Und wennJungfrauJungfrau betört , die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewisslich durch eine HeiratsgabeHeiratsgabe sich zur FrauFrau erkaufen . jemand eine | 16 Luther 1912: 2. Mo. 22,16 15 Wenn jemand eine JungfrauJungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. |
16 ELB-BK: 2. Mo. 22,16 WennVaterVater sich durchaus weigert , sie ihm zu geben , so soll er GeldGeld darwägen nach der HeiratsgabeHeiratsgabe der Jungfrauen . ihr | 17 Luther 1912: 2. Mo. 22,17 16 Weigert sich aber ihr VaterVater, sie ihm zu geben, soll er GeldGeld darwägen, wieviel einer JungfrauJungfrau zur Morgengabe gebührt. |
17 ELB-BK: 2. Mo. 22,17 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen . | 18 Luther 1912: 2. Mo. 22,18 17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. |
18 ELB-BK: 2. Mo. 22,18 JederViehVieh liegt , soll gewisslich getötet werden. , der bei einem | 19 Luther 1912: 2. Mo. 22,19 18 Wer bei einem ViehVieh liegt, der soll des TodesTodes sterben. |
19 ELB-BK: 2. Mo. 22,19 Wer den GötternGöttern opfert außer dem HERRN allein , soll verbannt5 werden. | 20 Luther 1912: 2. Mo. 22,20 19 Wer den GötternGöttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. |
20 ELB-BK: 2. Mo. 22,20 Und den Fremden sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken , denn Fremde seid ihr im Land Ägypten gewesen . | 21 Luther 1912: 2. Mo. 22,21 20 Die FremdlingeFremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch FremdlingeFremdlinge in Ägyptenland gewesen. |
21 ELB-BK: 2. Mo. 22,21 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken . | 22 Luther 1912: 2. Mo. 22,22 21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. |
22 ELB-BK: 2. Mo. 22,22 Wenn du sie irgend bedrückst , so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit , ihr Geschrei gewisslich erhören ; | 23 Luther 1912: 2. Mo. 22,23 22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; |
23 ELB-BK: 2. Mo. 22,23 und mein ZornZorn wird entbrennen , und ich werde euch mit dem SchwertSchwert töten , und eure Frauen sollen Witwen und eure KinderKinder Waisen werden . | 24 Luther 1912: 2. Mo. 22,24 23 so wird mein ZornZorn ergrimmen, dass ich euch mit dem SchwertSchwert töte und eure Weiber Witwen und eure KinderKinder Waisen werden. |
24 ELB-BK: 2. Mo. 22,24 WennGeldGeld leihst , so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger6; ihr sollt ihm keinen ZinsZins auferlegen . du meinem Volk , dem Armen bei dir, | 25 Luther 1912: 2. Mo. 22,25 24 Wenn du GeldGeld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen WucherWucher an ihm treiben. |
25 ELB-BK: 2. Mo. 22,25 Wenn7 zum PfandPfand nimmst , so sollst du ihm denselben zurückgeben , ehe die SonneSonne untergeht ; du irgend deines Nächsten Mantel | 26 Luther 1912: 2. Mo. 22,26 25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum PfandePfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die SonneSonne untergeht; |
26 ELB-BK: 2. Mo. 22,26 dennDeckeDecke , sein Kleid für seine Haut ; worin soll er liegen ? Und es wird geschehen , wenn er zu mir schreit , so werde ich ihn erhören , denn ich bin gnädig . es ist seine einzige | 27 Luther 1912: 2. Mo. 22,27 26 denn sein Kleid ist seine einzige DeckeDecke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig. |
27 ELB-BK: 2. Mo. 22,27 Die RichterRichter sollst du nicht lästern , und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen . | 28 Luther 1912: 2. Mo. 22,28 27 Den „GötternGöttern“ sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk sollst du nicht lästern. |
28 ELB-BK: 2. Mo. 22,28 Mit der Fülle8 sollst du nicht zögern . – Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben . deines Getreides und dem Ausfluss deiner Kelter | 29 Luther 1912: 2. Mo. 22,29 28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten SohnSohn sollst du mir geben. |
29 ELB-BK: 2. Mo. 22,29 Desgleichen sollst du mit deinem OchsenTageTage soll es bei seiner MutterMutter sein , am achten TagTag sollst du es mir geben . tun und mit deinem Kleinvieh ; sieben | 30 Luther 1912: 2. Mo. 22,30 29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und SchafeSchafe. SiebenSieben TageTage lass es bei seiner MutterMutter sein, am achten TagTag sollst du mir’s geben. |
30 ELB-BK: 2. Mo. 22,30 Und heiligeFleischFleisch , das auf dem Feld zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen ; ihr sollt es den Hunden vorwerfen . Männer sollt ihr mir sein , und | 31 Luther 1912: 2. Mo. 22,31 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein FleischFleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die HundeHunde werfen. |
Fußnoten
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