4. Mose 35 – Studienbibel
Altes Testament
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1 ELB-BK: 4. Mo. 35,1 Und der HERR redete zu MoseMose in den Ebenen MoabsMoabs , am JordanJordan von JerichoJericho , und sprach : | 1 ELB 1932: 4. Mo. 35,1 Und JehovaJehova redete zu MoseMose in den Ebenen MoabsMoabs, am JordanJordan von JerichoJericho, und sprach: |
2 ELB-BK: 4. Mo. 35,2 GebieteKindernKindern IsraelIsrael , dass sie von ihrem Erbbesitztum den LevitenLeviten Städte zum Wohnen geben ; und zu den Städten sollt ihr einen Bezirk1 rings um dieselben her den LevitenLeviten geben . den | 2 ELB 1932: 4. Mo. 35,2 Gebiete den KindernKindern IsraelIsrael, daß sie von ihrem Erbbesitztum den LevitenLeviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr einen Bezirk1 rings um dieselben her den LevitenLeviten geben. |
3 ELB-BK: 4. Mo. 35,3 Und die StädteViehVieh und für ihre Habe und für alle ihre TiereTiere . seien ihnen zum Wohnen , und deren Bezirke seien für ihr | 3 ELB 1932: 4. Mo. 35,3 Und die Städte seien ihnen zum Wohnen, und deren Bezirke seien für ihr ViehVieh und für ihre Habe und für alle ihre TiereTiere. |
4 ELB-BK: 4. Mo. 35,4 Und die BezirkeLevitenLeviten geben sollt, sollen von der Stadtmauer nach außen hin 1000 Ellen betragen ringsum ; der Städte , die ihr den | 4 ELB 1932: 4. Mo. 35,4 Und die Bezirke der Städte, welche ihr den LevitenLeviten geben sollt, sollen von der Stadtmauer nach außen hin tausend Ellen betragen ringsum; |
5 ELB-BK: 4. Mo. 35,5 und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite 2000 Ellen abmessen , und auf der Südseite 2000 Ellen , und auf der Westseite 2000 Ellen und auf der Nordseite 2000 Ellen , dass die Stadt in der Mitte sei; das sollen die Bezirke ihrer Städte sein . | 5 ELB 1932: 4. Mo. 35,5 und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen, und auf der Südseite zweitausend Ellen, und auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei; das sollen die Bezirke ihrer Städte sein. |
6 ELB-BK: 4. Mo. 35,6 Und die StädteLevitenLeviten geben sollt: 6 Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe , wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben . , die ihr den | 6 ELB 1932: 4. Mo. 35,6 Und die Städte, die ihr den LevitenLeviten geben sollt: sechs Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr zweiundvierzig Städte geben. |
7 ELB-BK: 4. Mo. 35,7 AlleLevitenLeviten geben sollt, sie und ihre Bezirke , sollen 48 Städte sein. die Städte , die ihr den | 7 ELB 1932: 4. Mo. 35,7 Alle die Städte, die ihr den LevitenLeviten geben sollt, sie und ihre Bezirke, sollen achtundvierzig Städte sein. |
8 ELB-BK: 4. Mo. 35,8 Und was die StädteKinderKinder IsraelIsrael geben sollt – von dem Stamm, der viel hat2, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat3, sollt ihr wenig nehmen; jeder Stamm soll nach Verhältnis seines ErbteilsErbteils , das er erben wird, von seinen Städten den LevitenLeviten geben . betrifft, die ihr von dem Eigentum der | 8 ELB 1932: 4. Mo. 35,8 Und was die Städte betrifft, die ihr von dem Eigentum der KinderKinder IsraelIsrael geben sollt - von dem Stamme, der viel hat2, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat3, sollt ihr wenig nehmen; jeder Stamm soll nach Verhältnis seines ErbteilsErbteils, das er erben wird, von seinen Städten den LevitenLeviten geben. |
9 ELB-BK: 4. Mo. 35,9 Und der HERR redete zu MoseMose und sprach : | 9 ELB 1932: 4. Mo. 35,9 Und JehovaJehova redete zu MoseMose und sprach: |
10 ELB-BK: 4. Mo. 35,10 RedeKindernKindern IsraelIsrael und sprich zu ihnen : Wenn ihr über den JordanJordan in das Land KanaanKanaan zieht , zu den | 10 ELB 1932: 4. Mo. 35,10 Rede zu den KindernKindern IsraelIsrael und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den JordanJordan in das Land KanaanKanaan ziehet, |
11 ELB-BK: 4. Mo. 35,11 so sollt ihr euch Städte bestimmen : Zufluchtstädte sollen sie für euch sein , dass dahin fliehe ein Totschläger , der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. | 11 ELB 1932: 4. Mo. 35,11 so sollt ihr euch Städte bestimmen: Zufluchtstädte sollen sie für euch sein, daß dahin fliehe ein Totschläger, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. |
12 ELB-BK: 4. Mo. 35,12 Und die StädteZufluchtZuflucht sein vor dem Rächer4, dass der Totschläger nicht sterbe , bis er vor der GemeindeGemeinde gestanden hat zum GerichtGericht . sollen euch zur | 12 ELB 1932: 4. Mo. 35,12 Und die Städte sollen euch zur ZufluchtZuflucht sein vor dem Rächer4, daß der Totschläger nicht sterbe, bis er vor der GemeindeGemeinde gestanden hat zum GerichtGericht. |
13 ELB-BK: 4. Mo. 35,13 Und die Städte , die ihr geben sollt, sollen 6 Zufluchtstädte für euch sein . | 13 ELB 1932: 4. Mo. 35,13 Und die Städte, die ihr geben sollt, sollen sechs Zufluchtstädte für euch sein. |
14 ELB-BK: 4. Mo. 35,14 Ihr sollt 3JordanJordan , und 3 Städte sollt ihr geben im Land KanaanKanaan ; Zufluchtstädte sollen sie sein . Städte geben diesseits des | 14 ELB 1932: 4. Mo. 35,14 DreiDrei Städte sollt ihr geben diesseit des JordanJordan, und dreidrei Städte sollt ihr geben im Lande KanaanKanaan; Zufluchtstädte sollen sie sein. |
15 ELB-BK: 4. Mo. 35,15 Den KindernKindern IsraelIsrael und dem Fremden und dem Beisassen in ihrer Mitte sollen diese 6 Städte zur ZufluchtZuflucht sein , dass dahin fliehe jeder , der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. | 15 ELB 1932: 4. Mo. 35,15 Den KindernKindern IsraelIsrael und dem FremdlingFremdling und dem Beisassen in ihrer Mitte sollen diese sechs Städte zur ZufluchtZuflucht sein, daß dahin fliehe ein jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. |
16 ELB-BK: 4. Mo. 35,16 Wenn5; der Mörder soll gewisslich getötet werden. er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, dass er gestorben ist, so ist er ein Mörder | 16 ELB 1932: 4. Mo. 35,16 Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder5; der Mörder soll gewißlich getötet werden. |
17 ELB-BK: 4. Mo. 35,17 Und wenn6, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, dass er gestorben ist, so ist er ein Mörder ; der Mörder soll gewisslich getötet werden. er ihn mit einem Stein , den er in der Hand führte | 17 ELB 1932: 4. Mo. 35,17 Und wenn er ihn mit einem Stein, den er in der Hand führte6, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. |
18 ELB-BK: 4. Mo. 35,18 Oder7, das er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, dass er gestorben ist, so ist er ein Mörder ; der Mörder soll gewisslich getötet werden. wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug | 18 ELB 1932: 4. Mo. 35,18 Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug7, das er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. |
19 ELB-BK: 4. Mo. 35,19 Der BluträcherBluträcher , der soll den Mörder töten ; wenn er ihn antrifft , soll er ihn töten . | 19 ELB 1932: 4. Mo. 35,19 Der BluträcherBluträcher, der soll den Mörder töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten. |
20 ELB-BK: 4. Mo. 35,20 Und wenn er ihn aus Hass gestoßen oder mit Absicht auf ihn geworfen hat, dass er gestorben ist, | 20 ELB 1932: 4. Mo. 35,20 Und wenn er ihn aus Haß gestoßen oder mit Absicht auf ihn geworfen hat, daß er gestorben ist, |
21 ELB-BK: 4. Mo. 35,21 oder ihn aus FeindschaftBluträcherBluträcher soll den Mörder töten , wenn er ihn antrifft . mit seiner Hand geschlagen hat, dass er gestorben ist, so soll der Schläger gewisslich getötet werden; er ist ein Mörder . Der | 21 ELB 1932: 4. Mo. 35,21 oder ihn aus Feindschaft mit seiner Hand geschlagen hat, daß er gestorben ist, so soll der Schläger gewißlich getötet werden; er ist ein Mörder; der BluträcherBluträcher soll den Mörder töten, wenn er ihn antrifft. |
22 ELB-BK: 4. Mo. 35,22 Wenn er aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft , ihn gestoßen oder unabsichtlich irgendein Werkzeug auf ihn geworfen hat, | 22 ELB 1932: 4. Mo. 35,22 Wenn er aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft, ihn gestoßen, oder unabsichtlich irgend ein Werkzeug auf ihn geworfen hat, |
23 ELB-BK: 4. Mo. 35,23 oder, ohne es zu sehen , irgendeinen Stein , wodurch man sterben kann, auf ihn hat fallen lassen, dass er gestorben ist, er war ihm aber nicht feind und suchte seinen Schaden nicht : | 23 ELB 1932: 4. Mo. 35,23 oder, ohne es zu sehen, irgend einen Stein, wodurch man sterben kann, auf ihn hat fallen lassen, daß er gestorben ist, er war ihm aber nicht feind und suchte seinen Schaden nicht: |
24 ELB-BK: 4. Mo. 35,24 so soll die GemeindeGemeinde zwischen dem Schläger und dem BluträcherBluträcher nach diesen Rechten richten ; | 24 ELB 1932: 4. Mo. 35,24 so soll die GemeindeGemeinde zwischen dem Schläger und dem BluträcherBluträcher nach diesen Rechten richten; |
25 ELB-BK: 4. Mo. 35,25 und die GemeindeGemeinde soll den Totschläger aus der Hand des BluträchersBluträchers erretten , und die GemeindeGemeinde soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen , wohin er geflohen ist; und er soll darin bleiben bis zum TodTod des Hohenpriesters , den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. | 25 ELB 1932: 4. Mo. 35,25 und die GemeindeGemeinde soll den Totschläger aus der Hand des BluträchersBluträchers erretten, und die GemeindeGemeinde soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen, wohin er geflohen ist; und er soll darin bleiben bis zum TodeTode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öle gesalbt hat. |
26 ELB-BK: 4. Mo. 35,26 Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtstadt , wohin er geflohen ist, irgend hinausgeht , | 26 ELB 1932: 4. Mo. 35,26 Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtstadt, wohin er geflohen ist, irgend hinausgeht, |
27 ELB-BK: 4. Mo. 35,27 und der BluträcherBluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Zufluchtstadt , und der BluträcherBluträcher tötet den Totschläger , so hat er keine Blutschuld . | 27 ELB 1932: 4. Mo. 35,27 und der BluträcherBluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Zufluchtstadt, und der BluträcherBluträcher tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld. |
28 ELB-BK: 4. Mo. 35,28 DennTodTod des Hohenpriesters ; und nach dem TodTod des Hohenpriesters darf der Totschläger in das Land seines Eigentums zurückkehren . er soll in seiner Zufluchtstadt bleiben bis zum | 28 ELB 1932: 4. Mo. 35,28 Denn er soll in seiner Zufluchtstadt bleiben bis zum TodeTode des Hohenpriesters; und nach dem TodeTode des Hohenpriesters darf der Totschläger in das Land seines Eigentums zurückkehren. - |
29 ELB-BK: 4. Mo. 35,29 Und diesGeschlechternGeschlechtern in allen euren Wohnsitzen . soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren | 29 ELB 1932: 4. Mo. 35,29 Und dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren GeschlechternGeschlechtern in allen euren Wohnsitzen. |
30 ELB-BK: 4. Mo. 35,30 Jeder8, dass er sterbe . , der einen Menschen erschlägt : Auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten ; aber ein einzelner Zeuge kann nicht gegen einen Menschen aussagen | 30 ELB 1932: 4. Mo. 35,30 Jeder, der einen Menschen erschlägt: auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht wider einen Menschen aussagen8, daß er sterbe. |
31 ELB-BK: 4. Mo. 35,31 Und ihr sollt keineSühneSühne annehmen für die SeeleSeele eines Mörders , der schuldig ist zu sterben , sondern er soll gewisslich getötet werden. | 31 ELB 1932: 4. Mo. 35,31 Und ihr sollt keine SühneSühne annehmen für die SeeleSeele eines Mörders, der schuldig ist zu sterben, sondern er soll gewißlich getötet werden. |
32 ELB-BK: 4. Mo. 35,32 Auch sollt ihr keineSühneSühne annehmen für den in seine Zufluchtstadt Geflüchteten , dass er vor9 dem TodTod des PriestersPriesters zurückkehre , um im Land zu wohnen . | 32 ELB 1932: 4. Mo. 35,32 Auch sollt ihr keine SühneSühne annehmen für den in seine Zufluchtstadt Geflüchteten, daß er vor9 dem TodeTode des PriestersPriesters zurückkehre, um im Lande zu wohnen. |
33 ELB-BK: 4. Mo. 35,33 Und ihr sollt das LandBlutBlut , das entweiht das Land ; und für das Land kann keine SühnungSühnung getan werden wegen des BlutesBlutes , das darin vergossen worden, außer durch das BlutBlut dessen, der es vergossen hat. nicht entweihen , in dem ihr seid; denn das | 33 ELB 1932: 4. Mo. 35,33 Und ihr sollt das Land nicht entweihen, in welchem ihr seid; denn das BlutBlut, das entweiht das Land; und für das Land kann keine SühnungSühnung getan werden wegen des BlutesBlutes, das darin vergossen worden, außer durch das BlutBlut dessen, der es vergossen hat. |
34 ELB-BK: 4. Mo. 35,34 Und du sollst nichtERR , wohne inmitten der KinderKinder IsraelIsrael . das Land verunreinigen , in dem ihr wohnt , in dessen Mitte ich wohne ; denn ich , der H | 34 ELB 1932: 4. Mo. 35,34 Und du sollst nicht das Land verunreinigen, in welchem ihr wohnet, in dessen Mitte ich wohne; denn ich, JehovaJehova, wohne inmitten der KinderKinder IsraelIsrael. |
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