3. Mose 27 – Studienbibel
Altes Testament
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1 ELB-BK: 3. Mo. 27,1 Und der HERR redete zu MoseMose und sprach : | 1 ELB 1932: 3. Mo. 27,1 Und JehovaJehova redete zu MoseMose und sprach: |
2 ELB-BK: 3. Mo. 27,2 RedeKindernKindern IsraelIsrael und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein GelübdeGelübde erfüllt1, so sollen die Seelen nach deiner Schätzung für den HERRN sein. zu den | 2 ELB 1932: 3. Mo. 27,2 Rede zu den KindernKindern IsraelIsrael und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein GelübdeGelübde erfüllt1, so sollen die Seelen nach deiner Schätzung für JehovaJehova sein. |
3 ELB-BK: 3. Mo. 27,3 Und es sei2 von 20 Jahren alt bis zu 60 Jahren alt , und zwar sei deine Schätzung 50 SekelSekel SilberSilber , nach dem SekelSekel des HeiligtumsHeiligtums ; deine Schätzung eines Mannes | 3 ELB 1932: 3. Mo. 27,3 Und es sei deine Schätzung eines Mannes2 von zwanzig Jahren alt bis zu sechzig Jahren alt, und zwar sei deine Schätzung fünfzig SekelSekel SilberSilber, nach dem SekelSekel des HeiligtumsHeiligtums; |
4 ELB-BK: 3. Mo. 27,4 und wenn3 ist, so sei deine Schätzung 30 SekelSekel . es eine Frau | 4 ELB 1932: 3. Mo. 27,4 und wenn es ein Weib3 ist, so sei deine Schätzung dreißig SekelSekel. |
5 ELB-BK: 3. Mo. 27,5 Und wenn4 20 SekelSekel , und einer weiblichen 10 SekelSekel ; es von 5 Jahren alt bis zu 20 Jahren alt ist, so sei deine Schätzung einer männlichen Person | 5 ELB 1932: 3. Mo. 27,5 Und wenn es von fünf Jahren alt bis zu zwanzig Jahren alt ist, so sei deine Schätzung einer männlichen Person4 zwanzig SekelSekel, und einer weiblichen zehn SekelSekel; |
6 ELB-BK: 3. Mo. 27,6 und wenn5 5 SekelSekel SilberSilber , und deine Schätzung eines Mädchens6 3 SekelSekel SilberSilber ; es von einem Monat alt bis zu 5 Jahren alt ist, so sei deine Schätzung eines Knaben | 6 ELB 1932: 3. Mo. 27,6 und wenn es von einem Monat alt bis zu fünf Jahren alt ist, so sei deine Schätzung eines Knaben5 fünf SekelSekel SilberSilber, und deine Schätzung eines Mädchens6 drei SekelSekel SilberSilber; |
7 ELB-BK: 3. Mo. 27,7 und wennMannMann ist, 15 SekelSekel , und einer FrauFrau 10 SekelSekel . es von 60 Jahren alt und darüber ist, so sei deine Schätzung, wenn es ein | 7 ELB 1932: 3. Mo. 27,7 und wenn es von sechzig Jahren alt und darüber ist, so sei deine Schätzung, wenn es ein MannMann ist, fünfzehn SekelSekel, und eines Weibes zehn SekelSekel. |
8 ELB-BK: 3. Mo. 27,8 Und wenn7 zu arm ist für deine Schätzung , so soll man ihn vor den PriesterPriester stellen , und der PriesterPriester soll ihn schätzen ; nach Verhältnis dessen, was die Hand des Gelobenden aufbringen kann , soll der PriesterPriester ihn schätzen . der Gelobende | 8 ELB 1932: 3. Mo. 27,8 Und wenn der Gelobende7 zu arm ist für deine Schätzung, so soll man ihn vor den PriesterPriester stellen, und der PriesterPriester soll ihn schätzen; nach Verhältnis dessen, was die Hand des Gelobenden aufbringen kann, soll der PriesterPriester ihn schätzen. |
9 ELB-BK: 3. Mo. 27,9 Und wennViehVieh ist, wovon man dem HERRN eine OpfergabeOpfergabe darbringt8, so soll alles , was man dem HERRN davon9 gibt , heilig sein . es ein | 9 ELB 1932: 3. Mo. 27,9 Und wenn es ein ViehVieh ist, wovon man JehovaJehova eine OpfergabeOpfergabe darbringt8, so soll alles, was man JehovaJehova davon9 gibt, heilig sein. |
10 ELB-BK: 3. Mo. 27,10 Man soll es nichtViehVieh um ViehVieh vertauscht , so wird dasselbe heilig und das Eingetauschte heilig sein . auswechseln noch vertauschen , ein Gutes um ein Schlechtes , oder ein Schlechtes um ein Gutes ; und wenn man dennoch | 10 ELB 1932: 3. Mo. 27,10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes um ein schlechtes, oder ein schlechtes um ein gutes; und wenn man dennoch ViehVieh um ViehVieh vertauscht, so wird dasselbe heilig und das eingetauschte heilig sein. |
11 ELB-BK: 3. Mo. 27,11 Und wennViehVieh ist, wovon man dem HERRN keine OpfergabeOpfergabe darbringt , so soll man das ViehVieh vor den PriesterPriester stellen , es irgendein unreines | 11 ELB 1932: 3. Mo. 27,11 Und wenn es irgend ein unreines ViehVieh ist, wovon man JehovaJehova keine OpfergabeOpfergabe darbringt, so soll man das ViehVieh vor den PriesterPriester stellen, |
12 ELB-BK: 3. Mo. 27,12 und der PriesterPriester soll es schätzen , ob es gut oder schlecht sei; nach deiner, des PriestersPriesters , Schätzung , so soll es sein . | 12 ELB 1932: 3. Mo. 27,12 und der PriesterPriester soll es schätzen, ob es gut oder schlecht sei; nach deiner, des PriestersPriesters, Schätzung, also soll es sein. |
13 ELB-BK: 3. Mo. 27,13 Wenn man es aber lösen will , so soll man zu deiner Schätzung ein Fünftel hinzufügen . | 13 ELB 1932: 3. Mo. 27,13 Wenn man es aber lösen will, so soll man zu deiner Schätzung ein Fünftel hinzufügen. |
14 ELB-BK: 3. Mo. 27,14 Und wennHausHaus heiligt , dass es dem HERRN heilig sei, so soll es der PriesterPriester schätzen , ob es gut oder schlecht sei; so wie der PriesterPriester es schätzt , so soll es festgestellt sein. jemand sein | 14 ELB 1932: 3. Mo. 27,14 Und wenn jemand sein HausHaus heiligt, daß es JehovaJehova heilig sei, so soll es der PriesterPriester schätzen, ob es gut oder schlecht sei; so wie der PriesterPriester es schätzt, also soll es festgestellt sein. |
15 ELB-BK: 3. Mo. 27,15 Und wennHausHaus lösen will, so soll er das Fünftel des GeldesGeldes deiner Schätzung darüber hinzufügen , und es soll ihm gehören . der Heiligende sein | 15 ELB 1932: 3. Mo. 27,15 Und wenn der Heiligende sein HausHaus lösen will, so soll er das Fünftel des GeldesGeldes deiner Schätzung darüber hinzufügen, und es soll ihm gehören. |
16 ELB-BK: 3. Mo. 27,16 Und wennERRN heiligt , so soll deine Schätzung nach Verhältnis seiner Aussaat sein : 1 HomerHomer GersteGerste Aussaat zu 50 SekelSekel SilberSilber . jemand von dem Feld seines Eigentums dem H | 16 ELB 1932: 3. Mo. 27,16 Und wenn jemand von dem Felde seines Eigentums JehovaJehova heiligt, so soll deine Schätzung nach Verhältnis seiner Aussaat sein: ein HomerHomer GersteGerste Aussaat zu fünfzig SekelSekel SilberSilber. |
17 ELB-BK: 3. Mo. 27,17 WennJubeljahrJubeljahr an sein Feld heiligt , so soll es nach deiner Schätzung festgestellt sein; er vom | 17 ELB 1932: 3. Mo. 27,17 Wenn er vom JubeljahreJubeljahre an sein Feld heiligt, so soll es nach deiner Schätzung festgestellt sein; |
18 ELB-BK: 3. Mo. 27,18 und wennjahrejahre sein Feld heiligt , so soll der PriesterPriester ihm das GeldGeld berechnen nach Verhältnis der JahreJahre , die bis zum JubeljahrJubeljahr übrig sind , und es soll von deiner Schätzung abgezogen werden. er nach dem Jubel | 18 ELB 1932: 3. Mo. 27,18 und wenn er nach dem Jubeljahrejahre sein Feld heiligt, so soll der PriesterPriester ihm das GeldGeld berechnen nach Verhältnis der JahreJahre, die bis zum JubeljahreJubeljahre übrig sind, und es soll von deiner Schätzung abgezogen werden. |
19 ELB-BK: 3. Mo. 27,19 WennGeldesGeldes deiner Schätzung darüber hinzufügen , und es soll ihm verbleiben . aber der Heiligende das Feld lösen will , so soll er das Fünftel des | 19 ELB 1932: 3. Mo. 27,19 Wenn aber der Heiligende das Feld lösen will, so soll er das Fünftel des GeldesGeldes deiner Schätzung darüber hinzufügen, und es soll ihm verbleiben. |
20 ELB-BK: 3. Mo. 27,20 Und wennMannMann verkauft , so kann es nicht wieder gelöst werden; er das Feld nicht löst oder wenn er das Feld einem anderen | 20 ELB 1932: 3. Mo. 27,20 Und wenn er das Feld nicht löst, oder wenn er das Feld einem anderen ManneManne verkauft, so kann es nicht wieder gelöst werden; |
21 ELB-BK: 3. Mo. 27,21 und das FeldJubeljahrJubeljahr frei ausgeht , dem HERRN heilig sein , wie ein verbanntes10 Feld ; es soll dem PriesterPriester als Eigentum gehören . soll, wenn es im | 21 ELB 1932: 3. Mo. 27,21 und das Feld soll, wenn es im JubeljahreJubeljahre frei ausgeht, JehovaJehova heilig sein, wie ein verbanntes10 Feld; es soll dem PriesterPriester als Eigentum gehören. |
22 ELB-BK: 3. Mo. 27,22 Und wennERRN heiligt , er ein von ihm erkauftes Feld , das nicht zum Feld seines Eigentums gehört, dem H | 22 ELB 1932: 3. Mo. 27,22 Und wenn er ein von ihm erkauftes Feld, das nicht zum Felde seines Eigentums gehört, JehovaJehova heiligt, |
23 ELB-BK: 3. Mo. 27,23 so soll ihm der PriesterPriester den Betrag deiner Schätzung berechnen bis zum JubeljahrJubeljahr ; und er soll deine Schätzung am gleichen TagTag , als ein dem HERRN HeiligesHeiliges , entrichten . | 23 ELB 1932: 3. Mo. 27,23 so soll ihm der PriesterPriester den Betrag deiner Schätzung berechnen bis zum JubeljahreJubeljahre; und er soll deine Schätzung am gleichen TageTage, als ein dem JehovaJehova HeiligesHeiliges, entrichten. |
24 ELB-BK: 3. Mo. 27,24 Im JubeljahrJubeljahr soll das Feld wieder an den kommen , von dem er es gekauft hatte, an den , dem das Land eigentümlich gehörte. | 24 ELB 1932: 3. Mo. 27,24 Im JubeljahreJubeljahre soll das Feld wieder an den kommen, von welchem er es gekauft hatte, an den, welchem das Land eigentümlich gehörte. |
25 ELB-BK: 3. Mo. 27,25 Und allSekelSekel des HeiligtumsHeiligtums geschehen ; 20 GeraGera soll der SekelSekel sein . deine Schätzung soll nach dem | 25 ELB 1932: 3. Mo. 27,25 Und all deine Schätzung soll nach dem SekelSekel des HeiligtumsHeiligtums geschehen; zwanzig GeraGera soll der SekelSekel sein. |
26 ELB-BK: 3. Mo. 27,26 NurViehVieh , das als ErstgeburtErstgeburt dem HERRN gehörtERRN erstgeboren wird"> das Erstgeborene unter dem 11, das soll kein MenschMensch heiligen ; sei es ein Stück Rind- oder Kleinvieh , es gehört dem HERRN . | 26 ELB 1932: 3. Mo. 27,26 Nur das Erstgeborene unter dem ViehVieh, das als ErstgeburtErstgeburt JehovaJehova gehört11, das soll kein MenschMensch heiligen; sei es ein Stück Rind- oder Kleinvieh, es gehört JehovaJehova. |
27 ELB-BK: 3. Mo. 27,27 WennViehVieh ist, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und dessen Fünftel darüber hinzufügen ; und wenn es nicht gelöst wird, so soll es verkauft werden nach deiner Schätzung . es aber vom unreinen | 27 ELB 1932: 3. Mo. 27,27 Wenn es aber vom unreinen ViehVieh ist, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und dessen Fünftel darüber hinzufügen; und wenn es nicht gelöst wird, so soll es verkauft werden nach deiner Schätzung. - |
28 ELB-BK: 3. Mo. 27,28 JedochERRN verbannt , von allem , was sein ist, es seien Menschen oder ViehVieh oder Feld seines Eigentums , soll nicht verkauft und nicht gelöst werden; alles Verbannte ist dem HERRN hochheilig . alles Verbannte , das jemand dem H | 28 ELB 1932: 3. Mo. 27,28 Jedoch alles Verbannte, das jemand dem JehovaJehova verbannt, von allem was sein ist, es seien Menschen oder ViehVieh oder Feld seines Eigentums, soll nicht verkauft und nicht gelöst werden; alles Verbannte ist dem JehovaJehova hochheilig. |
29 ELB-BK: 3. Mo. 27,29 Alles12 an Menschen verbannt wird, soll nicht gelöst werden: Es soll gewisslich getötet werden. , was | 29 ELB 1932: 3. Mo. 27,29 Alles, was12 an Menschen verbannt wird, soll nicht gelöst werden: es soll gewißlich getötet werden. |
30 ELB-BK: 3. Mo. 27,30 Und allerZehnteZehnte des Landes , vom Samen des Landes , von der Frucht der Bäume , gehört dem HERRN ; er ist dem HERRN heilig . | 30 ELB 1932: 3. Mo. 27,30 Und aller ZehnteZehnte des Landes, vom Samen des Landes, von der Frucht der Bäume, gehört JehovaJehova; er ist JehovaJehova heilig. |
31 ELB-BK: 3. Mo. 27,31 Wenn aber jemand von seinem Zehnten lösen will , so soll er dessen Fünftel hinzufügen . | 31 ELB 1932: 3. Mo. 27,31 Wenn aber jemand von seinem Zehnten lösen will, so soll er dessen Fünftel hinzufügen. |
32 ELB-BK: 3. Mo. 27,32 Und allerZehnteZehnte vom Rind- und Kleinvieh , von allem , was unter dem Stab13 vorüberzieht , das ZehnteZehnte soll dem HERRN heilig sein ; | 32 ELB 1932: 3. Mo. 27,32 Und aller ZehnteZehnte vom Rind- und Kleinvieh, von allem was unter dem Stabe13 vorüberzieht, das ZehnteZehnte soll JehovaJehova heilig sein; |
33 ELB-BK: 3. Mo. 27,33 man soll nicht untersuchen , ob es gut oder schlecht sei, und soll es nicht vertauschen ; und wenn man es dennoch vertauscht , so wird dasselbe heilig und das eingetauschte heilig sein ; es soll nicht gelöst werden. | 33 ELB 1932: 3. Mo. 27,33 man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, und soll es nicht vertauschen; und wenn man es dennoch vertauscht, so wird dasselbe heilig und das eingetauschte heilig sein; es soll nicht gelöst werden. |
34 ELB-BK: 3. Mo. 27,34 DasGeboteGebote , die der HERR dem MoseMose auf dem BergBerg SinaiSinai an die KinderKinder IsraelIsrael aufgetragen hat. sind die | 34 ELB 1932: 3. Mo. 27,34 Das sind die GeboteGebote, welche JehovaJehova dem MoseMose auf dem BergeBerge SinaiSinai an die KinderKinder IsraelIsrael aufgetragen hat. |
Fußnoten
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