2. Mose 22 – Studienbibel
Altes Testament
Welche Informationen sollen
beim Kopieren übernommen werden?
beim Kopieren übernommen werden?
Bitte beachten Sie, dass nicht alle
Browser diese Funktion unterstützen.
Browser diese Funktion unterstützen.
![]() |
![]() |
---|---|
1 ELB-BK: 2. Mo. 22,1 WennDiebDieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen , dass er stirbt , so ist es ihm1 keine Blutschuld ; der | 1 ELB 1932: 2. Mo. 22,1 Wenn der DiebDieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm1 keine Blutschuld; |
2 ELB-BK: 2. Mo. 22,2 wennSonneSonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld . Er soll gewisslich erstatten ; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. die | 2 ELB 1932: 2. Mo. 22,2 wenn die SonneSonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. |
3 ELB-BK: 2. Mo. 22,3 WennOchseOchse oder ein EselEsel oder ein Stück Kleinvieh , soll er das Doppelte erstatten . das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein | 3 ELB 1932: 2. Mo. 22,3 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein OchseOchse oder ein EselEsel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. |
4 ELB-BK: 2. Mo. 22,4 So jemand2 abweiden lässt und er sein ViehVieh hintreibt , und es weidet auf dem Feld eines anderen , so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten . ein Feld oder einen Weingarten | 4 ELB 1932: 2. Mo. 22,4 So jemand ein Feld oder einen Weingarten2 abweiden läßt und er sein ViehVieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten. |
5 ELB-BK: 2. Mo. 22,5 WennFeuerFeuer ausbricht und Dornen3 erreicht , und es wird ein Garbenhaufen verzehrt , oder das stehende Getreide oder das Feld , so soll der gewisslich erstatten , der den Brand angezündet hat. | 5 ELB 1932: 2. Mo. 22,5 Wenn FeuerFeuer ausbricht und Dornen3 erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat. |
6 ELB-BK: 2. Mo. 22,6 So jemandGeldGeld oder Geräte in Verwahrung gibt , und es wird aus dem HausHaus dieses MannesMannes gestohlen – wenn der DiebDieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten . seinem Nächsten | 6 ELB 1932: 2. Mo. 22,6 So jemand seinem Nächsten GeldGeld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem HauseHause dieses MannesMannes gestohlen - wenn der DiebDieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten; |
7 ELB-BK: 2. Mo. 22,7 WennDiebDieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die RichterRichter treten , ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. der | 7 ELB 1932: 2. Mo. 22,7 wenn der DiebDieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die RichterRichter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. - |
8 ELB-BK: 2. Mo. 22,8 BeiEselsEsels , eines Stückes Kleinvieh , eines Kleides , bezüglich alles Verlorenen , wovon man sagt : „Das ist es “, soll beider Sache vor die RichterRichter kommen ; wen die RichterRichter schuldig sprechen , der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten . jedem Fall von Veruntreuung bezüglich eines Ochsen , eines | 8 ELB 1932: 2. Mo. 22,8 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines EselsEsels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: „das ist es“, soll beider Sache vor die RichterRichter kommen; wen die RichterRichter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. - |
9 ELB-BK: 2. Mo. 22,9 So jemandEselEsel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgendein ViehVieh in Verwahrung gibt , und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt , und niemand sieht es, seinem Nächsten einen | 9 ELB 1932: 2. Mo. 22,9 So jemand seinem Nächsten einen EselEsel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein ViehVieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es, |
10 ELB-BK: 2. Mo. 22,10 so soll der EidEid des HERRN zwischen ihnen beiden sein , ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein4 Besitzer soll es annehmen , und jener soll nichts erstatten . | 10 ELB 1932: 2. Mo. 22,10 so soll der EidEid JehovasJehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein4 Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. |
11 ELB-BK: 2. Mo. 22,11 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten . | 11 ELB 1932: 2. Mo. 22,11 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten. |
12 ELB-BK: 2. Mo. 22,12 WennZeugnisZeugnis bringen ; er soll das Zerrissene nicht erstatten . es aber zerrissen worden ist, so soll er es als | 12 ELB 1932: 2. Mo. 22,12 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als ZeugnisZeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. |
13 ELB-BK: 2. Mo. 22,13 Und wennViehVieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt – war sein Besitzer nicht dabei , so soll er es gewisslich erstatten . jemand von seinem Nächsten ein Stück | 13 ELB 1932: 2. Mo. 22,13 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück ViehVieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten; |
14 ELB-BK: 2. Mo. 22,14 Wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten . Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen . | 14 ELB 1932: 2. Mo. 22,14 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen. |
15 ELB-BK: 2. Mo. 22,15 Und wennJungfrauJungfrau betört , die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewisslich durch eine HeiratsgabeHeiratsgabe sich zur FrauFrau erkaufen . jemand eine | 15 ELB 1932: 2. Mo. 22,15 Und so jemand eine JungfrauJungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine HeiratsgabeHeiratsgabe sich zum Weibe erkaufen. |
16 ELB-BK: 2. Mo. 22,16 WennVaterVater sich durchaus weigert , sie ihm zu geben , so soll er GeldGeld darwägen nach der HeiratsgabeHeiratsgabe der Jungfrauen . ihr | 16 ELB 1932: 2. Mo. 22,16 Wenn ihr VaterVater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er GeldGeld darwägen nach der HeiratsgabeHeiratsgabe der Jungfrauen. - |
17 ELB-BK: 2. Mo. 22,17 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen . | 17 ELB 1932: 2. Mo. 22,17 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. - |
18 ELB-BK: 2. Mo. 22,18 JederViehVieh liegt , soll gewisslich getötet werden. , der bei einem | 18 ELB 1932: 2. Mo. 22,18 Jeder, der bei einem ViehVieh liegt, soll gewißlich getötet werden. - |
19 ELB-BK: 2. Mo. 22,19 Wer den GötternGöttern opfert außer dem HERRN allein , soll verbannt5 werden. | 19 ELB 1932: 2. Mo. 22,19 Wer den GötternGöttern opfert außer JehovaJehova allein, soll verbannt5 werden. |
20 ELB-BK: 2. Mo. 22,20 Und den Fremden sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken , denn Fremde seid ihr im Land Ägypten gewesen . | 20 ELB 1932: 2. Mo. 22,20 Und den FremdlingFremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn FremdlingeFremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. |
21 ELB-BK: 2. Mo. 22,21 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken . | 21 ELB 1932: 2. Mo. 22,21 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. |
22 ELB-BK: 2. Mo. 22,22 Wenn du sie irgend bedrückst , so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit , ihr Geschrei gewisslich erhören ; | 22 ELB 1932: 2. Mo. 22,22 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören; |
23 ELB-BK: 2. Mo. 22,23 und mein ZornZorn wird entbrennen , und ich werde euch mit dem SchwertSchwert töten , und eure Frauen sollen Witwen und eure KinderKinder Waisen werden . | 23 ELB 1932: 2. Mo. 22,23 und mein ZornZorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem SchwerteSchwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure KinderKinder Waisen werden. - |
24 ELB-BK: 2. Mo. 22,24 WennGeldGeld leihst , so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger6; ihr sollt ihm keinen ZinsZins auferlegen . du meinem Volk , dem Armen bei dir, | 24 ELB 1932: 2. Mo. 22,24 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, GeldGeld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger6; ihr sollt ihm keinen ZinsZins auferlegen. - |
25 ELB-BK: 2. Mo. 22,25 Wenn7 zum PfandPfand nimmst , so sollst du ihm denselben zurückgeben , ehe die SonneSonne untergeht ; du irgend deines Nächsten Mantel | 25 ELB 1932: 2. Mo. 22,25 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel7 zum PfandePfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die SonneSonne untergeht; |
26 ELB-BK: 2. Mo. 22,26 dennDeckeDecke , sein Kleid für seine Haut ; worin soll er liegen ? Und es wird geschehen , wenn er zu mir schreit , so werde ich ihn erhören , denn ich bin gnädig . es ist seine einzige | 26 ELB 1932: 2. Mo. 22,26 denn es ist seine einzige DeckeDecke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. - |
27 ELB-BK: 2. Mo. 22,27 Die RichterRichter sollst du nicht lästern , und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen . | 27 ELB 1932: 2. Mo. 22,27 Die RichterRichter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. |
28 ELB-BK: 2. Mo. 22,28 Mit der Fülle8 sollst du nicht zögern . – Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben . deines Getreides und dem Ausfluss deiner Kelter | 28 ELB 1932: 2. Mo. 22,28 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter8 sollst du nicht zögern. - Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. |
29 ELB-BK: 2. Mo. 22,29 Desgleichen sollst du mit deinem OchsenTageTage soll es bei seiner MutterMutter sein , am achten TagTag sollst du es mir geben . tun und mit deinem Kleinvieh ; sieben | 29 ELB 1932: 2. Mo. 22,29 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben TageTage soll es bei seiner MutterMutter sein, am achten TageTage sollst du es mir geben. - |
30 ELB-BK: 2. Mo. 22,30 Und heiligeFleischFleisch , das auf dem Feld zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen ; ihr sollt es den Hunden vorwerfen . Männer sollt ihr mir sein , und | 30 ELB 1932: 2. Mo. 22,30 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und FleischFleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen. |
Fußnoten
| Fußnoten
|