4. Mose 29 – Studienbibel

Unrevidierte Elberfelder Übersetzung von 1932 (Vorwort)
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1 Und im siebenten Monat, am ersten des Monats, soll euch eine heilige VersammlungVersammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun; ein TagTag des PosaunenhallsPosaunenhalls soll es euch sein. 2 Und ihr sollt ein BrandopferBrandopfer opfern zum lieblichen Geruch dem JehovaJehova: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehl; 3 und ihr SpeisopferSpeisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 4 und ein Zehntel zu jedem LammeLamme, zu den sieben Lämmern; 5 und einen ZiegenbockZiegenbock als SündopferSündopfer, um SühnungSühnung für euch zu tun; 6 außer dem monatlichen BrandopferBrandopfer und seinem SpeisopferSpeisopfer und dem beständigen BrandopferBrandopfer und seinem SpeisopferSpeisopfer und ihren TrankopfernTrankopfern, nach ihrer Vorschrift, zum lieblichen Geruch, ein FeueropferFeueropfer dem JehovaJehova.

7 Und am zehnten dieses siebenten Monats soll euch eine heilige VersammlungVersammlung sein, und ihr sollt eure Seelen kasteien; keinerlei Arbeit sollt ihr tun. 8 Und ihr sollt dem JehovaJehova ein BrandopferBrandopfer darbringen als lieblichen Geruch: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie euch sein; 9 und ihr SpeisopferSpeisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem einen Widder, 10 je ein Zehntel zu jedem LammeLamme, zu den sieben Lämmern; 11 und einen ZiegenbockZiegenbock als SündopferSündopfer; außer dem SündopferSündopfer der VersöhnungVersöhnung und dem beständigen BrandopferBrandopfer und seinem SpeisopferSpeisopfer und ihren TrankopfernTrankopfern.

12 Und am fünfzehnten TageTage des siebenten Monats soll euch eine heilige VersammlungVersammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun, und ihr sollt dem JehovaJehova ein Fest feiern sieben TageTage. 13 Und ihr sollt ein BrandopferBrandopfer darbringen, ein FeueropferFeueropfer lieblichen Geruchs dem JehovaJehova: dreizehn junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie sein; 14 und ihr SpeisopferSpeisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu jedem Farren, zu den dreizehn Farren, zwei Zehntel zu jedem Widder, zu den zwei Widdern, 15 und je ein Zehntel zu jedem LammeLamme, zu den vierzehn Lämmern; 16 und einen ZiegenbockZiegenbock als SündopferSündopfer; außer dem beständigen BrandopferBrandopfer, seinem SpeisopferSpeisopfer und seinem TrankopferTrankopfer.

17 Und am zweiten TageTage zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehl; 18 und ihr SpeisopferSpeisopfer und ihre TrankopferTrankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 19 und einen ZiegenbockZiegenbock als SündopferSündopfer; außer dem beständigen BrandopferBrandopfer und seinem SpeisopferSpeisopfer und ihren TrankopfernTrankopfern.

20 Und am dritten TageTage elf Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 21 und ihr SpeisopferSpeisopfer und ihre TrankopferTrankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 22 und einen Bock als SündopferSündopfer; außer dem beständigen BrandopferBrandopfer und seinem SpeisopferSpeisopfer und seinem TrankopferTrankopfer.

23 Und am vierten TageTage zehn Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 24 ihr SpeisopferSpeisopfer und ihre TrankopferTrankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 25 und einen ZiegenbockZiegenbock als SündopferSündopfer; außer dem beständigen BrandopferBrandopfer, seinem SpeisopferSpeisopfer und seinem TrankopferTrankopfer.

26 Und am fünften TageTage neun Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 27 und ihr SpeisopferSpeisopfer und ihre TrankopferTrankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 28 und einen Bock als SündopferSündopfer; außer dem beständigen BrandopferBrandopfer und seinem SpeisopferSpeisopfer und seinem TrankopferTrankopfer.

29 Und am sechsten TageTage acht Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 30 und ihr SpeisopferSpeisopfer und ihre TrankopferTrankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 31 und einen Bock als SündopferSündopfer; außer dem beständigen BrandopferBrandopfer, seinem SpeisopferSpeisopfer und seinen TrankopfernTrankopfern.

32 Und am siebenten TageTage sieben Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 33 und ihr SpeisopferSpeisopfer und ihre TrankopferTrankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach ihrer Vorschrift; 34 und einen Bock als SündopferSündopfer; außer dem beständigen BrandopferBrandopfer, seinem SpeisopferSpeisopfer und seinem TrankopferTrankopfer.

35 Am achten TageTage soll euch eine Festversammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun. 36 Und ihr sollt ein BrandopferBrandopfer darbringen, ein FeueropferFeueropfer lieblichen Geruchs dem JehovaJehova: einen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehl; 37 ihr SpeisopferSpeisopfer und ihre TrankopferTrankopfer, zu dem Farren, zu dem Widder und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 38 und einen Bock als SündopferSündopfer; außer dem beständigen BrandopferBrandopfer und seinem SpeisopferSpeisopfer und seinem TrankopferTrankopfer.

39 Das sollt ihr bei euren Festen1 dem JehovaJehova opfern, außer euren Gelübden und euren freiwilligen Gaben an BrandopfernBrandopfern und an SpeisopfernSpeisopfern und an TrankopfernTrankopfern und an Friedensopfern2.

Fußnoten

  • 1 S. die Anm. zu 3. Mose 23,2
  • 2 W. an euren Brandopfern und an euren Speisopfern usw.