3. Mose 14 – Studienbibel

Unrevidierte Elberfelder Übersetzung von 1932 (Vorwort)
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Ansicht

1 Und JehovaJehova redete zu MoseMose und sprach: 2 Dies soll das GesetzGesetz des Aussätzigen sein am TageTage seiner ReinigungReinigung: Er soll zu dem PriesterPriester gebracht werden; 3 und der PriesterPriester soll außerhalb des LagersLagers gehen; und besieht ihn der PriesterPriester, und siehe, das Übel des AussatzesAussatzes ist heil geworden an dem Aussätzigen, 4 so soll der PriesterPriester gebieten, daß man für den, der zu reinigen ist, zwei lebendige, reine VögelVögel nehme und Cedernholz und KarmesinKarmesin und YsopYsop. 5 Und der PriesterPriester soll gebieten, daß man den einen VogelVogel schlachte in ein irdenes Gefäß über lebendigem1 Wasser. 6 Den lebendigen VogelVogel soll er nehmen, ihn und das Cedernholz und das KarmesinKarmesin und den YsopYsop, und dieses und den lebendigen VogelVogel in das BlutBlut des VogelsVogels tauchen, der geschlachtet worden ist über dem lebendigen Wasser; 7 und er soll auf den, der vom AussatzeAussatze zu reinigen ist, siebenmal sprengen und ihn für rein erklären2; und den lebendigen VogelVogel soll er ins freie Feld fliegen lassen. 8 Und der zu reinigen ist, soll seine KleiderKleider waschen und all sein Haar scheren und sich im Wasser baden; und er ist rein. Und danach darf er ins LagerLager kommen, aber er soll sieben TageTage außerhalb seines ZeltesZeltes bleiben. 9 Und es soll geschehen, am siebenten TageTage soll er all sein Haar scheren, sein HauptHaupt und seinen BartBart und seine Augenbrauen; ja, all sein Haar soll er scheren und seine KleiderKleider waschen und sein FleischFleisch im Wasser baden; und er ist rein. 10 Und am achten TageTage soll er zwei Lämmer nehmen, ohne Fehl, und ein weibliches LammLamm, einjährig, ohne Fehl, und drei Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, zum SpeisopferSpeisopfer, und ein LogLog Öl. 11 Und der reinigende PriesterPriester soll den MannMann, der zu reinigen ist, und diese Dinge vor JehovaJehova stellen an den Eingang des ZeltesZeltes der Zusammenkunft. 12 Und der PriesterPriester nehme das eine LammLamm und bringe es zum SchuldopferSchuldopfer dar mit dem LogLog Öl, und webe sie als WebopferWebopfer vor JehovaJehova; 13 und er schlachte das LammLamm an dem Orte, wo man das SündopferSündopfer und das BrandopferBrandopfer schlachtet, an heiligem Orte; denn wie das SündopferSündopfer, so gehört das SchuldopferSchuldopfer dem PriesterPriester: es ist hochheilig. 14 Und der PriesterPriester nehme von dem BluteBlute des SchuldopfersSchuldopfers, und der PriesterPriester tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. 15 Und der PriesterPriester nehme von dem LogLog Öl und gieße es in seine3 linke Hand; 16 und der PriesterPriester tauche seinen rechten Finger in das Öl, das in seiner linken Hand ist, und sprenge von dem Öle mit seinem Finger siebenmal vor JehovaJehova. 17 Und von dem Übrigen des Öles, das in seiner Hand ist, soll der PriesterPriester auf das rechte Ohrläppchen dessen tun, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf das BlutBlut des SchuldopfersSchuldopfers. 18 Und das Übrige des Öles, das in der Hand des PriestersPriesters ist, soll er auf das HauptHaupt dessen tun, der zu reinigen ist; und der PriesterPriester soll SühnungSühnung für ihn tun vor JehovaJehova. 19 Und der PriesterPriester soll das SündopferSündopfer opfern und SühnungSühnung tun für den, der von seiner UnreinheitUnreinheit zu reinigen ist; und danach soll er das BrandopferBrandopfer schlachten. 20 Und der PriesterPriester soll das BrandopferBrandopfer und das SpeisopferSpeisopfer auf dem AltarAltar opfern. Und so tue der PriesterPriester SühnungSühnung für ihn; und er ist rein.

21 Und wenn er arm ist und seine Hand es nicht aufbringen kann, so soll er ein LammLamm als SchuldopferSchuldopfer nehmen zum WebopferWebopfer, um SühnungSühnung für ihn zu tun; und ein Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, zum SpeisopferSpeisopfer, und ein LogLog Öl; 22 und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die seine Hand aufbringen kann; und die eine soll ein SündopferSündopfer und die andere ein BrandopferBrandopfer sein. 23 Und er soll sie am achten TageTage seiner ReinigungReinigung zu dem PriesterPriester bringen an den Eingang des ZeltesZeltes der Zusammenkunft vor JehovaJehova. 24 Und der PriesterPriester nehme das LammLamm des SchuldopfersSchuldopfers und das LogLog Öl, und der PriesterPriester webe sie als WebopferWebopfer vor JehovaJehova. 25 Und er schlachte das LammLamm des SchuldopfersSchuldopfers; und der PriesterPriester nehme von dem BluteBlute des SchuldopfersSchuldopfers und tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. 26 Und der PriesterPriester gieße von dem Öle in seine linke Hand; 27 und der PriesterPriester sprenge mit seinem rechten Finger von dem Öle, das in seiner linken Hand ist, siebenmal vor JehovaJehova. 28 Und der PriesterPriester tue von dem Öle, das in seiner Hand ist, auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf die Stelle des BlutesBlutes des SchuldopfersSchuldopfers. 29 Und das Übrige des Öles, das in der Hand des PriestersPriesters ist, soll er auf das HauptHaupt dessen tun, der zu reinigen ist, um SühnungSühnung für ihn zu tun vor JehovaJehova. 30 Und er soll die eine von den Turteltauben oder von den jungen Tauben opfern, von dem was seine Hand aufbringen kann, - 31 das was seine Hand aufbringen kann: die eine als SündopferSündopfer und die andere als BrandopferBrandopfer, nebst dem SpeisopferSpeisopfer. Und so tue der PriesterPriester SühnungSühnung vor JehovaJehova für den, der zu reinigen ist.

32 Das ist das GesetzGesetz für den, an welchem das Übel des AussatzesAussatzes ist, dessen Hand bei seiner ReinigungReinigung nicht aufbringen kann, was vorgeschrieben ist.

33 Und JehovaJehova redete zu MoseMose und zu AaronAaron und sprach: 34 Wenn ihr in das Land KanaanKanaan kommet, das ich euch zum Eigentum gebe, und ich ein Aussatz-Übel an ein HausHaus setze im Lande eures Eigentums, 35 so soll der, dem das HausHaus gehört, kommen und es dem PriesterPriester anzeigen und sprechen: Es sieht mir aus wie ein Übel am HauseHause. 36 Und der PriesterPriester soll gebieten, daß man das HausHaus ausräume, ehe der PriesterPriester hineingeht, das Übel zu besehen, damit nicht unrein werde alles was im HauseHause ist; und danach soll der PriesterPriester hineingehen, das HausHaus zu besehen. 37 Und besieht er das Übel, und siehe, das Übel ist an den Wänden des Hauses, grünliche oder rötliche Vertiefungen, und sie erscheinen tiefer als die Wand, 38 so soll der PriesterPriester aus dem HauseHause hinaus an den Eingang des Hauses gehen und das HausHaus sieben TageTage verschließen. 39 Und der PriesterPriester soll am siebenten TageTage wiederkommen; und besieht er es, und siehe, das Übel hat um sich gegriffen an den Wänden des Hauses, 40 so soll der PriesterPriester gebieten, daß man die SteineSteine, an denen das Übel ist, herausreiße, und sie hinauswerfe außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort. 41 Und das HausHaus soll man inwendig ringsum abkratzen, und den Lehm, den man abgekratzt hat, hinausschütten außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort. 42 Und man soll andere SteineSteine nehmen und sie an die Stelle der SteineSteine bringen, und man soll anderen Lehm nehmen und das HausHaus bewerfen. 43 Und wenn das Übel wiederkehrt und am HauseHause ausbricht nach dem Ausreißen der SteineSteine und nach dem Abkratzen des Hauses und nach dem Bewerfen, 44 so soll der PriesterPriester kommen; und besieht er es, und siehe, das Übel hat um sich gegriffen am HauseHause, so ist es ein fressender AussatzAussatz am HauseHause: es ist unrein. 45 Und man soll das HausHaus niederreißen, seine SteineSteine und sein HolzHolz und allen Lehm des Hauses, und es hinausschaffen außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort. 46 Und wer in das HausHaus hineingeht, so lange es verschlossen ist, wird unrein sein bis an den AbendAbend; 47 und wer in dem HauseHause schläft, soll seine KleiderKleider waschen; und wer in dem HauseHause isset, soll seine KleiderKleider waschen. 48 Wenn aber der PriesterPriester hineingeht und es besieht, und siehe, das Übel hat nicht um sich gegriffen am HauseHause nach dem Bewerfen des Hauses, so soll der PriesterPriester das HausHaus für rein erklären; denn das Übel ist heil geworden. 49 Und er soll, um das HausHaus zu entsündigen, zwei VögelVögel nehmen und Cedernholz und KarmesinKarmesin und YsopYsop; 50 und er schlachte den einen VogelVogel in ein irdenes Gefäß über lebendigem Wasser; 51 und er nehme das Cedernholz und den YsopYsop und das KarmesinKarmesin und den lebendigen VogelVogel und tauche sie in das BlutBlut des geschlachteten VogelsVogels und in das lebendige Wasser und besprenge das HausHaus siebenmal; 52 und er entsündige das HausHaus mit dem BluteBlute des VogelsVogels und mit dem lebendigen Wasser und mit dem lebendigen VogelVogel und mit dem Cedernholz und mit dem YsopYsop und mit dem KarmesinKarmesin; 53 und den lebendigen VogelVogel soll er ins freie Feld fliegen lassen außerhalb der Stadt. Und so tue er SühnungSühnung für das HausHaus; und es wird rein sein.

54 Das ist das GesetzGesetz für alles Übel des AussatzesAussatzes und für den Schorf, 55 und für den AussatzAussatz der KleiderKleider und der Häuser, 56 und für die Erhöhung und für den Grind und für den Flecken; 57 um zu belehren, wann für unrein und wann für rein zu erklären ist: das ist das GesetzGesetz des AussatzesAussatzes.

Fußnoten

  • 1 d.h. nicht aus einer Cisterne geschöpftem
  • 2 O. ihn reinigen
  • 3 W. des Priesters; so auch V. 26